Rostock | 25. Februar 2004
PMK ZEIT Billstein

NSU - Der Mord an Mehmet Turgut

Graffitti zur Erinnerung an den vom NSU ermordeten Mehmet Turgut
Graffitti in Rostock zur Erinnerung an den vom NSU ermordeten Mehmet Turgut. | Bildwerk Rostock |

Einleitung

Mehmet Turgut wurde am 25. Februar 2004 in Rostock das fünfte Opfer der rechtsterroristischen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Er wurde von Mitgliedern der Gruppe erschossen, als er aushilfsweise in einem Dönerimbiss in Rostock-Toitenwinkel arbeitete. Der 25-Jährige war zu diesem Zeitpunkt erst seit wenigen Tagen in Rostock und versuchte, sich ein Leben in Deutschland aufzubauen, nachdem er bereits zwei Mal abgeschoben worden war.

Jahrelang ermittelten die Behörden vor allem im persönlichen Umfeld des Opfers, vermuteten ein Motiv für die Tat im Bereich der Organisierten Kriminalität – und übersahen dabei, dass die Tat Teil einer rassistischen Mordserie ist, bis sich drei Mitglieder der Gruppe im November 2011 selbst enttarnten und durch ein Video zu dem Mord an Turgut sowie zu weiteren Morden und anderen Taten bekannten.

Soweit bekannt, wurden bislang keine den Fall betreffenden Akten von Ermittlungsbehörden, Gerichten oder Geheimdiensten an Archive abgegeben. Eine Auswertung solcher Bestände war für dieses Dossier daher noch nicht möglich.

Der Text stützt sich stattdessen auf Sekundärliteratur, journalistische Recherchen und Berichte, Veröffentlichungen staatlicher Stellen, Protokolle des NSU-Prozesses, Einschätzungen von Nebenklage-Anwältinnen und -Anwälten, Berichte von Untersuchungsausschüssen, Sachverständigengutachten sowie Materialien aus Dokumentationen, Veranstaltungen, Podcasts und zivilgesellschaftlichen Initiativen, insbesondere NSU Watch.

Hintergrund und konkrete Vorgeschichte

Die Wurzeln der brutalen rechten Gewalt in den ostdeutschen Bundesländern seit der sogenannten Wende reichen historisch weit zurück und lassen sich ohne den in der DDR zwar geleugneten, aber deshalb nicht weniger gewalttätigen Rassismus nicht erklären (vgl.  Text zum Pogrom in Erfurt 1975 und Birsl, Kontextbedingungen des Rechtsextremismus). Doch erst mit dem Systemwechsel 1989 brach sich 

...in der Gleichzeitigkeit nationalistischen Taumels und transformationsgesellschaftlicher Abstiegsängste eine menschenverachtende Gewalt in einem ganz neuen Ausmaß Bahn.
Kein Vergessen MV

(Zitat: Kein Vergessen MV: „Die rechte Szene in M-V – Wurzeln, Kontinuitäten, Hegemonien“). Diese Gewalt blieb gesellschaftlich häufig unwidersprochen und wurde verharmlost, wenn beispielsweise von „orientierungslosen Jugendlichen“ die Rede war.

Vor allem das Pogrom von Rostock-Lichtenhagen im Jahr 1992 und die gesamtdeutsche rassistische Gewalt unter anderem gegen Unterkünfte für Asylsuchende in dieser Zeit stehen sinnbildlich für das Versagen der Gesellschaft und der politisch Verantwortlichen im Umgang mit rechter und rassistischer Gewalt sowie auch für rechte Selbstermächtigung in den frühen 1990er Jahren. Es prägte eine ganze Generation von Neonazis, denn sie erlebten, dass Gewalt sich auszahlte: ihr Handeln wurde von Umstehenden bejubelt, die Evakuierung der Betroffenen und die noch im selben Jahr folgende massive Einschränkung des Asylrechts verbuchten sie als Erfolg. Mit juristischen Konsequenzen mussten die wenigsten rechnen, und wenn es doch zu Prozessen kam, waren die Strafen sehr gering. 

„Nichtaufklärung und Konsequenzlosigkeit scheinen seit Jahrzehnten das staatliche Gegenstück zu extrem rechten Organisierungen und rassistischen Gewaltexzessen in Mecklenburg-Vorpommern zu sein.“ 

Caro Keller, Kommunikationswissenschaftlerin 

(zitiert nach: AIB: Aktenzeichen MV Ungelöst). In den folgenden Jahren waren rechte Schlägergruppen an vielen Orten des Bundeslandes im Straßenbild präsent; Migrant*innen, Angehörige anderer sozialer Randgruppen sowie Andersdenkende wurden angegriffen, Brandanschläge auf bestehende oder geplante Unterkünfte für Asylsuchende waren nahezu an der Tagesordnung. Die rechte Szene verfestigte und organisierte sich in dieser Zeit immer stärker, wobei soziokulturelle Submilieus lange eine deutlich größere Rolle spielten als der parteipolitische Rechtsextremismus. „Unsere Bewegung braucht keine Parteien“ hieß es dementsprechend bei Aufmärschen der sogenannten Kameradschaften, die in dieser Zeit einen regelrechten Boom erlebten. Besonders in Rostock waren der Bund Deutscher Kameraden, später der Kameradschaftsbund Mecklenburg und ab etwa 2003 die Aktionsgruppe Festungsstadt Rostock von Bedeutung (vgl. Gutachten Botsch, S. 11f.).

Neben den Kameradschaften waren es vor allem die Netzwerke rund um den Rechtsrock, die dafür sorgten, dass die Neonaziszene in der Region immer weiter erstarkte. Auch mithilfe staatlicher Finanzierung konnten sich solche Strukturen in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren in städtischen Jugendclubs etablieren. Im Rahmen des Aktionsprogramms gegen Aggression und Gewalt (AgAG) gewann die Akzeptierende Jugendarbeit große Bedeutung, blieb aber stark umstritten und ging als „Glatzenpflege auf Staatskosten“ in die öffentliche Debatte ein (so der Titel eines Artikels aus DIE ZEIT, 13.8.1993). Vertiefte Informationen zum AgAG und zur Akzeptierenden Jugendarbeit finden sich im Dossier zu Michèle Kiesewetter.

Jugendliche im Jugendclub "Winzer-Club" in Jena-Winzerla, 1992
Jugendliche im einem vom AgAG gefördertem Jugendclub namens "Winzer-Club"
in Jena-Winzerla, 1992.
| Anna Lingscheid |

Für Rostock ist hier vor allem der kommunale Jugendclub MAX im nordwestlichen Stadtteil Groß Klein relevant: Dort entstand nach Einschätzung örtlicher Beobachtender „mindestens phasenweise ein mangelhaft kontrollierter Freiraum, in dessen Umfeld sich tragende Kräfte der örtlichen rechtsextremen Szene zusammenfanden“ und sich im Verlauf der 1990er Jahre immer fester in neonazistische Strukturen, „insbesondere auch ins internationale Blood & Honour-Netzwerk“, ein internationales rechtsterroristisches Netzwerk, einbanden (Gutachten Botsch, S. 10, vgl. auch S. 23–26). Bundesweit galt die dortige Szene in rechtsextremen Kreisen bald als vorbildhaft. Dabei spielte Blood & Honour eine entscheidende Rolle. Im Jahr 2000 wurde die Gruppierung zwar verboten, vor Ort änderte das jedoch nur wenig. Zentrale Akteur*innen, Konzerte und Vernetzungsstrukturen blieben bestehen (vgl. EXIF, «Combat 18» Reunion). Das erfolgreiche Agieren der immer besser organisierten Neonaziszene, die abseits der größeren Städte kaum auf ernsthaften gesellschaftlichen Widerstand stieß und sich gerade im Osten des Bundeslandes immer stärker in der „Mitte der Gesellschaft“ etablieren konnte, führte dazu, dass ab etwa dem Jahr 2000 viele Neonazis aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern zogen. Im Jahr 2006 konnte die NPD als „Ergebnis einer jahrelangen Graswurzelarbeit“ (zitiert nach: Die rechte Szene in MV) erstmals in den Landtag einziehen.

Die Mobile Aufklärung Extremismus (MAEX) war eine Sondereinheit der Polizei, die zum 1. Juli 1999 in Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet wurde, da es ein zunehmend größeres und öffentlich wahrnehmbares Problem mit rechten Jugendlichen und Zusammenkünften vor allem auf Zeltplätzen und an Stränden gegeben hatte (vgl. LT MV, Drs. 6/3012, 30.8.2012). Ein Beamter der Einheit sagte in einer Dokumentation im Jahr 2000:  

Die MAEX ist [...] auch gegründet worden, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Also meine Aufgabe ist es nicht, den gänzlich Rechtsextremen, der in seinem Glauben gefestigt ist, umzudrehen, das schaffe ich gar nicht.
Beamter des MAEX

(Zitat: NDR, Grölende Nazis, ca. 05:30). Der Schwerpunkt ihrer Arbeit lag auf der Beobachtung der rechtsextremen Szene: Man suchte deren Treffpunkte auf, versuchte, ins Gespräch zu kommen, notierte Personalien und Autokennzeichen. Teilweise nahmen die Beamten nach eigenen Angaben auch die Rolle eines Sozialarbeiters ein. Doch Ziel ihrer Arbeit blieb vor allem, dass die Jugendlichen in der Öffentlichkeit nicht mehr störend auffallen sollten (vgl. Die Linke, (K)Ein Ende der Aufklärung, S. 57f.). Strafverfolgung stellte nicht die Hauptaufgabe dar. Zur MAEX gehörten für das ganze Bundesland auch nur dreißig Beamte (vgl. NDR, Grölende Nazis, ca. 02:25).

In Rostock war der Jugendclub MAX ein wichtiger Einsatz- und Beobachtungsort der MAEX. Innerhalb der Einheit richtete sich die Aufmerksamkeit jedoch offenbar stärker auf rechte Jugendliche, die im öffentlichen Raum auffielen oder Straftaten begingen, während die im MAX verankerten Strukturen aus dem Spektrum von Blood & Honour nur begrenzt erfasst wurden, da dessen Mitglieder kaum mit Straftaten in Erscheinung getreten seien (vgl. Die Linke, (K)Ein Ende der Aufklärung, S. 34 und 36).

Das Plattenbauviertel Toitenwinkel und das benachbarte Dierkow galten zugleich als Wohnquartiere vieler stadtbekannter Neonazis (vgl. Gutachten Botsch, S. 26). Haydar A., der Besitzer des Imbisses, in dem Mehmet Turgut 2004 arbeitete, war bereits 1998 Ziel eines Neonazi-Angriffs geworden. Ein weiterer Imbiss in Rostock wurde unter bisher ungeklärten Umständen bei einem Brandanschlag zerstört. Menschen aus der migrantischen Community berichten, dass rassistische Gewalt in Rostock Ende der 1990er und Anfang der 2000er Jahre alltäglich war (vgl. belltower news, Mord verjährt nicht! und Ostsee-Zeitung, 4.1.2019). Seyhmus Atay-Lichtermann, damals Vorsitzender des Migrantenrats Rostock, sagte anlässlich einer Gedenkveranstaltung 2004: „Es waren ganz wenige Migranten, [...] weil viele aufgrund der Angriffe von Rechtsextremisten relativ früh Rostock verlassen haben. [...] Ich betone immer wieder, es war Kriegsgebiet.“ (ab ca. 00:20:40) Und weiter: 

Damals schon haben wir gesagt, wann ist es denn soweit, dass jemandem hier was passiert? Das war uns schon immer bewusst. Irgendwas passiert.
Seyhmus Atay-Lichtermann (ebd., ab ca. 00:22:00)

Die relativ frühe Gründung des Vereins LOBBI zur Beratung und Unterstützung für Betroffene rechter Gewalt war nicht nur eine Reaktion auf diese spezifische Bedrohungslage, sondern auch Ausdruck dessen, dass sich in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu anderen Bundesländern recht früh zivilgesellschaftliche Unterstützungsstrukturen herausbildeten.

Aufrufe zur Anwendung schwerster Gewalt bis hin zu Mord gegenüber der rechtsextremen Feindgruppe „Ausländer“ und tatsächliche rechte Gewalttaten im In- wie auch im Ausland waren im zeitlichen Umfeld des Mordes an Mehmet Turgut nicht nur polizeilich bekannt, sondern wurden auch öffentlich breit diskutiert.

Auch die Möglichkeit eines rechten Terrorismus war unter dem Stichwort „Braune Armee Fraktion“ im Gespräch. Im Mai 2004 wurde zudem in Brandenburg eine rassistische Tatserie aufgedeckt, in deren Verlauf eine Gruppe namens Freikorps Havelland ausländische Gastronomiebetriebe in Brand gesetzt hatte (vgl. Gutachten Botsch S. 28f. sowie BT-Drs. 17/14600, S. 229f.) 

Ablauf des Ereignisses

Am 25. Februar 2004 schloss Mehmet Turgut gegen 10 Uhr den in einem freistehenden Container untergebrachten Döner-Imbiss „Mr. Kebab Grill“ im Neudierkower Weg 2 im Rostocker Stadtteil Toitenwinkel auf. Es war Turguts zehnter Tag in Rostock. Nach Absprache mit seinem Chef arbeitete er an diesem Vormittag zunächst alleine dort; er hatte den Grill angemacht, Gemüse geschnitten, Kaffee aufgesetzt und einen ersten Kunden bedient.

Den Ermittlungen zufolge betraten die vermutlich zwei Täter den Imbiss zwischen 10:10 Uhr und 10:20 Uhr durch die seitliche Tür und schossen vier Mal auf Turgut. Er wurde durch drei Projektile im Kopf- und Halsbereich getroffen, ein viertes verfehlte ihn knapp. Ein ermittelnder Polizeibeamter sagte später über das Spurenbild am Tatort: „Die Täter sind rein, haben ihr Opfer zu Boden gebracht, fixiert und getötet, anders kann ich das nicht erklären.“ (NSU watch, Protokoll 49. Verhandlungstag). Nur wenige Minuten später, gegen 10:20 Uhr, kam Haydir A. beim Imbiss an und rief nach Turgut, da dieser ihm beim Ausladen helfen sollte. Da Turgut nicht antwortete, betrat er den Imbiss und fand ihn dort noch lebend, aber schwer verletzt und nicht mehr ansprechbar, in einer Blutlache auf dem Boden liegend, vor. Er zog ihn ins Freie und versuchte, erste Hilfe zu leisten. 

Kurz darauf verständigten vorbeikommende Personen per Handy den Notruf. Die Besatzung eines zufällig wenig später am Tatort vorbeifahrenden Streifenwagens machte gegen 10:25 Uhr eine erste Meldung an ihre Dienststelle und traf polizeiliche Sofortmaßnahmen. Gegen 10:30 Uhr traf die alarmierte Notärztin mit einem Rettungswagen am Tatort ein. Trotz sofort eingeleiteter Rettungs- bzw. Reanimationsmaßnahmen konnte Turgut nicht mehr geholfen werden. Er verstarb gegen 11:10 Uhr noch vor Ort im Rettungswagen an den Schussverletzungen (vgl. Bericht des Innenministeriums 2017, S. 6 sowie Aust/Laabs, Heimatschutz, S. 569f.).

Opfer und Angehörige

Mehmet Turgut wurde am 22. Mai 1979 in der Türkei geboren. Er wuchs in dem kleinen kurdischen Bergdorf Kayalik im Osten des Landes auf, rund 300 Kilometer nördlich der türkisch-syrischen Grenze. Die Menschen dort leben größtenteils von Ackerbau und Viehzucht, ebenso seine Eltern. Sein Vater arbeitete in den 1980er Jahren für drei Jahre in Westdeutschland, kehrte dann aber nach Kayalik zurück (vgl. Portrait von Birgit Mair bei Offener Prozess). Mehmet Turgut war das erste von insgesamt fünf Kindern. Seine Familie sowie Freund*innen nannten ihn „Memo“ und beschreiben ihn als fleißig, freundlich und zielstrebig. Şeyhmus Atay-Lichtermann sagte über ihn: „Ich habe ihn kennengelernt als wirklich sehr freundliche, friedvolle, sehr ehrgeizige Person. Immer ein Lächeln im Gesicht.“ (Gedenkveranstaltung „Ein Tag für Mehmet Turgut, 25.2.2021, ca. 17:50) 

Für Jugendliche gab es in Kayalik kaum Perspektiven. Im Alter von 15 Jahren reiste Mehmet Turgut das erste Mal nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag, mit der Begründung seiner politischen Verfolgung als Kurde in der Türkei. Hier versuchte er, trotz vieler Widerstände, ein besseres Leben für sich aufzubauen und Geld zu verdienen, um seine Familie daheim zu unterstützen. Er arbeitete an unterschiedlichen Orten in Norddeutschland als Erntehelfer und als Aushilfe in Schnellimbissen. Sein Vater habe ihm immer wieder geraten, nicht nach Deutschland zu gehen, doch nach den Erinnerungen seines Bruders Mustafa soll Mehmet entgegnet haben: „Vater, wovon sollen wir hier leben? Du versorgst uns, aber wir können nicht immer von deiner Arbeit leben!“ (John: Unsere Wunden, S. 74f.)

Illustration Turgut - Billstein
llustration von Thomas Billstein. Aus: Kein Vergessen. Todesopfer rechter Gewalt in Deutschland nach 1945. | 2020 Unrast Verlag e.V., Münster |

Insgesamt zehn Jahre lang kämpfte Mehmet Turgut für ein Leben in Deutschland, doch es gelang ihm nicht, ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten. Sein Antrag auf Asyl wurde abgelehnt, woraufhin er untertauchte. Er wurde Ende 1996 in Hamburg verhaftet und in die Türkei abgeschoben. Zwei Jahre später reiste er erneut nach Deutschland ein, doch wieder wurde sein Asylantrag abgelehnt, und wieder tauchte er unter. Im Sommer 2000 wurde er erneut abgeschoben. Trotzdem hielt er an seinen Zielen fest, kehrte nach Deutschland zurück und suchte Arbeit. Nach seiner erneuten Einreise im Sommer 2003 tauchte er wieder unter, um einer abermaligen Abschiebung zu entgehen (zum zeitlichen Ablauf seiner Einreisen und Abschiebungen vgl. das Portrait bei Kein Vergessen MV). 

Für meinen Bruder Mehmet war Deutschland das Land der Hoffnung. [...] Er ist immer wieder nach Deutschland gegangen, um hier zu arbeiten. Er wollte Geld sparen, um eine Familie zu gründen und meinen Eltern zu helfen. Es war kein leichter Weg, er hat ihn mit dem Leben bezahlt.
Mustafa Turgut, Bruder von Mehmet Turgut (zitiert nach: John: Unsere Wunden, S. 81)

Anfang 2004 meldete sich Mehmet Turgut bei Haydir A., einem Freund seiner Familie, der aus demselben Dorf stammte und 1987 zusammen mit Turguts Vater nach Deutschland gekommen war. Zu diesem Zeitpunkt betrieb er seit zehn Jahren den Döner-Imbiss „Mr. Kebap Grill“. Er ließ Mehmet bei sich wohnen und in seinem Imbiss aushilfsweise arbeiten (vgl. Aust/Laabs, Heimatschutz, S. 571 und Portrait bei Kein Vergessen MV). Mehmet plagten damals große Sorgen vor einer erneuten Verhaftung und Abschiebung. Er spielte mit dem Gedanken, eine Zukunft in Deutschland endgültig aufzugeben und zurück in die Türkei zu gehen (vgl. Mair, Die Opfer des NSU, S.17).

„Kann es eine noch schmerzvollere Nachricht geben, als vom Tod des eigenen Kindes zu erfahren? Wir leben ständig mit diesem Schmerz" sagte sein Vater Jahre nach seinem Tod in einem Interview. Der Grabstein von Mehmet Turgut befindet sich auf dem Kamm eines im Winter zugeschneiten Berges in der Türkei (zitiert nach: ARD, 12.12.2011, ab ca. 17:35).

Täter, Beteiligte, „Bystander“: Der NSU und sein Unterstützungsnetzwerk in Mecklenburg-Vorpommern

Der Mord in Rostock wurde vom Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) begangen. Dabei handelt es sich um eine sich ab 1998 bildende rechtsterroristische Gruppe. Dem NSU konnten – nach aktuellem Kenntnisstand – zehn zwischen den Jahren 2000 und 2007 begangene Morde zugeordnet werden: Acht an türkisch- und einer an einem griechischstämmigen Kleinunternehmer. Die Polizistin Michèle Kiesewetter war das letzte (bekannte) und zugleich das erste nicht-migrantische sowie das erste weibliche Opfer der Gruppe. Zudem verübten die Mitglieder mehrere Sprengstoffanschläge, bei denen viele Menschen teils schwer verletzt wurden sowie 15 Banküberfälle zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund. Weitere Informationen zum NSU finden sich im Dossier zu Michèle Kiesewetter.

Für den Mord an Mehmet Turgut ist daher vor allem die Frage entscheidend, welche Verbindungen der NSU nach Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere nach Rostock hatte. Denn die bereits geschilderten rechtsextremen Netzwerke und Strukturen in der Region boten zahlreiche mögliche Anknüpfungspunkte.

Allgemein ist davon auszugehen, dass dem NSU-Kerntrio die Ostsee-Region gut vertraut war. Nach ihrem Untertauchen machten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mehrfach Urlaub an der dortigen Ostseeküste, vor allem auf Usedom. Bereits in den frühen 1990er Jahren hatte Uwe Mundlos mit Beate Zschäpe laut dessen Vater mehrere Wochen Urlaub in Krakow am See bei Güstrow verbracht. Für 1996 ist eine Teilnahme von Mundlos und Zschäpe an einer privaten Feier im Rostocker Neonazi- und Rechts-Rock-Milieu belegt. Eine Tante mütterlicherseits von Uwe Böhnhardt wohnte in Toitenwinkel, weshalb er den Stadtteil durch Besuche dort gekannt haben dürfte. Auch eine Cousine von ihm wohnte zum Tatzeitpunkt nur einen Kilometer vom Tatort entfernt. Mehrere Kontakte aus Rostock befanden sich auf der im Januar 1998 bei der Durchsuchung sichergestellten Adressliste, wobei ein Kontakt offenbar von 1994 bis 1997 in unmittelbarer Nähe des späteren Tatorts wohnte (vgl. Gutachten Botsch, S. 7 und 17f. sowie NSU watchFolge 25, 26.2.2019). Die Rechtsanwältin Antonia von der Behrens, Nebenklagevertreterin im Münchner NSU-Prozess und Sachverständige für den mecklenburg-vorpommerschen Untersuchungsausschuss, summierte diese vielfältigen Kontakte, den Mord in Rostock und die beiden vom NSU verübten Banküberfälle in Stralsund in den Jahren 2006 und 2007 und kam zu folgendem Schluss: 

Wir haben eine Fülle von Verbindungen, die wir in dieser Dichte in keinem anderen Bundesland sehen.
Antonia von der Behrens

(Zitat: Zwischenbericht NSU-UA MV, S. 96). Für den engeren und weiteren – bisher bekannten – Unterstützungskreis des Trios sind weitere Kontakte nach Rostock und in die Region nachweisbar. Insbesondere gilt dies für die Rostocker Blood & Honour-Strukturen und für den früheren NPD-Funktionär David Petereit (vgl. Gutachten Botsch, S. 19f. und Weiss, Der NSU im Netz, 8.6.2015). Das Kürzel NSU wurde der breiten Öffentlichkeit erst mit der Selbstenttarnung des rechtsterroristischen Netzwerkes im November 2011 bekannt. Doch knapp zehn Jahre zuvor tauchten diese drei Buchstaben nachweislich bereits in der Neonazi-Szene des Bundeslandes auf: Im Vorwort der 18. Ausgabe des Neonazi-Fanzines Der Weisse Wolf aus dem Jahr 2002 schrieb der damalige Herausgeber David Petereit fett gedruckt: „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen ;-) Der Kampf geht weiter…“ Bekannt gemacht wurde dieser Gruß im März 2012 – allerdings nicht durch den Verfassungsschutz oder eine Ermittlungsbehörde, sondern durch das antifaschistische pressearchiv und bildungszentrum (apabiz) sowie NSU-Watch (vgl. NSU watch:„Vielen Dank an den NSU“ – Was wusste der „Weisse Wolf“?, 28.3.2012 sowie auch „Der „Weisse Wolf“ und die NSU-Morde im Norden“, 8.1.2019). Der Gruß kann als eines von vielen Indizien für ein Unterstützungsnetzwerk des NSU gewertet werden – man kannte und unterstützte sich gegenseitig.

Zwei im Prozess verurteilte Unterstützer, Carsten S. und Ralf Wohlleben, nahmen 1999 Kontakt zum Rechtsanwalt und damaligen mecklenburg-vorpommerschen NPD-Landesvorsitzenden Hans-Günter Eisenecker auf, um über einen möglichen rechtlichen Beistand für Beate Zschäpe zu beraten. Weitere Hinweise auf Verbindungen in die Region liefern Funde der sogenannten „NSU-NSDAP-CD“ um 2005 sowie der mögliche (aber bis heute nicht vollständig geklärte) Fund von Plakaten mit dem Kürzel NSU bei einer von Neonazis für Konzerte genutzten Scheune in Salchow im Jahr 2004 (vgl. AIB, Wie (un)bekannt war der NSU?, 14.12.2022 und NSU watch: Der NSU-Komplex in MV, 5.6.2024).

Tatmotiv: Rassismus

Der NSU handelte aus einem gefestigten neonazistischen Weltbild heraus, in dem rassistische Ideologie ein integraler Bestandteil war. Neun der zehn Opfern wurden aufgrund ihrer (vermuteten) türkischen und griechischen Herkunft und somit aus rassistischen Motiven getötet, so auch im Fall von Mehmet Turgut.

Weder in diesem Fall noch bei den anderen acht vom NSU ermordeten migrantischen Männern konnte bei den Ermittlungen nach der Selbstenttarnung des NSU im Jahr 2011 eine persönliche, geschäftliche oder anderweitige Beziehung zwischen den Tätern und ihren (späteren) Opfern festgestellt werden. Alle Opfer waren über die kleinen Läden und Imbisse, die sie betrieben oder in denen sie wie Turgut arbeiteten, in der Öffentlichkeit präsent, sie hatten sich deutlich sichtbar ein Leben in Deutschland aufgebaut. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es bei der Auswahl der Opfer nicht um die konkreten Menschen, sondern um sie als stellvertretende Angehörige der migrantischen Community in Deutschland sowie als (sichtbare) Repräsentanten einer von den Tätern abgelehnten multikulturellen (Einwanderungs-)Gesellschaft ging. Im Bekennervideo des NSU zeigt sich deren Rassismus sehr deutlich.

Warum allerdings genau diese Männer (und die Polizistin Michèle Kiesewetter) als Repräsentanten ausgewählt wurden, ist bis heute bei keinem einzigen der NSU-Morde aufgeklärt. Die Tatorte waren ausschließlich in größeren Städten wie München, Nürnberg, Dortmund oder eben Rostock, in denen es selbstverständlich viele migrantisch betriebene Imbisse, Kioske, Internetcafés usw. gab. Auffallend ist, dass Mehmet Turgut – im Gegensatz zu den anderen migrantischen Opfern – kein Inhaber oder Betreiber des Imbisses bzw. Ladens war und insbesondere auch, dass er am Vormittag der Tat sehr kurzfristig für seinen Chef eingesprungen war und den Tätern dieser Personalwechsel von daher nicht bekannt sein konnte. Gideon Botsch schrieb als Sachverständiger in seinem Gutachten für den 2. NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags zu dieser Frage: „Es kann davon ausgegangen werden, dass zum Tatzeitpunkt niemand ahnen konnte, dass sich Herr Turgut und nicht der Besitzer und Betreiber des Imbisses dort aufhielt. [...] Es stellt sich damit aber die Frage, ob die Ermittlungsbehörden nicht spätestens im Zusammenhang mit diesem Mord den Verdacht eines nicht individuellen, gruppenbezogenen Motivs hätten nachgehen müssen.“ (Botsch, S.7) Den Ermittelnden fiel dies durchaus auf – sie schlossen daraus jedoch, dass eine Verwechslung stattgefunden haben müsse und der Besitzer des Imbisses das eigentliche Ziel der Täter gewesen sei. Infolgedessen wurde auch ausführlich gegen ihn ermittelt.

Ein zentrales Ziel des Rechtsterrorismus des NSU war es, Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland zu terrorisieren und zu verunsichern. Durch die scheinbare Willkürlichkeit und bundesweite Verteilung der Taten sollte vermittelt werden, dass Migrant*innen überall und jederzeit Opfer werden könnten.

Diese Botschaft wurde von den Angehörigen der Mordopfer und der migrantischen Community – im Gegensatz zu den Ermittlungsbehörden und der deutschen Mehrheitsgesellschaft – sehr genau verstanden: Sie vermuteten früh ein rassistisches Motiv hinter den Taten. Kurz nach den Morden an Mehmet Kubaşık in Dortmund (4. April 2006) und Halit Yozgat in Kassel (6. April 2006) demonstrierten sie mit tausenden anderen Menschen in den beiden Städten unter dem Motto „Kein 10. Opfer!“ und forderten, endlich in diese Richtung zu ermitteln und die Mordserie zu stoppen. Die Stimmen der Betroffenen wurden jedoch ignoriert. Das zehnte Opfer des NSU wurde ein knappes Jahr später Michèle Kiesewetter.

Ermittlungen: „Ein ausländerfeindlicher Hintergrund kann derzeit ausgeschlossen werden.“

Zunächst übernahm die Mordkommission der Kriminalpolizei Rostock die Ermittlungen. Polizeiliche Maßnahmen in den ersten Stunden nach der Tat, wie unter anderem der Einsatz eines Spürhundes und die Absuche der Umgebung des Tatortes nach tatrelevanten Gegenständen ergaben keinerlei DNA-Spuren sowie auch keine sonstigen Spuren und Hinweise. „Die Tatverdächtigen wussten, was sie tun,“ beurteilte ein Polizeibeamter die Situation bei seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss (vgl. Zwischenbericht des NSU-UA MV, S. 120). Trotz der exponierten Lage des Imbisses im Viertel gab es keine Augenzeug*innen; die Befragung der Anwohnenden ergab keine „für Fahndungsmaßnahmen geeigneten Täterbeschreibungen.“ (vgl. Bericht des Innenministeriums 2017, S. 6). Zugleich lag der Imbiss so abseits, dass spontane Laufkundschaft kaum zu erwarten war. Ein Kripobeamter sagte später als Zeuge im Prozess: „Wir haben uns gefragt, […] wieso sich die Täter ausgerechnet diesen Ort ausgesucht haben.“ (Der Spiegel, 23.10.2013, vgl. auch Aust/Laabs, Heimatschutz, S. 570).

Da sich am Tatort keine Blutspritzer an den Wänden und der Decke, sondern ausschließlich auf dem Fußboden befanden, gingen die Ermittelnden davon aus, dass zwei Täter beteiligt gewesen sein müssten und Turgut zunächst zu Boden gebracht, dort fixiert und dann mit „fast aufgesetzten Schüssen“ in Hals, Nacken und Kopf getötet worden sei. Ein einzelner Täter hätte diesen Tatablauf höchstwahrscheinlich nicht so ausführen können (zitiert nach: Der Spiegel, 23.10.2013). 

Da kein Geld fehlte, konnte ein Raub schnell ausgeschlossen werden. Es dauerte allerdings, bis die Ermittler überhaupt Turguts Identität geklärt hatten, da er sich ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhielt und die Identität seines zwei Jahre jüngeren Bruders Yunus nutzte. In seiner Akte bei den Ausländerbehörden wurde er daher stets unter dem Namen seines Bruders geführt. Obwohl den Ermittelnden bereits im März 2004 erste Hinweise vorlagen, dass es sich bei dem Opfer um Mehmet Turgut handelte und sich diese kurz darauf bestätigten, unterblieb eine Berichtigung des Fehlers (vgl. Bericht des Innenministeriums 2017, S. 7). Auch noch in der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft wurde das Opfer unter dem Vornamen Yunus geführt (vgl. Aust/Laabs, Heimatschutz, S. 570). 

Gedenkort Turgut mit Umgebung
Der heutige Gedenkort für Mehmet Turgut. | Bildwerk Rostock |

Mehmet Turgut arbeitete wie erwähnt erst so kurz in dem Imbiss und war zudem an diesem Vormittag kurzfristig für seinen Chef eingesprungen, der normalerweise den Imbiss geöffnet hätte, dass es zumindest fraglich erscheinen musste, dass die Tat wirklich Mehmet Turgut als konkreter Person galt. Eine politisch motivierte Tat und Rassismus als Motiv wurden dennoch – und obwohl es vor Ort deutlich erkennbare rechte Strukturen gab (vgl. Gutachten Botsch sowie Popal, Kontinuitäten des Rassismus) und sich 1992 ein rassistisches Pogrom in der Stadt abgespielt hatte – von den Ermittlungsbehörden frühzeitig kategorisch verneint: 

Ein ausländerfeindlicher Hintergrund kann derzeit ausgeschlossen werden.
Pressemitteilung etwa eine Woche nach der Tat

(zitiert nach DIE ZEIT, 23.10.2013). Auch das wiederholt angeführte Argument, eine politisch motivierte Tat müsse sich durch ein Bekennerschreiben ausweisen, war schon damals nicht tragfähig: Bereits bei früheren rechtsterroristischen Taten wie denen der Hepp-Kexel-Gruppe hatte es – im Gegensatz zu linksterroristischen wie beispielsweise von der Rote Armee Fraktion – keine Bekennerschreiben gegeben. Wie inzwischen bekannt ist, wollte der NSU laut seinem Bekennervideo „Taten statt Worte“ sprechen lassen (vgl. bpb: Bekennerschreiben). Die Angehörigen des Opfers und der migrantischen Community in Rostock hingegen hielten eine rechte Tat früh für möglich, doch ihre Hinweise wurden von der Polizei nicht ernst genommen. Mustafa Turgut sagte später: 

Natürlich haben wir damals auch überlegt, dass es Rechtsradikale gewesen sein könnten [...]. Mein Vater hatte zuvor ja auch einige Zeit in Deutschland gearbeitet. Er kannte Ausländerfeindlichkeit. Er war sich sicher: Das waren bestimmt die Kahlköpfe. [...] Wir hatten keine andere Erklärung, doch keiner hat uns geglaubt. Das war das Schlimmste.
Mustafa Turgut (zitiert nach: John: Unsere Wunden, S. 77f.)

Nach Caro Keller von NSU-Watch wurden Hinweise auf ein rechtes Motiv von den Ermittlungsbehörden nicht mit derselben Konsequenz verfolgt wie Spuren in andere Richtungen (vgl. Gedenkveranstaltung im Jahr 2004, 23.4.2024, ab ca. 00:10:40). Der Bericht der Linksfraktion über den Untersuchungsausschuss kam zu dem Ergebnis, dass es „zu keinem Zeitpunkt strukturierte Ermittlungen in der rechten Szene des Landes“ gab und lediglich zwei konkreten Hinweisen auf rassistisch motivierte Täter routinemäßig nachgegangen wurde (Zwischenbericht NSU-UA MV, S. 177–200 sowie Bericht der Linksfraktion, S. 8 und S. 25).

Die am Tatort aufgefundenen Munitionsteile wurden mit der bei anderen Taten verwendeten Munition verglichen und so stand am 11. März 2004 fest, dass die Tatwaffe dieselbe Česká-Pistole war, die bereits bei vier Morden an Migranten in Nürnberg, Hamburg und München in den Jahren 2000 und 2001 verwendet worden war (vgl. Zwischenbericht des NSU-UA MV, S. 108). Die früh geäußerte Bitte der Staatsanwaltschaft Rostock, die Ermittlungen zu den Taten der Česká-Serie zu bündeln und zentral durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg führen zu lassen, wurde abgelehnt; so verblieb die Verantwortung zur Aufklärung des Mordes an Mehmet Turgut in Rostock (vgl. Bericht des Innenministeriums 2017, S. 9). Bei einer ersten grundlegenden Besprechung am 16. März 2004 in Rostock von Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft Rostock, der Kriminalpolizeiinspektion Rostock, des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Kriminaldirektion Nürnberg kristallisierte sich dann „sehr deutlich als Ermittlungsrichtung die Organisierte Kriminalität heraus.“ (Zwischenbericht des NSU-UA MV, S. 142).

Die Ermittlungen folgten damit dem üblichen Muster aus anderen NSU-Fällen; sie bewegten sich im Bereich von Schutzgelderpressung, Geldwäsche sowie Drogenschmuggel und -handel, auch „Blutrache“ oder ein „Ehrenmord“ wurden als Tatmotiv in Erwägung gezogen. Da Turgut bis etwa zehn Tage vor der Tat in Hamburg lebte, suchte die Polizei vergeblich nach Verbindungen zu Süleyman Taşköprü, der dort drei Jahre zuvor mit derselben Waffe erschossen worden war (vgl. FAZ, 15.11.2011).

Im Juni 2006 übergab die Mordkommission in Rostock die Ermittlungen an die dafür eingerichtete Sonderkommission (SoKo) Kormoran im Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern. Sie sollte die Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit den Dienststellen der anderen Tatorte und der Besonderen Aufbauorganisation Bosporus beim BKA fortsetzen. Die Ermittlungsrichtung blieb dabei gleich; eine ausschließlich auf ein rechtes Motiv ausgerichtete Ermittlungsspur bestand nicht, und auch das Ausbleiben einer „Botschaft“ (Bekennerschreiben) spielte weiter eine Rolle. Der Schwerpunkt lag nun auf der Erhebung und Aufbereitung sogenannter Massendaten, ohne dass dadurch wesentliche Erkenntnisse gewonnen wurden (vgl. Bericht des Innenministeriums 2017, S. 13–18).

Die Ermittlungsbehörden richteten ihren Fokus nun zunehmend auf Mehmet Turgut selbst, seine Familie und deren persönliches Umfeld. Mehrfach reisten Ermittelnde in die Türkei, um Angehörige, Nachbarschaft sowie Bekannte des Ermordeten und der Familie Turgut zu befragen. Dabei wurden immer wieder Vermutungen geäußert, der Mord wäre aus dem persönlichen Umfeld des Opfers begangen worden oder habe etwas mit kriminellen bzw. Drogen-Geschäften zu tun. Die Familie selbst wurde nach Aussage Mustafa Turguts nicht befragt, stattdessen schürten die Befragungen im Dorf Misstrauen gegenüber der Familie. Schließlich sahen sich die Turguts gezwungen, wegzuziehen. Auch Haydar A. berichtete, er sei von den Ermittelnden nicht wie ein Geschädigter, sondern wie ein Verdächtiger behandelt worden (vgl. John: Unsere Wunden, S.76; Portrait bei Kein Vergessen MV; DIE ZEIT, 23.10.2013 sowie Zwischenbericht des NSU-UA MV, S. 169–177).

Antonia von der Behrens sagte zu dieser Ermittlungsstrategie: „Es gab die Kritik aus der Nebenklage nie, zu sagen, es hätte nicht in Richtung des Umfeldes oder der Familien ermittelt werden dürfen. Das ist bei Mordermittlungen selbstverständlich. […] Das ist überhaupt nicht die Kritik, dass das passiert ist. Die Kritik ist, dass es ausschließlich passiert ist; dass jeder noch so kleinen absurden Spur in Richtung OK, Rauschgift, Geldwäsche etc. nachgegangen wurde oder auch nicht so absurden Spuren, es gab eine ganze Bandbreite davon. Aber alle Hinweise, die in andere Richtungen gedeutet haben, denen ist systematisch – muss man sagen – nicht nachgegangen worden.“ (zitiert nach: Zwischenbericht des NSU-UA MV, S. 137). 

Diese frühe Festlegung auf das soziale Umfeld des Opfers, trotz gegenteiliger Hinweise, wird heute als Beispiel für das institutionelle Versagen bei der Aufklärung der Mordserie des NSU gewertet. 

„Die Polizei dachte an alles, außer an Nazis“ bilanzierte die Journalistin Victoria Flägel (Katapult MV, 20.2.2024). 

            Da keine weiteren Ansätze erkennbar waren, wurden die Ermittlungen am 7. September 2011 vorläufig eingestellt (vgl. Bericht des Innenministeriums 2017, S. 18). Doch knapp zwei Monate später änderte sich mit der Selbstenttarnung des NSU am 4. November 2011 die Bewertung des Mordes grundlegend. Nach mehr als sieben Jahren Ungewissheit erfuhren die Angehörigen von Mehmet Turgut, wer ihren Sohn bzw. Bruder ermordet hatte, wenn auch mit einiger zeitlicher Verzögerung (vgl. NDR, 15.12.2011).

Selbstenttarnung des NSU

Haus des NSU in Zwickau
Bedienstete der Polizei untersuchen den Schutt der ausgebrannten Wohnung in der Zwickauer Frühlingsstraße, 4.11.2011. | picture alliance / Eibner-Pressefoto / Koehler |

Im November 2011 kam es zur Selbstenttarnung des NSU. Zu den Ereignissen in Eisenach und Zwickau, den Bekennervideos und den unmittelbaren politischen Reaktionen vergleiche die Ausführungen im Dossier zu Michèle Kiesewetter [Link]. Für den Fall Mehmet Turgut ist hier vor allem relevant, dass durch den Fund der Tatwaffe der Mord an Mehmet Turgut und die gesamte Mordserie dem NSU zugeordnet und aufgeklärt werden konnten. Der dadurch schlagartig sichtbar gewordene Zusammenhang zwischen all diesen Morden offenbarte das jahrelange Versagen der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden.

Unter den vielen Fundstücken in der Brandruine befand sich – in Form einer Computerdatei – auch der sogenannte „NSU-Brief“, der im Jahr 2002 an verschiedene neonazistische Projekte, Organisationen und Fanzines wie Der Weisse Wolf verschickt wurde und dem Geld beigelegt war, das der NSU mutmaßlich bei seinen Banküberfällen erbeutet hatte. Der Weisse Wolf hatte auf diesem Weg 2500 € erhalten, was der Anlass für den Gruß in Heft 18 war. Zudem wurde eine Adressliste gefunden, die zu dem Brief passte. Auf die Veröffentlichung von apabiz und NSU watch im Jahr 2012 zum Gruß im Fanzine Der Weisse Wolf folgten Durchsuchungsmaßnahmen durch das BKA, unter anderem bei David Petereit, mit dem Ergebnis, dass das Schreiben dort aufgefunden wurde (vgl. Aufklären & Einmischen, Folge 25). 

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel bat die Angehörigen der Opfer bei einer Gedenkveranstaltung am 23. Februar 2012 – ausführlicher dargestellt im Dossier zu Michèle Kiesewetter – um Verzeihung für die Versäumnisse bei den Ermittlungen sowie die Verdächtigung der Opferfamilien. Mustafa Turgut, der bei der Veranstaltung vor Ort war, sagte später hierzu:

Dort eingeladen zu sein, war für mich sehr beeindruckend. Und was sie gesagt hat, waren auch zu 95 Prozent die richtigen Worte. Aber bis heute fehlt, was sie schon vorher versprochen hatte: dass die Morde und ihr Umfeld lückenlos aufgeklärt werden. Das ist bisher nicht geschehen.
Mustafa Turgut (zitiert nach John: Unsere Wunden, S. 81)

Die juristische Aufarbeitung: Wenige Verurteilte, keine Aufklärung der strukturellen Hintergründe

Auch der Mord an Mehmet Turgut wurde im NSU-Prozess 2011 bis 2018 vor dem OLG München verhandelt, dessen Ablauf und Dimension an anderer Stelle bereits ausführlicher dargestellt werden (siehe das Dossier zu Michèle Kiesewetter). Unter den 93 Nebenkläger*innen befanden sich auch Mehmets Angehörige Mustafa und Yunus Turgut (vgl. NSU watch: Prozess in Zahlen, 9.7.2018).

Am 31. Verhandlungstag, dem 1. August 2013, ging es erstmals um den Mord an Mehmet Turgut. Es wurde ein Anwohner, der die tödlichen Schüsse gehört hatte, als Zeuge befragt (vgl. NSU watch: Protokoll 31. Verhandlungstag). Am 32. Verhandlungstag bestätigte der obduzierende Rechtsmediziner, dass bei Turgut drei tödliche Schüsse nachgewiesen worden seien, ein Kopf-, ein Hals- und ein Nackenschuss (vgl.NSU watch: Protokoll 32. Verhandlungstag).

Am 49. Verhandlungstag, den 23. Oktober 2013, begann die Beweisaufnahme zum Mord an Mehmet Turgut. Geladen waren vier in dem Fall ermittelnde Polizeibeamte, der Betreiber des Imbisses sowie ein Zeuge, der kurz vor der Tat am Imbiss einen Kaffee getrunken hatte.  

Die sind nicht gekommen, um zu rauben oder irgendetwas, die sind nur gekommen, um zu töten.
Fazit eines am Tatort eingesetzten Polizeibeamten

(zitiert nach NSU watchProtokoll 49. Verhandlungstag, vgl. hier und im Folgenden auch Nebenklage Prozessbericht, 23.10.2013). Mehrere seiner Kollegen berichteten von den Ermittlungen und bestätigten das Bild, das schon von den anderen Taten des NSU bekannt war: Der Polizei war zwar einerseits schon früh klar, dass auch dieser Mord Teil einer Serie war. Aus dem Protokoll der Vernehmung des Kriminalbeamten Scharen durch den Nebenklagevertreter Langer: 

Langer (liest aus einem Schreiben ab): Sie haben am 4.3.2005 einen Vorschlag für eine Presseerklärung gemacht. Darin heißt es: Ein ausländerfeindlicher Hintergrund kann derzeit ausgeschlossen werden. Wie kamen Sie zu dieser Einschätzung?

Scharen: Es gab keine Hinweise in diese Richtung. 

Langer: Aber wie kann man eine Richtung schon nach einer Woche Ermittlungen ausschließen?

Scharen: So wie wir ausgeschlossen haben, dass es sich um einen Raub handelte, haben wir auch dies ausgeschlossen.

Langer: Was lag denn vom Landesamt für Verfassungsschutz und dem Staatsschutz vor?

Scharen: Die Behörden waren an unseren Ermittlungen beteiligt und haben auch an Beratungen teilgenommen. Wenn die uns sagen, sie haben nichts, dann müssen wir das so hinnehmen.“

(zitiert nach SZ Magazin: „Der NSU-Prozess. Das Protokoll des ersten Jahres“, 3.1.2014, S. 23f.)

Am selben Tag schilderte der ehemalige Betreiber des Imbisses das Leid der Familie Turgut wie auch sein eigenes. Er hatte seinen Imbiss unmittelbar nach der Tat aufgegeben und sei nie wieder dorthin gegangen. Er schilderte auch, dass er von der Polizei wie ein Beschuldigter behandelt wurde (vgl. Nebenklage Prozessbericht, 23.10.2013).

Der Themenkomplex „NSU-Brief / Spende / Danksagung im Neonazi-Fanzine Der Weisse Wolf“ war auch Gegenstand des Prozesses. Beate Zschäpe wurde zum Brief und der Spende befragt, außerdem ging es um Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Mecklenburg-Vorpommern zu dieser Spende, das von einer „menschlichen Quelle“ darauf aufmerksam gemacht worden war (zitiert nach Bericht der Landesregierung 2017, S. 61f., vgl. dort ausführlich zu einzelnen Beweisanträgen usw.). Am 297. Verhandlungstag, dem 13. Juli 2016, war David Petereit, der Herausgeber des Neonazi-Fanzine Der Weisse Wolf, als einziger Zeuge geladen. Bei der Vernehmung konnte er sich angeblich an fast nichts erinnern: Weder an den Brief und die Spende, noch an das Verfassen des Grußes, obwohl er angab, das Heft quasi allein gemacht zu haben (vgl. Protokoll 297. Verhandlungstag von NSU watch sowie Nebenklage Prozessbericht, 13.7.2016).

Im Plädoyer der Bundesanwaltschaft wurde die Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos eindeutig festgehalten. Zur Auswahl des Tatortes wurden keine Aussagen getroffen (vgl. Nebenklage Prozessbericht, 27.7.2017). Der Anwalt Hardy Langer, der die Angehörigen von Turgut vertrat, wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass es bereits früher Angriffe auf den Imbiss in Rostock-Toitenwinkel und dessen Betreiber gegeben hatte: Im Juni 1998 war es zu einem rassistisch motivierten Angriff auf den Betreiber des Imbisses gekommen, nur einen Monat später erfolgte gar ein Brandanschlag (vgl. Nebenklage Prozessbericht, 20.12.2017). Eine darauf folgende parlamentarische Anfrage im Bundestag von Martina Renner (Die Linke) brachte zutage, dass diese Informationen in den Ermittlungen keine Rolle gespielt hatten – weder direkt nach der Tat, noch nach 2011, als klar wurde, dass das Tatmotiv beim Mord an Turgut ebenfalls Rassismus gewesen war. Außerdem waren diese Informationen weder den Prozessbeteiligten noch den Mitgliedern der beiden NSU-Untersuchungsausschüsse des Bundestags vorgelegt worden – obwohl dies Aufschluss über mögliche Unterstützer des Trios hätte geben können. Ein Zusammenhang zum NSU wurde nicht gesehen. Für Renner unglaublich, denn: 

„Wir wissen, dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe sich in den 1990er-Jahren regelmäßig in Rostock aufgehalten haben und dort sowohl befreundete Neonazis als auch die Cousine von Böhnhardt besucht haben, die in diesem Zeitraum in der Nähe des Imbisses lebte.“
Martina Renner, Die Linke

(zitiert nach: taz, Linke fordert Untersuchungsausschuss, 18.1.2018). Der institutionelle Rassismus, der die Ermittlungen leitete und den Blick auf die wahren Täter verstellte, gab gewissermaßen auch den Tenor vor Gericht vor: Die Angehörigen der Opfer, die sich Antworten auf ihre vielen offenen Fragen erhofft hatten, wurden enttäuscht; ausführlicher zu den allgemeinen Grenzen des Prozesses siehe das Dossier zu Michèle Kiesewetter. Selbst noch im Urteil wurde Mehmet Turgut durchgehend als „Yunus Turgut“ bezeichnet.

Am 11. Juli 2018 verhängte das OLG München eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen Beate Zschäpe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Mittäterschaft bei allen dem NSU zur Last gelegten Taten; zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. 

Zschäpe wurde also als gleichwertiger Teil des Trios beurteilt, auch wenn sie nicht selbst tatausführend war. In Bezug auf den Mord an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 in Rostock hielt das Urteil fest, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Tat gemeinsam begangen hatten; Beate Zschäpe wurde auch für diese Tat als Mittäterin verurteilt. Ausführlicher zu Urteil, Strafmaß gegen die Mitangeklagten und Reaktionen auf die Urteilsverkündung siehe das Dossier zu Michèle Kiesewetter. Im Dezember 2021 trat die Rechtskraft der Urteile ein.

SZ-Redakteur Vinzent-Vitus Leitgeb sagte zu Beginn des Podcasts Deutsche Abgründe. Der NSU und der rechte Terror in Deutschland: „Beginnen will ich diese Geschichte [...] an dem Punkt, an dem viele gesagt haben, jetzt ist dieser NSU-Komplex, dieses Thema NSU, abgeschlossen. Das war im Jahr 2018, am Ende des NSU-Prozesses, [...] denn da hat in Wahrheit überhaupt nichts aufgehört.“ (Folge 1: NSU 2.0, ab ca. 00:37) Und auch die Angehörigen der Opfer und eine kritische Zivilgesellschaft verkündeten nach der Urteilsverkündigung auf Demonstrationen: „Wir werden nicht aufhören zu fragen!“

Die Bundesanwaltschaft und das BKA führen die Ermittlungen zum NSU bis heute fort. Ausführlicher zur fortgesetzten Aufklärung und zum seit November 2025 laufenden Verfahren gegen Susann Eminger siehe das Dossier zu Michèle Kiesewetter. Für den Fall Mehmet Turgut bleiben damit zentrale Fragen, insbesondere nach möglichen lokalen Unterstützern und den strukturellen Hintergründen der Tat, weiterhin offen.

Demo zum Prozessende in München, NSU
Mehrere tausend Menschen, unter Ihnen Angehörige der Opfer des NSU, protestieren nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess unter dem Motto "Kein Schlusstrich" und "Wir werden nicht aufhören zu fragen", München, 11.7.2018. | picture alliance / SZ Photo / Christian Mang |

Untersuchungsausschüsse des Bundestags und in Mecklenburg-Vorpommern

Die parlamentarische Aufarbeitung des NSU-Komplexes begann 2012 mit der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen im Bundestag und in mehreren Ländern; zu den allgemeinen Hintergründen, Aufgaben und Grenzen dieser Ausschüsse sowie zum Begriff NSU-Komplex vergleiche ausführlicher das Dossier zu Michèle Kiesewetter sowie Pichl: NSU-Aufklärung.

Im Folgenden soll sich zum einen auf die beiden Untersuchungsausschüsse des Bundestages und ihre Beschäftigung mit dem Mord an Mehmet Turgut sowie den Unterstützungsstrukturen des NSU in Mecklenburg-Vorpommern konzentriert werden, zum anderen auf die beiden mecklenburg-vorpommerschen Untersuchungsausschüsse.

Der Bundestag setzte am 26. Januar 2012 einen ersten NSU-Untersuchungsausschuss ein, dessen Abschlussbericht am 22. August 2013 vorgestellt wurde. Der Ausschuss behandelte den Mord an Mehmet Turgut als Teil der NSU-Mordserie; der Fokus lag hier – wie auch bei den anderen Taten – auf der Identifizierung der Täter und den Versäumnissen bei den polizeilichen Ermittlungen wie auch bei den Sicherheitsbehörden bei Bund und Ländern.

Auch die Versäumnisse des Verfassungsschutzes in Bezug auf den im Fanzine DerWeisse Wolf erschienenen Gruß an den NSU kamen zur Sprache: Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Heinz Fromm, sagte aus, die entsprechende Ausgabe des Fanzines sei 2012 – neben seiner Behörde – auch vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet worden, betonte aber, zu dem Zeitpunkt hätte niemand etwas mit dem Kürzel NSU anfangen können (vgl. Protokoll der 24. Sitzung am 5.7.2012, S. 52). Einer der insgesamt 13 zuständigen Auswertenden beim BfV bekräftigte, 

...dass man aufgrund dieses einzigen Satzes, der zudem noch als ironisch gekennzeichnet worden ist, eigentlich keine inhaltliche Relevanz hätte herauslesen können. Ein unbestimmter Dank an eine Gruppe, die keiner kennt, die zudem noch mit einem Smiley versehen ist, da hätte man fast schon hellseherische Fähigkeiten benötigt.
Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz
1. NSU-Untersuchungsausschuss Bundestag, Vorstellung Abschlussbericht
Bundespräsident Joachim Gauck (1.R.3.v.r.) mit Angehörigen von NSU-Opfern während einer Sondersitzung über den Abschlussbericht des ersten NSU-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag, 2.9.2013. | Bundesarchiv, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - Bildbestand, B 145 Bild-00290395. |

(zitiert nah: Abschlussbericht des NSU-UA BT I, S. 322). Überprüfen lässt sich diese Behauptung allerdings nicht, da das Exemplar des Magazins, in dem mögliche Kommentare und Vermerke der Auswertenden zu finden wären, seit 2012 nicht mehr beim BfV auffindbar ist. Außerdem brachte niemand den Dank mit der Meldung über eine hohe Geldspende an das Fanzine in Zusammenhang (vgl. NSU watch, 8.1.2019).

Auch die mangelnde Auswertung der sogenannten „Garagenlisten“ war Thema im Ausschuss. Zwei Versionen dieser Telefonliste wurden bei der Durchsuchung in Jena am 26. Januar 1998 in einer Garage sichergestellt. Eine der beiden Listen entdeckte man erst 2012 im Rahmen der erneuten Ermittlungen des Generalbundesanwalts und bei der nochmaligen Auswertung der damaligen Funde in einer Plastiktüte. Die andere Liste war ab 1998 zwar ausgewertet worden, wurde aber als für die Ermittlungen ohne Bedeutung bewertet. Das hatte zur Folge, dass sie nicht einmal an die für die Suche nach dem Trio zuständige Zielfahndung weitergegeben wurde. Auch gab man sie nicht an alle Verfassungsschutzämter der Länder weiter, obwohl sich Personen aus dem gesamten Bundesgebiet darauf fanden. Aus Rostock waren wie genannt mehrere Kontakte aufgeführt (vgl. Abschlussbericht NSU-UA BT I, S.328f. und 848f.).

Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags wurde am 11. November 2015 eingesetzt, seinen Abschlussbericht veröffentlichte er am 22. Juni 2017. Der Ausschuss beleuchtete die Rolle des Verfassungsschutzes, insbesondere die hohe Dichte an V-Leuten im Umfeld des NSU und die gezielte Vernichtung von Akten über V-Leute beim BfV nach 2011. Auch die Frage nach dem Unterstützungsnetzwerk des NSU und ob V-Leute oder Behörden vom NSU wussten oder dieses womöglich gedeckt hatten, spielte eine zentrale Rolle.

Zur Erhellung der Frage nach rechtsextremen Strukturen in den Regionen, in denen der NSU seine Taten verübte oder wohnhaft war, wurden acht Sachverständigengutachten vergeben (vgl. Abschlussbericht NSU-UA BT II, S. 106f.). Gideon Botsch erstellte das 2016 veröffentlichte Gutachten für den Raum Rostock/Stralsund. Er betonte darin die vielfältigen und stark ausgeprägten rechten und rechtsterroristischen Strukturen und Netzwerke in der Region, wies aber zugleich auf große diesbezügliche Unklarheiten und Wissenslücken hin und empfahl daher die „wissenschaftliche Erforschung rechtsextremer Strukturen und Netzwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern mit den Methoden der Politikwissenschaft und Zeitgeschichtsforschung“ (zitiert nach: S. 30). Seine Feststellung, dass die bisherige Aufklärung, insbesondere durch die lokalen Sicherheitsbehörden, unzureichend war, wurde von Opferschutzverbänden und der Linksfraktion im Landtag aufgegriffen, um die Notwendigkeit eines eigenen Untersuchungsausschusses zu untermauern.

Auch Uli Grötsch, Obmann der SPD im Ausschuss, forderte nach Ende der Ausschussarbeit „insbesondere die Neonaziszenen in Mecklenburg-Vorpommern und Nordbayern stärker ins Visier der weiteren Ermittlungen zu nehmen.“ (zitiert nach: „NSU-II-Untersuchungsausschuss: Aufklärung bleibt Daueraufgabe“, Deutscher Bundestag, o.D.).

Von all jenen Bundesländern, die Untersuchungsausschüsse zum NSU einsetzten, war Mecklenburg-Vorpommern mit der Einsetzung im Jahr 2018 das letzte. Es hatte viele Jahre gedauert, ihn zu erkämpfen, obwohl Mecklenburg-Vorpommern den anderen Tatortländern im Hinblick auf ausgebliebene Ermittlungen in Richtung eines rechten Motivs oder rassistische Ermittlungen gegen Betroffene und deren Umfeld in nichts nachstand.

Zwar war in Mecklenburg-Vorpommern bereits relativ früh nach der Selbstenttarnung des NSU ein Untersuchungsausschuss in Sicht, kam aber letztlich nicht zustande (vgl. NSU watch, Der NSU in Mecklenburg-Vorpommern – Kaum Interesse an Aufklärung). In den nächsten Jahren forderte insbesondere die Linksfraktion immer wieder einen Untersuchungsausschuss, die allgemein vorherrschende Meinung bei den anderen Parteien war jedoch, dass ein solcher nicht gebraucht werde. Noch im Jahr 2017 wurde seitens der Landesregierung angeführt, wie umfangreich der Landtag mittels Kleiner Anfragen, Parlamentsdebatten und Berichten der Landesregierung „über die Bezüge des NSU in unser Bundesland“ aufgeklärt worden sei, und 

...in der Folge hatte der Landtag letztlich keine Veranlassung gesehen, im Land Mecklenburg-Vorpommern einen gesonderten parlamentarschen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Bericht der Landesregierung 2017, S. 69

Im Frühjahr 2017 wurde zunächst nur ein Unterausschuss des Innenausschusses eingesetzt: Ein diesbezüglicher Antrag der SPD, der CDU und der Linken wurde mehrheitlich mit deren Stimmen gegen die Stimmen der AfD angenommen (vgl. Protokoll der Landtagssitzung vom 8.3.2017, S. 18–25). Im Gegensatz zu einem Untersuchungsausschuss ist ein Unterausschuss jedoch mit keinerlei eigenen Ermittlungskompetenzen ausgestattet: von ihm geladene Zeug*innen müssen der Ladung nicht nachkommen und er hat kein Recht auf Akteneinsicht. Dem Ausschuss wurden sowohl vom OLG München als auch von der Bundesanwaltschaft keine Akten übergeben. Die Vorsitzende des Ausschusses, Susann Wippermann (SPD) konstatierte daher schließlich: „Wir konnten dann einfach nicht mehr weiterarbeiten.” (zitiert nach: Nordkurier, 24.2.2018). Geladene Expert*innen hatten zudem wiederholt auf Verbindungen des NSU-Kerntrios und von Unterstützern in den Nordosten sowie offene Fragen im NSU-Komplex hingewiesen und gefordert, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern V-Leute, ihre Führungspersonen und Verantwortliche des Verfassungsschutzes als Zeug*innen gehört werden müssten (vgl. ebd.). „Einziges Ergebnis“ des Unterausschusses war deshalb: „Für Aufklärung braucht es einen richtigen Untersuchungsausschuss.“ (zitiert nach AIB: Aktenzeichen MV Ungelöst).

Erst im April 2018 und damit mehr als 14 Jahre nach dem Mord an Mehmet Turgut wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.

Dieser konzentrierte sich weitgehend auf den NSU und sollte sich unter anderem mit dessen Opferauswahl beschäftigen (vgl. taz, Aufarbeitung im Parlament). Die Arbeit des Ausschusses, die zunächst bis Anfang 2021 angesetzt war, lief zunächst schleppend an, unter anderem, weil das Parlament über keine abhörsicheren Räumlichkeiten verfügte. Im Januar 2019 hieß es in einem Artikel der Ostsee-Zeitung ernüchtert, „viel geschehen ist bisher aber nicht.“ (zitiert nach Ostsee-Zeitung, 4.1.2019).Erst am 11. Januar 2019 kam es – nach einigen, zumeist sehr kurzen Beratungen – zur ersten Beweisaufnahme und zur Anhörung von Sachverständigen sowie im September 2019 zur ersten Anhörung von Zeug*innen (vgl. Zwischenbericht, S. 44 sowie NSU watch: Im Nordosten nichts Neues).

Während einige Sachverständige, wie eine Nebenklagevertreterin im NSU-Prozess, Antonia von der Behrens, sowie die Journalistin Andrea Röpke dem Ausschuss zahlreiche Hinweise auf Querverbindungen des NSU nach Mecklenburg-Vorpommern lieferten und sich auch Mustafa Turgut bei seiner Aussage vor dem Ausschuss überzeugt zeigte, dass der NSU Helfende vor Ort hatte (vgl. Zwischenbericht, S. 300), überraschten die große Unkenntnis und gleichzeitige Verharmlosung der lokalen Neonaziszene durch die Beamten der MAEX. Einerseits wurde nicht erkannt, dass wortwörtlich vor der eigenen Nase Nachfolgestrukturen von Blood & Honour Konzerte im MAX veranstalten, andererseits sagte ein Beamter sinngemäß, dass diejenigen, die zu solchen Konzerten kämen, auch nur mit Freunden ihren Feierabend verbringen wollten. Vor allem kam jedoch heraus, dass die Beamten weder nach dem Mord an Turgut noch nach 2011 zur lokalen Naziszene und möglichen Unterstützungsstrukturen befragt worden waren – und das, obwohl sie teilweise in die Ermittlungen unmittelbar nach der Tat eingebunden waren (vgl. „(K)Ein Ende der Aufklärung“, S. 34f. und S. 39f. sowie auch den Zwischenbericht, S. 391–417).

Zum Thema im Ausschuss wurden auch die polizeilichen Ermittlungen zum Mord an Turgut. Hierzu vernahm er Polizeibeamt*innen der Rostocker Mordkommission und der SoKo Kormoran sowie auch Ermittelnde anderer Bundesländer. Neben der sehr einseitigen Ermittlungsrichtung kamen auch gravierende Versäumnisse zur Sprache: So seien „Standardmaßnahmen“ bei Mordermittlungen wie die Auswertung des Handys und die Spurensicherung an der Kleidung des Opfers unterlassen worden (zitiert nach: ebd., S. 210).

Ausstellung Offener Prozess, Chemnitz, was bleibt?
"Was bleibt von den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen?" Installation in der Ausstellung "Offener Prozess" im NSU-Dokumentationszentrum Chemnitz. | Dokumentationsstelle Rechtsextremismus, Generallandesarchiv Karlsruhe |

Von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung der Arbeit des LfV Mecklenburg-Vorpommern ist, ob ihnen die Ausgabe des Fanzines Der Weisse Wolfes mit dem Gruß an den NSU vorlag – womit ihnen auch das Kürzel NSU seit 2002 bekannt gewesen sein müsste.

Während der ehemalige Präsident des BfV, Heinz Fromm, seine vor dem 1. Untersuchungsausschuss des Bundestags gemachte Aussage erneuerte, die Ausgabe des Fanzines sei – neben seiner Behörde – auch vom LfV Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet worden, und auch andere Mitarbeitende des BfV diese Aussage stützten, hieß es von Seiten des LfV, diese habe dort nicht vorgelegen und sei dementsprechend auch nicht ausgewertet worden.

Widersprüchliche Aussagen hierzu nährten den Verdacht von Versäumnissen und nicht sachgerechten Arbeitsweisen innerhalb der LfV M-V.
Zwischenbericht des NSU-Untersuchungsausschusses MV, S. 595

Mehrere Sachverständige betonten die besondere Bedeutung von Hans Günter Eisenecker für den NSU und auch der Zwischenbericht hielt fest, dass dieser „einer der maßgeblichen rechtsextremistischen Akteure um die Jahrtausendwende in Mecklenburg-Vorpommern“ war und „nachweislich Kontakt zum NSU-Kerntrio“ hatte (S. 312). Unklar blieb allerdings auch weiterhin, warum das LfV MV, das das Treffen überwachte, seine Erkenntnisse nicht weitergab; „abschließende Feststellungen über die Interaktion [...] konnte der Untersuchungsausschuss aufgrund der nicht vorgelegten Unterlagen aus der LfV Mecklenburg-Vorpommern und der zwar beschlossenen, aber aus Zeitgründen nicht mehr vorgenommenen Zeugenvernehmungen jedoch nicht treffen“ (zitiert nach: ebd., S. 314).

Der Ausschuss beendete 2021 seine Tätigkeit mit vielen offenen Fragen und ohne Veröffentlichung eines Abschlussberichts. Am 2. Juni 2021 wurde stattdessen ein Zwischenbericht veröffentlicht. Die beteiligten Fraktionen gaben darin – mit Ausnahme der Linksfraktion – keine Empfehlungen ab (vgl. den Bericht sowie die Studie des IDZ Jena, S. 215–217). Letztere stellte außerdem eine Veröffentlichung mit Zusammenfassungen von Zeugenvernehmungen und der Anhörung von Sachverständigen online.

Im Januar 2022 nahm der „Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus“ des Landtags MV seine Arbeit auf. Ein Schwerpunkt lag laut Einsetzungsantrag weiterhin auf der Aufklärung des NSU-Netzwerks im Bundesland. Untersucht werden sollte außerdem der staatliche Umgang mit den Betroffenen der Taten. 

Einen zweiten Schwerpunkt des Ausschusses stellten andere rechtsterroristische Gruppierungen dar, die entweder in der Region selbst aktiv waren oder Verbindungen dorthin unterhielten – und ihre jeweiligen möglichen Verbindungen zum NSU und dessen Unterstützungsnetzwerk. 

Hier sind unter anderem das Nordkreuz-Netzwerk inklusive seiner Verbindungen in Politik, Polizei und Bundeswehr-Reservistenverband zu nennen, das Aktionsbüro Süd/Kameradschaft Süd, die Oldschool Society, Combat 18 und Blood & Honour inklusive möglicher Nachfolgestrukturen (vgl. hierzu ausführlich NSU watch: Ambitionierte Planungen).

Der Ausschuss kam im Dezember 2025 zu seiner vorerst letzten öffentlichen Sitzung zusammen. Der Abschlussbericht wird im Sommer oder Herbst 2026 erwartet.

Reaktionen auf die Tat und Auswirkungen

Zum Zeitpunkt des Mordes im Jahr 2004 wurde die Tat in der Presse entsprechend den behördlichen Ermittlungen als lokales Gewaltverbrechen ohne politischen Hintergrund dargestellt; berichtet wurde beispielsweise über den konkreten Tathergang und die polizeilichen Fahndungsmaßnahmen in den angrenzenden Stadtteilen.

Nach der Selbstenttarnung des NSU 2011 leiteten die verantwortlichen Bundes- und Landesbehörden verschiedene Maßnahmen in die Wege, um Verbesserungen in der sicherheitsbehördlichen Zusammenarbeit zu erzielen (vgl. hier und im Folgenden Bericht der Landesregierung 2017, S. 60–70). Dazu gehörte vor allem das im Dezember 2011 eingerichtete Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus/-terrorismus (GAR), das den Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden und den Nachrichtendiensten länderübergreifend strukturell verbessern soll. Das GAR wurde im November 2012 in das neu gegründete Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) integriert, das neben Rechtsextremismus nun auch die Bereiche Linksextremismus, auslandsbezogenen Extremismus sowie Spionageabwehr umfasst. Die im September 2012 etablierte Datenbank Rechtsextremismusdatei (RED) verknüpft die verfügbaren Informationen zum gewaltbezogenen Rechtsextremismus und soll sie damit für die Polizeibehörden und Nachrichtendienste leichter zugänglich machen. Weitere Maßnahmen sind ausführlich in dem am 26. April 2013 veröffentlichten „Bericht der Bundesregierung über die nach dem 4. November 2011 als Konsequenz aus dem Aufdecken der Terrorgruppe NSU sowie der nachfolgend erkennbar gewordenen Fehler und Versäumnisse ergriffenen Maßnahmen“ aufgeführt.

Auf Grundlage der Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus vom 30. April 2013 sowie dem Abschlussbericht des 2. NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages vom August 2013 wurden weitere Reformschritte, die auch von der Innenministerkonferenz beschlossen wurden, auf den Weg gebracht. Hierzu fasste der Landtag MV am 30. Oktober 2013 einen Beschluss, mit dem die Landesregierung verpflichtet wurde, das Landesparlament zeitnah über Reformschritte zu unterrichten (LT-Drs. 6/2346).

Ausstellung offener Prozess, Chemnitz
"What has the police learned from the NSU-complex?" Installation in der Ausstellung "Offener Prozess" im NSU-Dokumentationszentrum in Chemnitz. | Dokumentationsstelle Rechtsextremismus, Generallandesarchiv Karlsruhe |

Zu nennen sind hier insbesondere die Stärkung der Zentralstellenfunktion des BfV, die Verbesserung des Informationsflusses innerhalb des Verfassungsschutzverbundes, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und Verfassungsschutz (in MV konkretisiert durch die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaften, Landespolizei und Landesbehörde für Verfassungsschutz bei der Bekämpfung politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2014, vgl. LT-Drs.6/3536, S. 20 f.), die Einführung verpflichtender Standards bei der Gewinnung und der Führung von V-Leuten (in MV konkretisiert durch die Novellierung des Landesverfassungsschutzgesetzes im Jahr 2016), der Ausbau der Qualifizierung des Personals der Verfassungsschutzbehörden durch Standardisierung und Intensivierung der Aus- und Fortbildung, die Verstärkung des Informationsaustausches zwischen Verfassungsschutz, zivilgesellschaftlichen Strukturen und der Wissenschaft (in MV konkretisiert durch das Beratungsnetzwerk Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern, in welches auch die Polizei eingebunden ist) sowie die stärkere parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden (zu weiteren Maßnahmen und Details vgl. ebd. sowie den Zwischenbericht des NSU-UA MV, ab S. 513).

Axel Salheiser, Leiter des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) in Jena, konstatierte bei seiner Aussage als Sachverständiger im mecklenburg-vorpommerschen Untersuchungsausschuss, dass 

...vor allen Dingen die avisierten und vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Bereichen und föderalen Ebenen den Aussagen und den schriftlichen Verlautbarungen der Landesregierung gemäß umgesetzt beziehungsweise in Angriff genommen worden sind.
Axel Salheiser (zitiert nach: NSU watch, 24.3.2026)

Weitere Konsequenzen ergeben sich wahrscheinlich mit der Vorlage des Abschlussberichts des NSU-Untersuchungsausschusses in MV.

Der 1. NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages empfahl den Bundesländern, Tötungsdelikte seit 1990 erneut auf eine mögliche rechte Tatmotivation zu überprüfen.

Nur Berlin, Brandenburg und Thüringen beauftragten jedoch unabhängige wissenschaftliche Gremien mit dieser Aufgabe, wohingegen viele andere Bundesländer wie auch Mecklenburg-Vorpommern die Überprüfung behördenintern abwickelten und dafür erneut jene Kriterien des PMK (siehe hierzu „Die Klassifikation“) heranzogen, die sich bereits in der Vergangenheit als fehleranfällig erwiesen hatten. Für Mecklenburg-Vorpommern sind nach wie vor nur fünf Todesfälle seit 1990 offiziell von den Behörden als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt (Dragomir Christinel, Norbert Plath, Eckhard Rütz, Mehmet Turgut und Karl-Heinz L.).

Demgegenüber geht die Initiative Kein Vergessen MV davon aus, dass im Bundesland seitdem mindestens 15 Menschen aus rechten Motiven getötet wurden (vgl. „Anerkennung überfällig“). Der Verein LOBBI e.V. zur Beratung und Unterstützung für Betroffene rechter Gewalt, der zum Zeitpunkt des Mordes bereits seit drei Jahren bestand, übte 2012 öffentlich Selbstkritik. Auch dort sei die Tat nicht als rechtsmotiviert erkannt worden, obwohl ihnen bekannt gewesen sei, „dass bei rechten Gewalttaten das Tatmotiv häufig von Behörden nicht erkannt oder geleugnet wird“ und man „bestimmte Routinen“ entwickelt habe, „um das Dunkelfeld rechter Gewalt aufzuhellen und den Betroffenen Beratung und Unterstützung anbieten zu können.“ Sie legten falsche Einschätzungen und eigene Versäumnisse offen und bekannten, angesichts der Taten des NSU über Konsequenzen nachdenken zu müssen: „Dazu gehört die Analyse und Neubewertung der Gewalt- und Untergrundbereitschaft der deutschen Neonaziszene. Dazu gehört das Vorantreiben bundesweiter Vernetzungen, um überregionale Entwicklungen und Übereinstimmungen leichter erkennen zu können. Vor allem gehören dazu aber Überlegungen, wie gerade bei rassistischen Taten die Reproduktion falscher behördlicher Deutungen und eigener Vorurteile vermieden werden kann. Nicht zuletzt ist die stärkere Beachtung der Opferperspektive nach rechten Gewalttaten, als politische Forderung an ermittelnde Behörden wie auch an Antirechtsinitiativen voranzutreiben.“ (zitiert nach AIB: Konsequenzen ziehen).

Am 17. Januar 2012 wählte eine Jury der Gesellschaft für deutsche Sprache „Döner-Morde“ zum Unwort des Jahres 2011. Die ausführlichere Begründung hierzu – insbesondere zur Verkennung der politischen Dimension der Mordserie und zum rassistischen Gehalt des Ausdrucks – wird im Dossier zu Michèle Kiesewetter dargestellt.

Wenige Wochen nach dem Urteil im Münchner Prozess, im August 2018, wurden die ersten mit NSU 2.0 unterschriebenen Drohschreiben versandt. Das erste richtete sich gegen die damals 3-jährige Tochter von Seda Başay-Yıldız, eine Frankfurter Anwältin, die im Prozess die Familie von Enver Şimşek vertreten, dem ersten bekannten Opfer der rassistischen Mordserie. Näheres zu Umfang, Adressatenkreis, möglichen Verbindungen zu Polizeibehörden und weiteren Absendern wird ebenfalls im Dossier zu Michèle Kiesewetter ausführlicher dargestellt.

Im Dezember 2011 wurde Barbara John zur ehrenamtlichen Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer des NSU und ihre Angehörigen bestellt. In dieser Funktion setzt sie sich für die Interessen und Belange der Opferfamilien ein (vgl. BT-Drs. 18/1938). Auch ihr Einsatz für eine Stiftung zum Gedenken an die Opfer des NSU und zur Dokumentation rechter Gewalt sowie ihre spätere Kritik an der unzureichenden Entschädigung der Opferfamilien werden im Dossier zu Michèle Kiesewetter ausführlicher dargestellt.

Ausstellung Offener Prozess, Chemnitz, Turgut
Tafel zu Mehmet Turgut, in der Ausstellung "Offener Prozess", im NSU-Dokumentationszentrum, Chemnitz. | Dokumentationsstelle Rechtsextremismus, Generallandesarchiv Karlsruhe |

Durch den Vorwurf, der Staat und die Sicherheitsbehörden seien unfähig, die innere Sicherheit zu gewährleisten, wurde starker politischer Druck aufgebaut und es kam in der Folge zu einem drastischen Legitimitätsverlust dieser Institutionen. Die im Jahr 2017 erfolgte Reform und Erweiterung des Konzepts der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) lässt sich „als staatlich-behördliche Reaktion auf diesen Vertrauens- und Legitimitätsverlust verstehen; als Versuch, verspieltes Vertrauen zurückzugewinnen.“ (zitiert nach: Laube, Politische Kriminalität, S. 266). Die PMK-Definition enthält seitdem den Hinweis, dass bei der Würdigung der Umstände der Tat „neben anderen Aspekten auch die Sicht des/der Betroffenen mit einzubeziehen“ sei (vgl. „Die Klassifikation“). 

Bemühen um Gedenken und Aufarbeitung

Graffitti zur Erinnerung an den vom NSU ermordeten Mehmet Turgut
Graffitti in Rostock zur Erinnerung an den vom NSU ermordeten Mehmet Turgut. | Bildwerk Rostock |

Als im November 2011 bekannt wurde, dass Mehmet Turgut von Mitgliedern des NSU ermordet worden war, fand bereits wenige Tage später die erste Gedenkkundgebung statt, bei der neben ihm allen Todesopfern rassistischer und rechtsextremer Gewalt gedacht wurde. [Highlight] Seit 2012 findet jährlich am Todestag am 25. Februar eine Gedenkveranstaltung am Tatort im Neudierkower Weg statt, regelmäßig auch im Beisein von Familienangehörigen. [Highlight] Organisiert wird das Gedenken vor allem von der im Jahr 2012 gegründeten Initiative Mord verjährt nicht! sowie von anderen antirassistischen Initiativen der Rostocker Zivilgesellschaft. „Das war zunächst fast eine rein antifaschistische Veranstaltung, da haben sich einfach Leute versammelt und hatten ein Transparent dabei.“ so Lars von der Initiative (zitiert nach NSU watch, 24.2.2018).

Die jährliche Gedenkveranstaltung wird, auch auf Wunsch der Familie, seit 2016 gemeinsam mit der Stadt Rostock organisiert; offizielle Stellen sollen sich am Gedenken beteiligen (vgl. ebd. sowie Belltower News, 25.2.2026). Ziel ist es, 

...ein Erinnern zu gestalten, das nicht nur auf ritualisierte Gedenkpraxen am Todestag beschränkt bleibt, sondern politische Forderungen sichtbar macht und Gedenken als einen fortlaufenden Prozess versteht. […] Wir wollen die Perspektiven und Forderungen der Betroffenen in den Mittelpunkt stellen und stärken. Gleichzeitig pflegen wir eine gute Kooperation mit der Stadt Rostock, die wir in der Mitverantwortung sehen, ein offizielles und würdiges Gedenken zu gestalten, das den Ansprüchen der Angehörigen entspricht.
Paul von der Initiative Mord verjährt nicht! (zitiert nach: NSU watch, 24.2.2018)

Dem ging voraus, dass am 25. Februar 2014, also zum zehnten Jahrestag des Mordes, am Tatort in Toitenwinkel ein Gedenkort für Mehmet Turgut eingeweiht wurde. Die gepflasterte Grundfläche symbolisiert den Imbiss, in dem er tätig war. Darauf stehen sich zwei Betonbänke versetzt und nur an einer Stelle direkt gegenüber. Sie sind so ausgerichtet, dass sie am 25. Februar um 10:20 Uhr in einer Achse zur Sonne stehen – so wird der Zeitpunkt des Mordes markiert. [In die Lehnen sind auf Deutsch und Türkisch der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ein kurzer Gedenktext sowie ein QR-Code eingraviert. Der Gedenktext lautet: „Im Gedenken an Mehmet Turgut, der hier am 25. Februar 2004 dem menschenverachtenden, rechtsextremistischen Terror einer bundesweiten Mordserie zum Opfer fiel.“ (vgl. Pressemitteilung der Stadt Rostock, 21.2.2014). Der QR-Code führt zu einer offiziellen Internetseite der Stadt. Im Unterschied zu dem unmittelbar auf den Bänken stehenden Text wird hier zwar die Täterschaft des NSU benannt, Rassismus als Tatmotiv jedoch nicht. Auch die weiteren Opfer des NSU finden keine Erwähnung.

Gedenkort Turgut, Rostock
Gedenkort in Rostock, mit einem - allerdings nur zeitweise - aufgestellten Portrait von Mehmet Turgut. | Bildwerk Rostock |

Die Angehörigen von Mehmet Turgut sind mit der ruhigen und schlichten Gestaltung des Denkmals zwar zufrieden, jedoch wurde ihrem ausdrücklichen Wunsch nach Anbringung eines Fotos des Ermordeten bis heute nicht entsprochen (vgl. Kein Vergessen MV). Außerdem hätten sie sich einen offensiveren Gedenktext gewünscht, aus dem hervorgeht, dass er von Neonazis ermordet wurde. Dies und dass Rassismus als Motiv nicht benannt wird, kritisiert ebenfalls die Initiative Mord verjährt nicht!. Zudem müsse man muss schon sehr genau hinsehen, im Vorübergehen erschließe sich das Denkmal nicht und wirke wie Kunst oder auch einfach eine Sitzgelegenheit. Der eingravierte Text sei farblich nicht vom Beton abgehoben und dadurch eher schwer lesbar (vgl. NSU watch, 24.2.2018).

Rund um die Einweihung des Mahnmals gab es Kritik an der damaligen Präsidentin der Rostocker Bürgerschaft, Karina Jens (CDU), die sich im Vorfeld mit Äußerungen wie „Mehmet Turgut, das war ja kein Rostocker“ zu Wort gemeldet hatte (zitiert nach ebd.). Wenn im Jahr 2026 eine Zeitung ohne Fragezeichen „Turgut war ein Rostocker türkischer Herkunft.“ schreibt, kann das als Replik darauf und als klares Statement verstanden werden (zitiert nach: Nordkurier, 26.2.2026).

Rostock errichtete als letzte der Städte, in denen der NSU gemordet hatte, einen Gedenkort – nach vielen Diskussionen und zähem Ringen um die richtige Form in der eigens eingerichteten Arbeitsgruppe Gedenken und innerhalb der Fraktionen der Bürgerschaft (vgl. DIE ZEIT, 5.7.2013). „Hatte die Hansestadt gute Gründe, verschlafen oder doch ein Problem mit ihrer Erinnerungskultur?“ wird in einem Artikel in DIE ZEIT gefragt und konsultiert: „Es wundert nicht, dass die überregionalen Medien [...] mit dem Finger auf Rostock zeigten. Sie suggerierten, die Stadt habe ein Problem mit ihrer Erinnerungskultur. So oder so hat Rostock ein Image-Problem.“ (zitiert nach: ebd.). Das Pogrom von Rostock-Lichtenhagen sei „bekannter als alle anderen Wahrzeichen, Taten oder Sehenswürdigkeiten“ der Stadt, so Sozialpsychologe Olaf Reis (zitiert nach ebd.). Dessen sei man sich nur allzu bewusst und so teilten – neben unterschiedlichen Vorstellungen über die konkrete Gestaltung des Gedenkortes – alle letztlich dieselbe „Schreckensvision“, so die Autorinnen des Artikels: „Was passiert, sollte jemand [...] eine Vertagung fordern oder der Antrag in Gänze abgelehnt werden? Man befürchtet einen weiteren Schlag für Rostocks Ansehen.“ (zitiert nach: ebd.).

Gudrun Heinrich, damalige Leiterin der Arbeitsstelle für Politische Bildung an der Universität Rostock, vermutete, die Stadt sei gelähmt und es fehle ihr an Selbstvertrauen bei der Aufarbeitung: 

Aus Angst, etwas Falsches zu tun, tut man lange nichts und damit automatisch das Falsche.
Gudrun Heinrich, zitiert nach: DIE ZEIT, 5.7.2013
Gedenkort Turgut Rostock, verwüstet, 2022
Gedenkort nach der Gedenkveranstaltung im Jahr 2022. | Bildwerk Rostock |

Der Gedenkort war immer wieder das Ziel von Angriffen. Auch auf die erste Gedenkfeier 2012 gab es einen versuchten Angriff von Neonazis. Danach wurden die Veranstaltungen polizeilich abgesichert, so dass es zu keinen weiteren Angriffen mehr kam. In den vergangenen Jahren wurden die Bänke mehrfach beschmiert, unter anderem mit Teerfarbe. Im Jahr 2018 entdeckte man den Schriftzug „NSU“ auf der Rückseite einer der Bänke (vgl. Nordkurier, 19.2.2018). Nach einer Gedenkveranstaltung im Jahr 2022 bot die Gedenkstätte für Mehmet Turgut für Beobachtende ein Bild der Verwüstung. Die Polizei ging jedoch nicht von einer rassistischen Tat aus: Der Wind habe die Blumen, Kränze und Kerzen verweht (vgl. Katapult MV, 3.3.2022). „Genau dieses Wegschauen tötet uns“, sagte der damalige Vorsitzende des Migrantenrats Rostock, Şeyhmus Atay-Lichtermann, zu dieser Einschätzung der Polizei (zitiert nach: ebd.).

Doch nicht nur offene Angriffe, auch das Vergessen gefährdet die Erinnerung an Mehmet Turgut: 

Wir merken, dass vielen Menschen das, was in unserer Stadt passiert ist, nicht mehr so präsent ist. Sei es, weil die Menschen sich nicht mit der Geschichte des NSU-Komplex in Rostock auseinandersetzen, oder weil gerade junge Menschen die Selbstenttarnung des NSU nicht mehr selber aktiv erinnern.
Paul von der Initiative Mord verjährt nicht! (zitiert nach: Belltower News, 25.2.2026)

Dagegen stemmen sich sowohl die Angehörigen als auch viele verschiedene zivilgesellschaftliche Akteur*innen nicht nur mit der Gestaltung einer würdigen Erinnerungskultur, sondern auch, indem sie unter anderem Websites zum Gedenken an Turgut oder Materialien zur vertieften Beschäftigung mit seiner Biographie, dem Mord sowie zur Aufklärung über die Taten des NSU veröffentlichen (neben den bereits genannten Initiativen und verlinkten Texten vgl. auch diesen Text der Amadeu Antonio Stiftung und die 2026 gestartete Instagram-Seite Mehmet Turgut-Gedenken). Zur weiteren Gedenk- und Erinnerungskultur im NSU-Komplex – etwa zum NSU-Tribunal, zu „Kein Schlussstrich!“ und zu künstlerischen Formen der Aufarbeitung – siehe ausführlicher das Dossier zu Michèle Kiesewetter.

Auch an anderen Tatorten des NSU wurden nicht alle Vorhaben und Wünsche der Angehörigen und Betroffenen umgesetzt. In der Kölner Keupstraße, dem Ort des Nagelbombenattentate des NSU, gibt es trotz großer Bemühungen der Opfer nach wie vor keinen Gedenkort. Ismail Yozgat bat darum, die Holländische Straße in Kassel, in der sein Sohn geboren und ermordet worden war, in Halit-Straße umzubenennen – bislang vergebens (vgl. z.B. Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 13.3.2014).

Gedenkort Turgut, Rostock, Atay Lichtermann
Seyhmus Atay-Lichtermann am Gedenkort für Mehmet Turgut. | Bildwerk Rostock |

Die NSU-Untersuchungsausschüsse wurden zum Ausgangspunkt von Forderungen nach einer zentralen Archivierung von Unterlagen zum NSU-Komplex bzw. zum Rechtsterrorismus. Diese Forderungen gingen in das hier präsentierte Themenportal (vgl. „Das Projekt“) als auch in die Planungen für ein NSU-Dokumentationszentrum in Nürnberg und das im Mai 2025 eröffnete Dokumentationszentrum Offener Prozess in Chemnitz ein (ausführlicher dazu das Dossier zu Michèle Kiesewetter).

Kontroversen und Diskussionen

Die Forderung der Familie Turgut nach einer Umbenennung des Neudierkower Wegs in „Mehmet Turgut Weg“, die bereits seit 2011 existiert und die besonders von Mustafa Turgut immer wieder im Namen seiner gesamten Familie bekräftigt wird, ist bisher nicht erfüllt worden, obwohl sich auch verschiedene Initiativen dafür eingesetzt haben. In anderen Städten Deutschlands, in denen der NSU Menschen ermordet hatte, wurden Straßen und Plätze nach den Opfern benannt, so zum Beispiel der Enver-Şimşek-Platz in Nürnberg oder die Tasköprüstraße in Hamburg (vgl. Katapult MV, 24.2.2026).

Das Vorhaben wurde erstmals im Frühjahr 2012 von der Fraktion Die Linke als Antrag in der Rostocker Bürgerschaft eingebracht. Die notwendige Zustimmung zweier Ortsbeiräte – der kleine Weg verläuft durch die Ortsteile Toitenwinkel sowie Dierkow-Ost und Dierkow-West – blieb jedoch aus, da der zuständige Ortsbeirat dagegen stimmte. In der öffentlichen Diskussion zur geplanten Umbenennung wurden unterschiedliche Argumente vorgebracht: Neben dem Verweis auf einen früheren Beschluss, Straßen künftig nur noch nach Frauen zu benennen, wurden praktische Gründe wie der Verwaltungsaufwand durch Adressänderungen angeführt. Zudem hieß es, Turgut sei kein Rostocker gewesen und habe sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufgehalten.Die Gremien sahen sich daraufhin mit scharfer Kritik und Rassismus-Vorwürfen konfrontiert (vgl. DIE ZEIT, 5.7.2013 und Belltower News, 25.2.2026).

Seit 2012 gab es immer wieder neue Anläufe, die kommunalpolitische Weigerung zu überwinden, bislang jedoch ohne Erfolg. 

Auch eine von Seyhmus Atay-Lichtermann 2024 angestoßene Petition scheiterte an der Ablehnung des Ortsbeirats Dierkow Ost/West. Die Familie und die Initiative Mord verjährt nicht! halten dennoch an der Forderung nach einer Umbenennung fest und versuchen zugleich „neue Formen“ zu finden, „die Straße schon jetzt als Erinnerungsort zu gestalten“, so Paul von der Initiative (zitiert nach: Belltower News, 25.2.2026).

Anke Knitter (SPD), Vorsitzende des Ortsbeirats Toitenwinkel (Stand: April 2026), könnte sich vorstellen, alternativ den Platz, auf dem sich der Gedenkort befindet, „Mehmet-Turgut-Platz“ zu nennen. Da es dort keine Anwohnenden mit zu ändernder Adresse gäbe, sei dies leichter umzusetzen als bei dem Weg. Auch die in der Nähe gelegene Straßenbahnhaltestelle könne umbenannt werden und zukünftig „Martin-Niemöller-Straße/Mehmet-Turgut-Platz“ heißen: „Wenn jeden Tag in der Bahn sein Name durchgesagt wird, denken vielleicht auch viel mehr Menschen darüber nach“, so Knitter (zitiert nach: Katapult MV, 24.2.2026). Eine Umbenennung gegen den Willen der Anwohnenden sei ihrer Meinung nach nicht förderlich für ein würdiges Gedenken. Die aktuelle Oberbürgermeisterin der Stadt Rostock, Eva Maria Kröger (Die Linke), sieht die Verantwortung für diese Entscheidung bei den Ortsbeiräten. Sie als Politikerin habe aber immer dazu ermutigt, sich für die Umbenennung zu entscheiden (vgl. ebd.).

Demonstration in Rostock: Forderung nach Umbenennung in "Mehmet-Turgut-Straße"
Demo in Rostock | Stefan Meetschen / Nordkurier |

Leerstellen, Versäumnisse, offene Fragen

Die Fragen rund um die Ermordung von Mehmet Turgut sind nur einige der vielen offenen Fragen zum gesamten NSU-Komplex. Trotz der jahrelangen Ermittlungen, des Prozesses vor dem OLG München und der Arbeit mehrerer Untersuchungsausschüsse sowie auch vielfältigen zivilgesellschaftlichen Bemühungen um Aufklärung ist auch die Tat in Rostock weiterhin nicht vollständig aufgeklärt (vgl. u.a. das Gutachten von Botsch sowie AIB: Aktenzeichen MV ungelöst“).

Wenn in Deutschland Neonazis zehn Jahre lang ungehindert Ausländer ermorden können, was ist das dann für ein Land?

Mustafa Turgut (zitiert nach John: Unsere Wunden, S. 79)

Bis heute gibt es große Unklarheiten und viele offene Fragen:

  • Warum wurde dieser abgelegene Imbiss in Rostock-Toitenwinkel ausgewählt? Wer wies die ausführenden Täter möglicherweise auf den Imbiss hin? Warum traf es also Mehmet Turgut?
  • Wie genau gestalteten sich die Verbindungen des NSU-Kerntrios zu den lokalen Neonazi-Strukturen und -Netzwerken in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern?
  • Welche Personen bzw. Neonazi-Netzwerke haben das NSU-Kerntrio bei dem Mord an Mehmet Turgut, bei den beiden Banküberfällen in Stralsund 2006 und 2007 sowie bei ihren Urlauben in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt?
  • Warum gab es nach den ersten vier dem NSU zugeordneten Morden (2000 und 2001) eine Pause von etwa zweieinhalb Jahren bis zum nächsten bekannten Mord an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004?
  • Warum wich der NSU mit dieser Tat von seinem bisherigen Muster ab? Der Mord an Turgut war der einzige bekannte Mord sowie das einzige schwere rassistische Gewaltverbrechen des NSU, das nicht im Gebiet der „alten“ Bundesrepublik verübt wurde.
  • Warum waren die Banküberfälle in Stralsund die ersten, die außerhalb des Wohnumfeldes des Trios in Sachsen stattfanden und warum gab es gerade hier die höchsten erbeuteten Geldsummen? Auffällig an den Banküberfällen ist zudem, dass es sich um die einzigen Überfälle handelt, die zwischen dem Ende der Mordserie und dem Mord an Michèle Kiesewetter im April 2007 in Heilbronn verübt wurden.
  • Wie konnte es passieren, dass die „Garagenliste“ nicht an alle Landesämter für Verfassungsschutz weitergegeben wurde, trotz Fahndung nach den Untergetauchten und bundesweiten Kontakten auf der Adressliste?
  • Wurden bei der Durchsuchung in der für Konzerte genutzten Scheune in Salchow tatsächlich Plakate mit dem Kürzel NSU entdeckt und wenn ja, wie wurde das ausgewertet und bewertet?
  • Wer hat die „NSU/NSDAP-CD“ erstellt und verbreitet und wie wurde sie vom Verfassungsschutz bewertet?
  • Wie kam der Kontakt zum Neonazi-Fanzine Der Weisse Wolf zustande und welche Rolle spielten das Magazin und der Herausgeber David Petereit im Zusammenhang mit dem NSU?
  • Wie ist es zu bewerten, dass die Verfassungsschutzbehörden – trotz Auswertung des Magazins und obwohl sie von einer V-Person auch über den dortigen Geldeingang informiert wurden – nach eigenen Angaben mit dem Kürzel NSU nichts anfangen konnten, dem aber auch nicht weiter nachgingen?
  • Ist es glaubwürdig, dass beim LfV MV das Heft nicht ausgewertet wurde? Warum verschwand beim BfV die Ausgabe des Heftes mit den Notizen der Auswerter?
  • Warum versandeten die dem Verfassungsschutz vorliegenden Informationen über das Treffen der verurteilten NSU-Unterstützer Carsten S. und Ralf Wohlleben mit Hans Günter Eisenecker bei Schwerin im Jahr 1999? Warum wurde dem nicht weiter nachgegangen?
  • Welche konkrete Rolle spielten die vielen V-Leute im Umfeld des NSU? 
  • Welche Rolle spielten Personen aus dem Umfeld des NSU als – möglicherweise – konkrete Täter oder Tatbeteiligte?
  • Welche möglichen historischen Vorläufer und Vorbilder hatte der NSU? 

     

Autor*in: KC

(Erst-)Veröffentlicht am: 24.4.2026

Zuletzt redaktionell aktualisiert am: 13.5.2026

Quellennachweise und weiterführende Informationen

Quellennachweise:

  • Antifaschistisches Infoblatt: Wie (un)bekannt war der NSU?, in: Antifaschistisches Infoblatt, 14.12.2022 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • ARD: Acht Türken, ein Grieche und eine Polizistin, [Fernseh-Dokumentation], ARD-Mediathek, 12.12.2011 (zuletzt abgerufen am: 15.4.2026)
  • Aust, Stefan; Laabs, Dirk: Heimatschutz. Der Staat und die Mordserie der NSU, München 2014
  • Bayern 2: Die NSU Morde 2004-2005 – Beweisaufnahme, Folge 12, Saal 101 - Dokumentarhörspiel zum NSU-Prozess, [Audio-Podcast], ARD Sounds, 18.2.2021, https://www.ardsounds.de/episode/urn:ard:episode:cb099be67c5a93c7/ (zuletzt abgerufen am: 24.4.2026)
  • Biedermann, Lilly: Erinnerungskultur: Warum gibt es keinen Mehmet-Turgut-Weg?, in: Katapult MV, 24.2.2026 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Botsch, Gideon: Rechtsextreme Aktivitäten im Raum Rostock/Stralsund seit 1996 einschließlich möglicher Verbindungen dieser Szenen zu anderen lokalen bzw. regionalen oder bundesweit agierenden rechtsextremen Szenen, Gruppen oder Organisationen, der Rockerszene oder zur organisierten Kriminalität, einschließlich der Frage, welche in diesen Szenen agierenden Personen eventuell Kennverhältnisse zu den Angeklagten im Verfahren vor dem OLG München oder Kennverhältnisse zu den sonstigen Personen auf der „129er-Liste“ hatten (Gutachten für den. 2. NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags), o.O. 2016, als PDF (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bericht der Bundesregierung über die nach dem 4. November 2011 als Konsequenz aus dem Aufdecken der Terrorgruppe NSU sowie der nachfolgend erkennbar gewordenen Fehler und Versäumnisse ergriffenen Maßnahmen, Berlin, 26.4.2013, als PDF (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Bundesministerium des Innern: Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus vom 30. April 2013, Berlin, 23.5.2013, als PDF (zuletzt abgerufen am: 22.4.2026)
  • Bytom, Anna-Christina: Unbekannte haben das Denkmal für den ermordeten Mehmet Turgut in Rostock beschmiert, in: Nordkurier, 19.2.2018 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Deutscher Bundestag: Stenografisches Protokoll - Endgültige Fassung - der 24. Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses am Donnerstag, dem 5. Juli 2012, Berlin, 10.10.2012, als PDF (zuletzt abgerufen am: 23.4.2026)
  • Deutscher Bundestag: NSU-II-Untersuchungsausschuss: Aufklärung bleibt Daueraufgabe, o.D. (2017) (zuletzt abgerufen am: 23.4.2026)
  • Deutscher Bundestag: Schriftliche Frage von Martina Renner (Die Linke) und Schriftliche Antwort, Bundestags-Drucksache 19/484 Nr. 29, Berlin 2018, als PDF (zuletzt abgerufen am: 18.4.2026)
  • Die Linke, Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern: (K)Ein Ende der Aufklärung. Vernehmungsprotokolle aus dem NSU-Untersuchungsausschuss MV, als PDF(zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Dokumentationszentrum „Lichtenhagen im Gedächtnis“ (Soziale Bildung e.V.): Rückblick auf den 20. Todestag von Mehmet Turgut, inklusive Video-Mitschnitt der Podiumsdiskussion am 23.4.2024: „Aufarbeitung des NSU-Komplex in Mecklenburg-Vorpommern“, 29.2.2024 (zuletzt abgerufen am: 23.4.2026)
  • Elberling, Björn; Hoffmann: Alexander: U.a. zu den NSU-Videos, in: Nebenklage NSU-Prozess. Prozessbericht aus Sicht der Nebenklage im Prozess gegen Verantwortliche des "Nationalsozialistischen Untergrund", Kiel, 24.10.2013 (zuletzt abgerufen am: 23.4.2026)
  • Elberling, Björn; Hoffmann: Alexander: Lügen und Verharmlosen XVI – MdL Petereit, Der Weiße Wolf, der NSU-Brief und 2500 €, aber keine Erinnerung, in: Nebenklage NSU-Prozess. Prozessbericht aus Sicht der Nebenklage im Prozess gegen Verantwortliche des "Nationalsozialistischen Untergrund", Kiel, 13.7.2016 (zuletzt abgerufen am: 23.4.2026)
  • Elberling, Björn; Hoffmann: Alexander: Plädoyer der Bundesanwaltschaft 3. Tag: vollständige Mitschrift, in: Nebenklage NSU-Prozess. Prozessbericht aus Sicht der Nebenklage im Prozess gegen Verantwortliche des "Nationalsozialistischen Untergrund", Kiel, 27.7.2017 (zuletzt abgerufen am: 23.4.2026)
  • Elberling, Björn; Hoffmann: Alexander: Plädoyers zu den Morden in Rostock und Nürnberg, in: Nebenklage NSU-Prozess. Prozessbericht aus Sicht der Nebenklage im Prozess gegen Verantwortliche des "Nationalsozialistischen Untergrund", Kiel, 20.12.2017 (zuletzt abgerufen am: 23.4.2026)
  • Farber, Jennifer, Henningsen, Johann; Oster, Stefanie; Schultz, Christoph: Methodenhandreichung „In Gedenken an Mehmet Turgut“, Rostock 2024, als PDF (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Flägel, Victoria: Kampf um Erinnerung und Aufklärung. Der Mord an Mehmet Turgut – 20 Jahre danach, in: Katapult MV, 20.2.2024 (zuletzt abgerufen am: 22.4.2026)
  • Flägel, Victoria: Nach Verwüstung im Neudierkower Weg: Umbenennung in Mehmet-Turgut-Weg gefordert, in: Katapult MV, 3.3.2022 (zuletzt abgerufen am: 22.4.2026)
  • Friedrichsen, Gisela Spiegel: Kripo-Beamter zu NSU-Mord "Ich habe so etwas noch nicht gesehen", in: Der Spiegel, 23.10.2013 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Gerdsmeyer, Luisa: „Mord verjährt nicht!“ Damit Mehmet Turgut in Rostock präsent bleibt, in: belltower news, 25.2.2026 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Gerdsmeyer, Luisa: „Mord verjährt nicht!“ Das Gedenken an Mehmet Turgut in Rostock und die Kämpfe um Aufklärung und Sichtbarkeit, in: Amadeu Antonio Stiftung, 26.2.2026 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Goetz, John; Steinhoff: Volker: Grölende Nazis, hilflose Polizisten - Kapitulation am Ostseestrand, Panorama, [Dokumentation], Das Erste, 13.7.2000, NDR Mediathek (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Hintze, Alex; Riepe, Annika: Mehr als nur Gedenken, in DIE ZEIT, 5.7.2013 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • John, Barbara: Unsere Wunden kann die Zeit nicht heilen. Was der NSU­Terror für die Opfer und Angehörigen bedeutet, Freiburg 2014
  • Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 8/2016, darin: Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 12-8), S. 2023-207, Schwerin, 13.5.2013, als PDF (zuletzt abgerufen am: 20.4.2026)
  • Kein Vergessen MV: Anerkennung überfällig, in: Kein Vergessen MV, o.D. (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Kein Vergessen MV: Die rechte Szene in M-V – Wurzeln, Kontinuitäten, Hegemonien, in: Kein Vergessen MV, o.D. (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Kein Vergessen MV: Mehmet Turgut, in: Kein Vergessen MV, o.D. (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Keller, Caro: NSU-Untersuchungsausschuss: "Aktenzeichen MV Ungelöst", in: Antifaschistisches Infoblatt, 13.11.2020 (zuletzt abgerufen am: 20.4.2026)
  • Landtag Mecklenburg-Vorpommern: Kleine Anfrage des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD: Mobile Aufklärung Extremismus (MAEX) und Antwort der Landesregierung, Landtags-Drucksache 6/3012, Schwerin, 30.8.2012, als PDF (zuletzt abgerufen am: 17.4.2026)
  • Landtag Mecklenburg-Vorpommern: Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in weitere Reformen der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern einbeziehen, Landtags-Drucksache 6/2346, 30.10.2013, als PDF (zuletzt abgerufen am: 17.4.2026)
  • Landtag Mecklenburg-Vorpommern: Unterrichtung durch die Landesregierung. Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages, Landtags-Drucksache 6/3536, 5.12.2014, als PDF (zuletzt abgerufen am: 17.4.2026)
  • Landtag Mecklenburg-Vorpommern: Protokoll der Landtagssitzung vom 8.3.2017, Schwerin 2017, als PDF (zuletzt abgerufen am: 20.4.2026)
  • Landtag Mecklenburg-Vorpommern: Beschlussempfehlung und Zwischenbericht des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern nach Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 39 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen - UAG M-V gemäß Beschluss des Landtages vom 26. April 2018 - Drucksache 7/2000 – und gemäß Beschluss des Landtages vom 17. Oktober 2019 - Drucksache 7/4260 –, Landtags-Drucksache 7/6211, Schwerin, 2.6.2021, als PDF (zuletzt abgerufen am: 22.4.2026)
  • Landtag Mecklenburg-Vorpommern: „Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP: Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz Mecklenburg-Vorpommern, Landtags-Drucksache 8/80, Schwerin, 1.12.2021, als PDF (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • LOBBI e.V: „Konsequenzen ziehen. Ein Rückblick des Vereins LOBBI e.V.“, in: Antifaschistisches Infoblatt, 6.3.2012 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Mair, Birgit: Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen. Begleitband zur Ausstellung, 4. aktualisierte Auflage, Nürnberg 2018
  • Mair, Birgit: Mehmet Turgut, in: Offener Prozess, o.D. (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Meetschen, Stefan: 22 Jahre danach: Rostock hält Erinnerung an NSU-Opfer Mehmet Turgut wach, in: Nordkurier, 26.2.2026 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Ministerium für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Bericht zur Unterrichtung des Ausschusses für Inneres und Europa des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zum Thema „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), Stand: April 2017, Schwerin 2017, als PDF (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • NDR: Familie des Rostocker Nazi-Opfers erhält verspätet Entschädigungszahlungen, in: NDR, 15.12.2011 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Nordkurier: NSU-Untersuchungsausschuss soll im März beschlossen werden, in: Nordkurier, 24.2.2018 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • NSU watch: „Vielen Dank an den NSU“ – Was wusste der „Weisse Wolf“?, in: NSU watch, 28.3.2012 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • NSU watch: Protokoll 31. Verhandlungstag, in: NSU watch, 1.8.2013 (zuletzt abgerufen am: 23.4.2026)
  • NSU watch: Protokoll 32. Verhandlungstag, in: NSU watch, 6.8.2013 (zuletzt abgerufen am: 23.4.2026)
  • NSU watch: Protokoll 49. Verhandlungstag, in: NSU watch, 23.10.2013 (zuletzt abgerufen am: 23.4.2026)
  • NSU watch: Protokoll 297. Verhandlungstag, in: NSU watch, 13.7.2016 (zuletzt abgerufen am: 23.4.2026)
  • NSU watch: Der NSU in Mecklenburg-Vorpommern – Kaum Interesse an Aufklärung, in: NSU watch, 9.8.2017 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • NSU watch: Es gibt gravierende Lücken in der bisherigen Aufklärung in Mecklenburg-Vorpommern, in: NSU watch, 24.2.2018 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • NSU watch: Prozess in Zahlen, in: NSU watch, 9.7.2018 (zuletzt abgerufen am: 24.4.2026)
  • NSU watch: Der „Weisse Wolf“ und die NSU-Morde im Norden, in: NSU watch, 8.1.2019 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • NSU watch: Der Mord an Mehmet Turgut – Mecklenburg-Vorpommern und der NSU-Komplex, Folge 25, Aufklären und Einmischen, [Audio-Podcast], NSU watch, 26.2.2019, https://www.nsu-watch.info/podcast/nsu-watch-aufklaeren-einmischen-25-der-mord-an-mehmet-turgut-mecklenburg-vorpommern-und-der-nsu-komplex/ (zuletzt abgerufen am: 13.4.2026)
  • NSU watch: Im Nordosten nichts Neues – Der mecklenburg-vorpommersche Untersuchungsausschuss hört die ersten Zeug*innen, in: NSU watch, 27.9.2019 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • NSU watch: Ambitionierte Planungen – Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern konstituiert sich, in: NSU watch, 22.1.2022 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • NSU watch: Der NSU-Komplex in Mecklenburg-Vorpommern. Eine Bilanz der Arbeit zweier Untersuchungsausschüsse, in: NSU watch, 5.6.2024 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • NSU watch: Newsletter #24 – März 26, 24.3.2026, in: NSU watch (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Pergande, Frank: Der fünfte Mord, in: FAZ, 15.11.2011 (zuletzt abgerufen am 19.4.2026)
  • Pubantz, Frank: Untersuchungsausschuss: NSU-Aufklärer im Landtag von MV weiter ausgebremst, in: Ostsee-Zeitung, 4.1.2019 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Rosa-Luxemburg-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern, Initiative "Mord verjährt nicht!", zusammen mit der LOBBI e.V., dem Rostocker Migrantenrat und dem Dokumentationszentrum "Lichtenhagen im Gedächtnis" (Soziale Bildung e.V.): Online-Gedenkveranstaltung „Ein Tag für Mehmet Turgut. Kein Schlussstrich unter den NSU-Komplex!“, [Video-Mitschnitt], Youtube, 25.2.2021 (zuletzt abgerufen am: 22.4.2026)
  • Speit, Andreas: Linke fordert Untersuchungsausschuss, in: taz. die tageszeitung, 18.1.2018 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Speit, Andreas: Aufarbeitung im Parlament: Schwerin startet NSU-Ausschuss, in: taz. die tageszeitung, 29.4.2018 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Stadt Rostock: Tafeln am Gedenkort für Mehmet Turgut mit Inschriften in deutscher und türkischer Sprache, Pressemitteilung, in: Stadt Rostock, 21.2.2014
  • Sundermann, Tom: Sie wollten einfach nur töten, in: DIE ZEIT, 23.10.2013 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026) 
  • SZ Magazin: Der NSU-Prozess. Das Protokoll des ersten Jahres, München, 3.1.2014
  • SZ: NSU 2.0, Folge 1, Deutsche Abgründe. Der NSU und der rechte Terror in Deutschland, [Audio-Podcast], SZ.de, April 2020, https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/medien/nsu-prozess-deutsche-abgruende-podcast-serie-der-sz-e669669/ (zuletzt abgerufen am: 22.4.2026)

 

Informationen und Materialen zu Untersuchungsausschüssen

Erklärungen zu im Text verwendeten Abkürzungen:

  • BT: Bundestag
  • BT-Drs.: Bundestags-Drucksache
  • LT MV: Landtag Mecklenburg-Vorpommern
  • (NSU)-UA: (NSU)-Untersuchungsausschuss

     

Zu den Ausschüssen in Mecklenburg-Vorpommern: 

1. NSU-Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern, Laufzeit: 2018-2021

2. NSU-Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern, Laufzeit: 2022-2026

Beschlussempfehlung und Zwischenbericht des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern nach Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 39 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen - UAG M-V gemäß Beschluss des Landtages vom 26. April 2018 - Drucksache 7/2000 – und gemäß Beschluss des Landtages vom 17. Oktober 2019 - Drucksache 7/4260 –, Landtags-Drucksache 7/6211, Schwerin, 2.6.2021, als PDF (zuletzt abgerufen am: 22.4.2026)

 

Zu den Ausschüssen des Bundestags: 

Hinweis zur Zählung der NSU-Untersuchungsausschüsse des Bundestags: 

Es gab zwei NSU-Untersuchungsausschüsse des Bundestags. Diese werden in offiziellen Dokumenten nicht als „erster“ und „zweiter“, sondern als „zweiter“ und „dritter“ NSU-Untersuchungsausschuss bezeichnet – das liegt daran, dass offiziell immer die Ausschüsse der jeweiligen Wahlperiode gezählt werden: Der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags war der zweite Untersuchungsausschuss in der 17. Wahlperiode und der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags der dritte in der darauf folgenden 18. Wahlperiode.

Im Text sowie in den folgenden HInweisen werden die Ausschüsse des besseren Verständnisses wegen jedoch als „erster“ und „zweiter“ NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags bezeichnet.

1. NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags, Laufzeit: 2012-2013.

Deutscher Bundestag (2013): Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses, Drucksache 17/14600, 17. Wahlperiode, 22.8.2013, online hier verfügbar.

2. NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags, Laufzeit: 2015-2017.

Allgemeine Informationen finden sich hier.

Deutscher Bundestag (2017): Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses, Drucksache 18/12950, 18. Wahlperiode, 23.6.2017, online hier verfügbar. 

 

Weiterführende Literatur und Informationen (Auswahl):

  • Amadeu Antonio Stiftung (Hrsg.): Le_rstellen im NSU-Komplex. Geschlecht – Rassismus – Antisemitismus, Berlin 2018, als PDF (zuletzt abgerufen am: 22.4.2026)
  • Bach, Nina: Institutioneller Rassismus im NSU-Prozess. Eine Dispositivanalyse. Arbeitshefte aus dem Otto-Stammer-Zentrum, Nr. 28, Berlin 2017, als PDF (zuletzt abgerufen am: 22.4.2026)
  • Billstein, Thomas: kein vergessen. Todessopfer rechter Gewalt in Deutschland seit 1945. Münster 2020
  • Bruns, Lucia: Jung, männlich, ostdeutsch, gewalttätig? Die Debatte um Jugendarbeit und rechte Gewalt seit den 1990er Jahren. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, 49-50/2022, S. 39-45, Rechte Gewalt in den 1990er Jahren, als PDF (zuletzt abgerufen am: 22.4.2026)
  • Bundeszentrale für politische Bildung (BpB): Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Erinnerungsortes sowie eines Dokumentationszentrums für die Opfer des NSU, Bonn 2024, als PDF (zuletzt abgerufen am: 22.4.2026)
  • Birsl, Ursula: Kontextbedingungen des Rechtsextremismus und rechter (Jugend-)Gewalt in Ostdeutschland zu Beginn der 1990er – eine Zeitreise, in: Vera Bock, Lucia Bruns, Christin Jänicke, Christoph Kopke, Esther Lehnert und Helene Mildenberger (Hrsg.): Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendliche in den 1990er Jahren, Weinheim 2023, S. 72-88, als PDF (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Deutschlandfunk Nova: Im Jugendclub mit Zschäpe. Was Jugendarbeit kann und was nicht, Hörsaal, [Audio-Podcast], DLF Nova, 14.2.2025, https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/im-jugendclub-mit-beate-zschaepe-was-jugendarbeit-kann-und-was-nicht (zuletzt abgerufen am: 22.4.2026)
  • EXIF (Recherche &Analyse): „Combat 18“ Reunion, , in: EXIF,  16.7.2018 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Hielscher, Lee: De/Realität des Terrors. Eine stadträumliche Dokumentation von Blickachsen an ehemaligen Lebensmittelpunkten der Opfer des NSU Terrors, in: movements. Journal for Critical Migration and Border Regime Studies. Band 2, Nr. 1, 2016, https://doi.org/10.64081/mvmnts-2.1-2441
  • Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ): Zwischenbilanz der Umsetzung der Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder zum NSU-Komplex, Jena 2025, als PDF (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Kleffner, Heike: Die Leerstelle in der Fachdiskussion füllen. Sozialarbeit und der NSU-Komplex, in: BpB, 21.9.2015 (zuletzt abgerufen am: 24.4.2026)
  • Kleffner, Heike: "Szenetypische Straftaten". Zur Rolle der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex, in: BpB, 8.9.2023 (zuletzt abgerufen am: 24.4.2026)
  • Kubaşık, Gamze; Şimşek, Semiya; Werner, Christine: Unser Schmerz ist unsere Kraft Neonazis haben unsere Väter ermordet, Frankfurt am Main 2025
  • Laube, Max: Von Hochverrat zu ‚Deutschfeindlichkeit‘ – Politische Kriminalität als Concept Creep, in: Kriminologie – das Online-Journal, No. 4/2024, Köln 2024, als PDF, DOI: https://doi.org/10.18716/ojs/krimoj/2024.4.5 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Manthe, Barbara: Terror von rechts. Die Geschichte einer andauernden Gefahr, München 2025
  • NSU watch: Mecklenburg-Vorpommern, in: NSU watch, o.D. (zuletzt abgerufen am: 24.4.2026)
  • Radke, Johannes: Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU), in: BpB, 16.10.20143 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Schultz, Tanjev: NSU. Der Terror von rechts und das Versagen des Staates, München 2018
  • Pichl, Maximilian: NSU-Aufklärung im Bund und in den Ländern. Zur Rolle und Bedeutung der Untersuchungsausschüsse des Bundestags und der Länderparlamente, in: BpB, 23.7.2025 (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Popal, Karima: Kontinuitäten des Rassismus — Der NSU-Komplex im Kontext der Pogrome und Mordanschläge der 1990er Jahre, in: Rolf Knieper in Zusammenarbeit mit Elizaveta Khan (Hrsg.): Projekt DIMENSIONEN. Der NSU und seine Auswirkungen auf die Migrationsgesellschaft. Ein Methodenreader für Multiplikator_innen in der Jugend- und Bildungsarbeit, Düsseldorf 2015, als PDF (zuletzt abgerufen am: 19.4.29026)
  • Röpke, Andrea: Ohne Verbindungen kein Erfolg im Land. Rechtsextreme Netzwerke in MV, in: Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) Mecklenburg-Vorpommern e. V. (Hrsg.): Rechts oben II. Demokratie und Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern. Waren (Müritz) 2016, zuletzt aktualisiert 2023, als PDF (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Röpke, Andrea: Gefährlich Verankert – Rechtsextreme Graswurzelarbeit, Strategien und neue Netzwerke in Mecklenburg-Vorpommern, herausgegeben von der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 2015 
  • Staud, Toralf: Ohne Führer und Bekennerschreiben, in: BpB, 16.10.2013 (zuletzt abgerufen am: 24.4.2026)
  • Stolle, Peer: Die Entstehung des NSU. Jugendcliquen, Diskurse, Ideologie, »Heimatschutz«. Plädoyer vom 23. November 2017, in: Von der Behrens, Antonia (Hrsg.): Kein Schlusswort. Nazi-Terror – Sicherheitsbehörden – Unterstützernetzwerk. Plädoyers im NSU-Prozess, Hamburg 2018, S. 105-132, als PDF (zuletzt abgerufen am 19.4.2026)
  • Von der Behrens, Antonia (Hrsg.): Kein Schlusswort. Nazi-Terror – Sicherheitsbehörden – Unterstützernetzwerk. Plädoyers im NSU-Prozess, Hamburg 2018, als PDF (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026)
  • Weiss, Michael: Der NSU im Netz von Blood & Honour und Combat 18, in: Rolf Knieper in Zusammenarbeit mit Elizaveta Khan (Hrsg.): Projekt DIMENSIONEN. Der NSU und seine Auswirkungen auf die Migrationsgesellschaft. Ein Methodenreader für Multiplikator_innen in der Jugend- und Bildungsarbeit, Düsseldorf 2015, als PDF (zuletzt abgerufen am: 19.4.2026) 

Zuordnungen

Rassismus Mecklenburg-Vorpommern

Bestandsübersicht

Folgend finden Sie Archivbestände, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Landesarchiv Baden-Württemberg



Bestandssignatur:
Personenakte Eisenecker, Günter
Archivaliennummern:
1500 Nr. 278
Laufzeit:
ca. 1974 bis ca. 2003
Umfang:
1 cm

Bestandssignatur:
Personenakte Petereit, David
Archivaliennummern:
1500 Nr. 279
Laufzeit:
ca. 2001 bis ca. 2015
Umfang:
1 cm

antifaschistisches pressearchiv und bildungszentrum berlin e.V. (apabiz)


Hinweis: Nähere Informationen: apabiz

Bestandssignatur:
FNAT MVP
Laufzeit:
1997-2005
Inhalt:

Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“, mehrere Ausgaben.

Stadtarchiv Rostock


Hinweis: Zum Mord an Mehmet Turgut liegen keine Unterlagen vor.

Landesarchiv Mecklenburg-Vorpommern


Hinweis: Zu den beiden NSU-Untersuchungsausschüssen in Mecklenburg-Vorpommern wurden noch keine Unterlagen an das Landesarchiv Mecklenburg-Vorpommern abgegeben. Mit einer Abgabe ist frühestens zu Beginn der übernächsten Legislaturperiode zu rechnen (Stand: April 2026).

Unterlagen zu Mehmet Turgut sind, abgesehen von der Bearbeitung einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Johannes Saalfeld durch das Innenministerium in den Jahren 2011/12 (LAMV, 8.21-1, Nr. 1499), in der bereits vorhandenen Überlieferung nicht vorhanden.

Letzte Aktualisierung: 13.05.2026