Erstmals zu sehen war die Vitrinenpräsentation bereits am 1. April für Nachkommen Betroffener der sogenannten „Silberzwangsabgabe“. Die Gruppe war auf Einladung des Provenienzforschers Dr. Matthias Weniger vom Bayerischen Nationalmuseum aus aller Welt nach München gereist und besuchte auch das Bayerische Hauptstaatsarchiv (siehe Blogbeitrag vom 26.05.2025: Nachkommen Betroffener der sog. ‚Silberzwangsabgabe‘ zu Gast im Bayerischen Hauptstaatsarchiv). Der ausgewählte Entschädigungsakt enthält Anträge, die Hedwig Bobelle ab 1954 beim Bayerischen Landesentschädigungsamt auf Basis des „Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) vom 18.9.1953“ eingereicht hatte. Diese Anträge wegen Schaden an Freiheit, Eigentum und Vermögen sowie im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen illustrieren den Umgang der Wiedergutmachungsbehörden mit den ehemals Verfolgten. Vielfach wurden detaillierte Nachweise verlangt, die kaum zu erbringen waren, da auf der Flucht, bei Inhaftierung und anderen kriegsbedingten Schicksalen fast alles zurückgelassen werden musste. Darüber hinaus wird deutlich, dass nicht nur Kulturgüter, wie Gemälde, Musikinstrumente oder wertvolle Bücher geraubt wurden, sondern auch Alltagsgegenstände – von persönlichen Erinnerungsstücken bis hin zu Einrichtungsgegenständen.