Heilbronn | 25. April 2007
PMK ZEIT Billstein

NSU – Der Mord an Michèle Kiesewetter

Demonstration zum Ende des NSU-Prozesses vor OLG München 2018
Mehrere tausend Menschen, unter Ihnen Angehörige der Opfer des NSU, protestieren nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess unter dem Motto "Kein Schlusstrich" und "Wir werden nicht aufhören zu fragen", München, 11.7.2018. | picture alliance / SZ Photo / Christian Mang |

Einleitung

Die Polizistin Michèle Kiesewetter (22) wurde am 25. April 2007 auf der Theresienwiese in Heilbronn (Baden-Württemberg) in ihrem Dienstwagen von Mitgliedern der rechtsterroristischen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erschossen. Ihr Kollege Martin A. (24) überlebte einen Schuss in den Kopf schwer verletzt.

Soweit bekannt, wurden bislang keine den Fall betreffenden Akten von Ermittlungsbehörden, Gerichten oder Geheimdiensten an Archive abgegeben. Eine Auswertung solcher Bestände war für dieses Dossier daher noch nicht möglich.

Der Text stützt sich stattdessen auf Sekundärliteratur, journalistische Recherchen und Berichte, Veröffentlichungen staatlicher Stellen, Protokolle des NSU-Prozesses, Berichte von Untersuchungsausschüssen, Sachverständigengutachten sowie Materialien aus Dokumentationen, Veranstaltungen, Podcasts und zivilgesellschaftlichen Initiativen, insbesondere NSU Watch.

 

Ablauf des Ereignisses: Zwei Schüsse am hellichten Tag

Michèle Kiesewetter befand sich zum Zeitpunkt der Tat im Dienst. Eigentlich hätte sie an diesem Tag frei gehabt, übernahm jedoch kurzfristig die Schicht eines Kollegen. Sie und ihr Kollege Martin A. waren auf Streife in Heilbronn; ihr Dienst verlief an diesem Vormittag ohne besondere Vorkommnisse. Um kurz vor 14 Uhr stellte sie ihren Dienstwagen auf dem Theresienwiese genannten Festplatz ab, um dort im Schatten eines Trafohäuschens ihre Mittagspause zu verbringen. Die Autofenster öffneten sie, die Türen möglicherweise auch. 

Der Platz und seine Umgebung waren zu diesem Zeitpunkt sehr belebt: Schaustellende bauten für das bevorstehende Frühlingsfest auf, Bahnarbeiter waren ebenfalls in der Nähe. Viele Menschen nutzten das für Ende April ungewöhnlich warme Wetter und waren zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs. 

Nach der späteren Rekonstruktion der Ermittelnden schlichen sich mindestens zwei Personen wahrscheinlich von hinten an den Wagen und schossen beiden Opfern – für diese unvermittelt – in den Kopf. Ihnen wurden gewaltsam die Dienstwaffen vom Körper gerissen; Kiesewetter wurden außerdem die Handschellen und weitere Ausrüstungsgegenstände entwendet. Um kurz nach 14 Uhr erreichten die Polizei mehrere Notrufe, kurz darauf traf sie am Tatort ein.

Eine Notärztin konnte bei Michèle Kiesewetter nur noch den Tod feststellen. Martin A. wurde schwer verletzt in eine Klinik geflogen und lag über vier Wochen im Koma. Er überlebte, ist aber physisch und psychisch bis heute stark gezeichnet. Zu der Tat selbst und den Augenblicken zuvor fehlte und fehlt ihm jegliche Erinnerung.

Opfer und Betroffene: Michèle Kiesewetter und Martin A.

Illustration/Portrait von Michèle Kiesewetter
Illustration von Thomas Billstein. Aus: Kein Vergessen. Todesopfer rechter Gewalt in Deutschland nach 1945. | © 2020 Unrast Verlag e.V., Münster |

Michèle Kiesewetter wurde am 10. Oktober 1984 geboren und wuchs in dem kleinen Ort Oberweißbach in Thüringen auf. Schon im Alter von elf Jahren hatte sie den Wunsch, später Polizistin zu werden. Ihr Onkel war ebenfalls Polizist und ein Vorbild für sie. Nach einigen Bewerbungen wurde sie schließlich in Baden-Württemberg angenommen und begann im März 2003 ihre Ausbildung als Polizeimeisteranwärterin in Biberach. Mit ihrem Heimatort blieb sie weiterhin sehr verbunden, regelmäßig besuchte sie ihre Familie und Freund*innen. Nach der Ausbildung wurde sie nach Böblingen versetzt. Die Bereitschaftspolizistin arbeitete dort in einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. 

Wir denken oft daran, dass Michèle ausgerechnet für ihren Traum, Polizistin zu sein, ihr Leben verloren hat. Sie war noch so jung, hatte noch so viele Pläne.
Familie Kiesewetter, während des NSU-Prozesses in München

Auch Martin A. wollte „schon als Kind Polizist werden, das war mein Lebenstraum“, sagte er 2014 bei seiner Aussage im Prozess (zitiert nach Stuttgarter Nachrichten (SN), 17.1.2014). Der Tattag war, nach der Ausbildung, sein allererster Tag im Dienst. Er hat seitdem viele komplizierte Operationen und Reha-Maßnahmen über sich ergehen lassen müssen und bis heute einen Teil des Projektils in seinem Kopf. Er leidet unter anderem unter Gleichgewichtsproblemen und hat einen Hörschaden, ein erhöhtes Epilepsierisiko sowie Phantomschmerzen. Zu den psychischen Auswirkungen des Anschlags auf sein Leben sagte er, dass es sehr viele gebe: „So’ n Attentat steckt man nicht so einfach weg!“ Er schlafe nicht gut. Sein Traum, ein normaler Polizist zu werden, sei dahin. Eine Waffe wollte er nach der Tat nicht mehr tragen und arbeitet heute im Innendienst (zitiert nach: Protokoll des 75. Verhandlungstages im NSU-Prozess, von NSU Watch).

Täter und Beteiligte: Der NSU und sein Unterstützungsnetzwerk

Der Anschlag in Heilbronn wurde vom Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) begangen. Dabei handelt es sich um eine sich ab 1998 bildende rechtsterroristische Gruppe. Dem NSU konnten – nach aktuellem Kenntnisstand – zehn zwischen den Jahren 2000 und 2007 begangene Morde zugeordnet werden: Acht an türkisch- und einer an einem griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie der an Michèle Kiesewetter.

Die Polizistin Michèle Kiesewetter war das letzte (bekannte) und zugleich das erste nicht-migrantische sowie das erste weibliche Todesopfer der Gruppe. 

Zudem verübten die Mitglieder mehrere Sprengstoffanschläge, bei denen viele Menschen teils schwer verletzt wurden sowie 15 Banküberfälle zur Finanzierung ihres Lebens in der Illegalität und ihrer terroristischen Aktivitäten.

Den Kern des NSU bildeten Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Sie stammten aus dem thüringischen Jena und waren zuvor bereits in militanten Neonazi-Gruppen aktiv gewesen, unter anderem in der Kameradschaft Jena und im Thüringer Heimatschutz. In diesem Umfeld hatten sie sich seit Anfang der 1990er Jahre, also in den – inzwischen – oftmals so genannten „Baseballschlägerjahren“ weiter radikalisiert. Böhnhardt und Mundlos standen wegen verschiedener Delikte teils mehrfach vor Gericht.

Als Reaktion auf den enormen Anstieg rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten, insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern, legte die Bundesregierung Anfang der 1990er Jahre das Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt (AgAG) auf. Es widmete sich gezielt gewalttätigen rechten Jugendlichen in Ostdeutschland (vgl. Merkel, Jugend im Kontext von Gewalt). Die Jugendarbeit und Jugendhilfe der DDR waren mit der Wende abgewickelt worden, weshalb das Programm auch die Aufgabe hatte, den Ausbau der Jugendhilfe- und Jugendarbeitsstrukturen in den neuen Bundesländern voranzutreiben. 

In dieser Situation entfaltete das Konzept der so genannten akzeptierenden (Jugend-)Arbeit, das in den 1980er Jahren in der Bundesrepublik für die Arbeit mit Suchtmittelabhängigen entwickelt worden war und auf den Bereich Jugendarbeit und Rechtsextremismus übertragen wurde, eine große Attraktivität. Es entwickelte sich, auch mithilfe des Aktionsprogramms, in den 1990er Jahren zum wichtigsten Konzept der Arbeit mit der Zielgruppe rechter Jugendlicher (vgl. hier und im Folgenden Bruns, Jugendarbeit und Kleffner, Leerstelle).

Das Konzept sowie auch das Programm blieben nicht ohne Widerspruch: Sie waren in den 1990er Jahren Gegenstand einer teils sehr kontrovers und emotional geführten Debatte, die innerhalb der Sozialen Arbeit und Pädagogik über den Umgang mit rechten Jugendlichen geführt wurde. Diese fand unter dem Schlagwort „Glatzenpflege auf Staatskosten“ auch Eingang in überregionale Zeitungen (so der Titel eines Artikels in DIE ZEIT, 13.8.1993). Auch Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt profitierten von diesen Zusammenhängen, da ihre politische Sozialisierung und Radikalisierung in einem AgAG-Jugendclub in Jena stattfand. 

Jugendliche im Winzer-Club in Jena-Winzerla, 1992
Jugendliche im einem vom AgAG gefördertem Jugendclub namens "Winzer-Club"
in Jena-Winzerla, 1992.
| Anna Lingscheid |

Seit 1996 führten die Staatsanwaltschaft Gera und das Landeskriminalamt (LKA) Thüringen ein Ermittlungsverfahren gegen Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe und drei weitere Personen wegen mehrerer im Stadtgebiet Jena platzierter Bomben und Bombenattrappen. Am 26. Januar 1998 durchsuchte die Polizei die Wohnungen des Trios sowie mehrere Garagen. In einer Garage fand man vier funktionsfähige Rohrbomben und weiteren Sprengstoff. Die vielen Fehler der sehr unprofessionell durchgeführten Durchsuchung ermöglichten den drei das Untertauchen.

Sie wurden in den folgenden Jahren von einem rechtsextremen Netzwerk unterstützt. Helfende mieteten für die Untergetauchten Wohnungen in Chemnitz und in Zwickau an und ermöglichten dem Trio insgesamt ein relativ normales Leben, das wenig mit den gängigen Vorstelllungen von einem „Leben im Untergrund“ zu tun hat: Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe hatten beispielsweise intensiven Kontakt zu Nachbarn und fuhren regelmäßig in den Urlaub, wo sie ebenfalls Kontakte knüpften, die teilweise über Jahre hinweg Bestand hatten. Die Helfenden beschafften auch Waffen, mieteten Wohnmobile, die für die Fahrten zu den Tatorten genutzt wurden oder überließen den Untergetauchten ihre Krankenkassenkarte. 

Nach der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 wurden Hinweise darauf gefunden, dass (potentielle) Tatorte vor den Anschlägen über eine längere Zeit ausgekundschaftet worden waren. Und auch die konkrete Begehung anderer Taten des NSU weist darauf hin, dass das Trio Unterstützung hatte: Zum Beispiel stand Enver Şimşek, das erste bekannte Mordopfer des NSU, mit seinem mobilen Blumen-Verkaufsstand erst wenige Tage am späteren Tatort. Wenn man nicht annimmt, dass Mundlos und Böhnhardt sich jeweils tagelang am geplanten Anschlagsort aufhielten, müssen sie folglich Unterstützung vor Ort gehabt haben. Und auch die mit NSU 2.0 unterschriebenen und ab 2018 versandten Drohbriefe weisen auf ein (großes) Netzwerk von Unterstützenden hin.

Einige wenige dieser Helfenden wurden später ebenfalls angeklagt und verurteilt. Es ist jedoch zu vermuten, dass die Verurteilten von einem deutlich größeren Netzwerk unterstützt wurden. Vier Helfende wurden vom Oberlandesgericht München zu Haftstrafen verurteilt. Die Bundesanwaltschaft ermittelte außerdem über zehn Jahre wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach §129a StGB gegen neun Männer und Frauen aus den Neonazi-Netzwerken Blood & Honour und Hammerskins. Sie hatten Waffen und Sprengstoff beschafft, Krankenkassenkarten und Bahncards zur Verfügung gestellt und Wohnungen und Autos angemietet (siehe hierzu Kleffner, Szenetypische Straftaten). 

Tatmotiv: Hypothesen und Spekulationen

Das Motiv für den Mord an Michèle Kiesewetter ist – im Gegensatz zu den vorherigen Morden und Anschlägen des NSU, die aus rassistischen Motiven begangen wurden – nach wie vor unklar. Ein Bekennerschreiben, das Aufschluss über das Motiv der Tat geben würde, gab es nicht, ebenso wie bei allen anderen Taten des NSU. Das Video, in dem sich der NSU zu den zehn Morden sowie den Sprengstoffanschlägen bekannte, wurde erst 2011 im Zuge dessen Selbstenttarnung bekannt.

Beate Zschäpe gestand im Prozess den Mord an Kiesewetter – wenn sie auch bestritt, in Heilbronn vor Ort und konkret an der Tat beteiligt gewesen zu sein – und gab als Motiv die Beschaffung von Waffen an. Allerdings bestand der NSU zum Zeitpunkt der Tat schon viele Jahre und verfügte über ein Dutzend Waffen, die 2011 in der ausgebrannten Wohnung gefunden wurden.

Zumeist wird angenommen, dass es sich bei Kiesewetter um ein Zufallsopfer handelte. Dafür spricht, dass Kiesewetter ihren Dienst im Vorfeld des Tattages mehrfach tauschte und ungeplant den Dienst eines Kollegen übernommen hatte, sie nicht regelmäßig in Heilbronn eingesetzt war und der Pausenort an der Theresienwiese weder täglich noch zu festen Uhrzeiten von Polizist*innen angesteuert wurde. Fraglich wäre dann, was das eigentliche Ziel gewesen wäre.

Möglicherweise wurde Kiesewetter stellvertretend für die Polizei als Institution getötet. Die Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats mit seinen Institutionen wie der Polizei gehört zur Ideologie von Rechtsextremen. Auch die rechte Szene in Thüringen, in der die Mitglieder des NSU politisch sozialisiert wurden, arbeitete sich nicht nur theoretisch an der Polizei ab, sondern griff auch Polizist*innen an. In einer Szene des 2011 öffentlich gewordenen Bekennervideos des NSU, in der die Polizei einen Tatort sicherte, wurde eine Hand der Trickfigur Paulchen Panther montiert, die einem Polizisten eine Pistole an den Kopf hält und schießt (vgl. die durch das apabiz transkribierte Version des Videos). Bereits in den Jahrzehnten zuvor waren Polizeibedienstete einige Male Opfer von Rechtsextremen geworden (vgl. Billstein, Kein Vergessen, S. 19/203 sowie hier im Portal). Diese Angriffe geschahen jedoch in Konfrontationssituationen, wenn die Täter durch die Polizei in die Enge getrieben wurden oder auf der Flucht waren. Auch würde dies nicht erklären, warum Heilbronn als Tatort ausgesucht und die Wahl gerade auf Kiesewetter und ihren Kollegen gefallen ist. 

Wenn der Anschlag gezielt auf Kiesewetter erfolgt sein sollte, so könnte er entweder im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen oder privat begründet sein. Aber: Hätte der NSU es direkt auf Kiesewetter abgesehen, warum hätten sie sie tagsüber auf einem belebten Platz töten sollen, als ihr Kollege Martin A. dabei war? Warum hatten sie seine Dienstwaffe (und nicht ihre) gewissermaßen als „Trophäe“ im Bekennervideo präsentiert? Zudem hätten sie die Beamtin aufwändig beschatten müssen, denn dass und wann genau Kiesewetter an diesem Tag auf der Theresienwiese sein würde, war nicht bekannt. Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft bestanden daher „keinerlei Ansatzpunkte für einen individuellen, beruflichen veranlassten Tathintergrund. Keine Ansatzpunkte, dass das Verhalten von Kiesewetter oder Martin A. Anlass für die Tat gab.“ (zitiert nach dem Podcast Saal 101, Folge 14, Min. 25:20)

Es gibt mehrere auffallende Verbindungen von Menschen in Kiesewetters privatem wie beruflichem Umfeld in rechtsextreme Kreise; und Kiesewetter nahm – im Rahmen ihrer Einheit der Bereitschaftspolizei an zahlreichen Einsätzen gegen Angehörige des rechten Spektrums teil, vor allem an Demonstrationen. Ihr Onkel ermittelte gegen den Thüringer Heimatschutz. Zudem hatte die Gruppe zeitweise einen Bezug in Kiesewetters Herkunftsort Oberweißbach; ein Gasthof wurde für die Dauer von einem Jahr vom Schwager des rechtskräftig verurteilten Unterstützers des NSU, Ralf Wohlleben, betrieben. Ein Kollege Kiesewetters war Mitglied in einem deutschen Ableger des Ku-Klux-Klans, der von 2000 bis 2003 bestand, was erst im Zuge der Untersuchungsausschüsse ab 2011 öffentlich bekannt wurde. Am Tag ihrer Ermordung war dieser Kollege Kiesewetters direkter Vorgesetzter.

Tanjev Schultz, ein Experte zum NSU, bewertet diese Bezüge wie folgt: 

Von welcher Seite man den Mordanschlag auf Michèle Kiesewetter auch aufrollt, überall findet man Spuren in die rechte Szene, in der Heimat des Opfers ebenso wie in ihrem beruflichen Umfeld, in Thüringen ebenso wie in Baden-Württemberg.
Tanjev Schultz, NSU, S. 352

Es ist jedoch zu betonen, dass es solche Bezüge gegeben haben könnte, ohne dass Kiesewetter etwas davon wusste oder ahnte. Es fanden sich auch keine Hinweise darauf, dass sie selbst direkte Kontakte in die rechtsextreme Szene hatte.

Der NSU wiederum hatte erwiesenermaßen Kontakte nach Südwestdeutschland. Ob die Täter schon vor der Tat in Heilbronn waren, ist unklar, aber das Trio war mehrmals im nahen Ludwigsburg; Böhnhardt und Mundlos waren nachweislich auch in Stuttgart. Nach der Selbstenttarnung fand man in der ausgebrannten Wohnung Stadtpläne von Stuttgart, Ludwigsburg und Heilbronn. Die Ermittelnden der ab 2013 eingesetzten Ermittlungsgruppe (EG) Umfeld des LKA Baden-Württemberg untersuchten mögliche Verbindungen des NSU nach Heilbronn bzw. in die Region und kamen auf 52 Personen, die erstens einen Bezug ins Bundesland hatten und zweitens in direktem Kontakt zum Trio oder zu deren Umfeld standen (Innenministerium Baden-Württemberg, Bezüge des NSU nach Baden-Württemberg). Das bedeutet jedoch nicht zwingend, dass alle diese Personen vom NSU wussten und diesen unterstützen.

Ermittlungen: Mit vielen Pannen – und in die falsche Richtung

Der Tatort wurde unmittelbar, aber nicht sehr weiträumig abgesperrt und es entstand ein Durcheinander, so dass Spuren verwischt oder vernichtet worden sein könnten – beides Fehler, die im Nachhinein offenbar wurden. Mehrere, möglicherweise wichtige Spuren am Tatort konnten daher nicht zugeordnet werden (vgl. Bericht NSU UA BT II, S. 1082).

Die Polizei löste sofort eine Großfahndung im Raum Heilbronn aus. Wie zu anderen Tatorten kamen die Täter auch nach Heilbronn mit einem Wohnmobil – es wurde etwa eine halbe Stunde nach der Tat im Rahmen der Fahndung registriert. Nicht jedes Fahrzeug wurde dabei angehalten, aber alle Kennzeichen notiert. Diese hätte man später bei Bedarf überprüfen können. Das geschah letztlich jedoch erst nach der Selbstenttarnung des NSU. Einerseits ist es den Ermittlungsbehörden nicht vorzuwerfen, dass sie ein Wohnmobil nicht unmittelbar verdächtig fanden und weitergehend überprüften, jedoch ist diese Begebenheit ein „Sinnbild für das teilweise erklärbare, teilweise unverständliche Versagen der Sicherheitsbehörden.“ (Schultz, NSU, S. 316)

Die Heilbronner Polizei gründete die Sonderkommission (SoKo) Parkplatz, in der zeitweise bis zu 50 Personen arbeiteten. Im Laufe der Jahre gingen sie tausenden Spuren nach und vernahmen hunderte Zeug*innen. Mangelndes Engagement kann man ihnen nicht vorwerfen.

Mehrere Zeug*innen gaben an, kurz nach der Tat im Umfeld des Tatorts blutende bzw. blutverschmierte Menschen gesehen zu haben, aber: Diese konnten später nicht mehr ausfindig gemacht und identifiziert werden. Und niemand hatte die Tat direkt beobachtet. Unter den Ermittelnden wie bei den Untersuchungsausschüssen in Bund und Ländern herrschte zudem Uneinigkeit über die Bewertung und Gewichtung dieser sich teils widersprechenden und zeitlich kaum zueinander passenden Zeugenaussagen, welche naturgemäß immer subjektiv und fehleranfällig sind.        

Aus der damaligen Sicht der Ermittler gab es zunächst keine erkennbaren konkreten Anhaltspunkte, die für einen Zusammenhang mit den früheren Morden des NSU sprachen, denn die Tat in Heilbronn wurde – als einzige – mit einer anderen Waffe verübt. Zudem war Kiesewetter, wie beschrieben, das erste nicht-migrantische Opfer der Gruppe. Die einzige Gemeinsamkeit der Taten bestand darin, dass es sich um spektakuläre Morde handelte, ausgeführt am helllichten Tag an mehr oder wenigen belebten Orten und dass es quasi keine verwertbaren Spuren gab.

Eine politisch motivierte Tat wurde frühzeitig ausgeschlossen: Wenn es eine solche wäre, müsste es doch ein Bekennerschreiben geben, wurde immer wieder als Argument angeführt. Die Ermittlungsbehörden hätten es jedoch besser wissen können.

Bereits bei früheren rechtsterroristischen Akten hatte es – im Gegensatz zu linksterroristischen wie beispielsweise von der RAF – keine Bekennerschreiben gegeben (vgl. Text zur Hepp-Kexel-Gruppe hier im Portal). Wie inzwischen bekannt ist, wollte der NSU laut seinem Bekennervideo „Taten statt Worte“ sprechen lassen.

Wie bei den anderen Taten des NSU auch richtete sich der Verdacht zunächst auf eine unbekannte kriminelle Bande. In einer ersten operativen Fallanalyse vom 21. Mai 2007 nahm man an, dass die Täter aus der örtlichen kriminellen Szene stammten und mit dem Anschlag ihre Überlegenheit demonstrieren wollten (vgl. Bericht NSU UA BT II, S. 688). Schon früh in den Ermittlungen gerieten Sinti und Roma in den Fokus der Ermittlungen. Der einzige Grund hierfür war, dass einige der Schaustellenden, die am Tattag auf der Theresienwiese ein Fest aufbauten, zu der Minderheit gehörten. Von mindestens 800 Angehörigen der Minderheit wurden DNA-Proben genommen. Die Ermittlungsbehörden glaubten, sie würden nur den objektiv vorhandenen Tatsachen nachgehen – im Nachhinein wurde jedoch offensichtlich, dass sie sich tradierten Vorurteilen über die angebliche Kriminalität der Minderheit sowohl bezüglich ihres Vorgehens als auch bezüglich ihrer Wortwahl unkritisch anschlossen. Angehörigen der Minderheit wurde der Mord schlicht zugetraut, ohne sich über ein Motiv ernsthaft Gedanken zu machen. 

Auch in den Medien wurden in diesem Kontext abwertende, antiziganistische Begriffe verwendet, wie sowohl von wissenschaftlicher und journalistischer Seite als auch vom zweiten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags festgestellt wurde (Bericht NSU UA BT II, S. 1041). Tanjev Schultz kommt zu dem Schluss, dass sich durch die Wortwahl – sowohl in der Presse als auch in Ermittlungsberichten „an vielen Stellen eine Mischung aus Ignoranz, Stereotypen und latentem oder sogar offenem Rassismus“ zeigt (Schultz, NSU, S. 322f.). 

Am Streifenwagen der Opfer wurde eine merkwürdige Spur gefunden: die DNA einer weiblichen Person, die bis dato schon an mehr als 20 anderen Tatorten im gesamten Bundesgebiet sowie in Österreich aufgetaucht war; die Art der Taten reichte vom Nachweis an einer Drogenspritze über Einbruch bis zu Mord. Eigentlich hielt man eine Frau als Täterin für unwahrscheinlich, aber die DNA war eindeutig. Die These von der unbekannten Frau beflügelte die Fantasie, die dadurch weiter angeregt wurde, dass sich die DNA ab 2008 an weiteren Tatorten fand. Man kombinierte diese Informationen mit dem Verdacht gegen die Minderheit der Sinti und Roma und schlussfolgerte, es müsse sich bei der Frau um eine „Landfahrerin“ oder „reisende Person“ handeln (Kleffner, „Phantom von Heilbronn“, NSU Watch, 23.10.2017). Die Medien schrieben von der „Jagd auf das Phantom“ (z.B. der Spiegel, 28.3.2008 und die WELT, 19.4.2008). Zwar hatten die Ermittelnden durchaus immer wieder den Verdacht, bei der Spurenanalyse könnte ein gravierender Fehler passiert sein, aber das LKA Baden-Württemberg kam bei mehrmaligen Überprüfungen immer wieder zu dem Ergebnis, dass die Gen-Spur echt sei.

Im Frühjahr 2009 wurde die Unbekannte endlich enttarnt: Es war eine Frau, die für eine Firma gearbeitet hatte, welche die für die Spurensicherung eingesetzten Wattestäbchen herstellte. Es handelte sich somit um eine so genannte „Trugspur“, die in dieser Dimension zuvor nicht vorgekommen war und um eine kriminalistische Blamage. Die Suche nach der unbekannten Frau hatte vor allem viel wertvolle Zeit und Ressourcen gekostet.

Bereits vor der Entdeckung dieser Panne waren die Ermittlungen von der Polizei Heilbronn an das LKA Baden-Württemberg übergegangen, da die Soko Parkplatz nun schon lange viel Personal gebunden hatte, das dringend wieder für andere Aufgaben gebraucht wurde. Vom LKA wurde erneut eine operative Fallanalyse beauftragt. Nach dieser neuen Analyse vom 22. Mai 2009 wies der Mord viele Elemente einer „allgemeinkriminellen Tat“ auf. Die Fallanalytiker hielten es für möglich, dass die Täter schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht hatten und Rache nahmen; außerdem unterstellten sie einen regionalen Bezug. Sie vermuteten Kriminelle mit russischen Wurzeln und schlossen einen politisch motivierten Anschlag eher aus – Grund hierfür war, wieder einmal, das fehlende Bekennerschreiben (vgl. Bericht NSU UA BT II, S. 688). 

Es gab aber auch Spuren, die zu den Tätern hätten führen können, denen aber keine weitere Bedeutung beigemessen wurde. So wurden auch in Heilbronn – wie an vielen anderen Tatorten des NSU – junge und hellhäutige Radfahrer kurz vor der Tat gesehen. Da an der Theresienwiese üblicherweise viele Radfahrende unterwegs waren, wurde dem nicht weiter nachgegangen. Es ist bis heute unklar, ob es sich bei einem der Radfahrer um einen der Täter handelte, aber es hätte sein können – und einen Zusammenhang zu den vorigen Taten des NSU aufzeigen können. Die beiden (hellhäutigen) Männer passten aber einfach nicht ins Bild der Ermittelnden und über diese sich ähnelnden Beobachtungen an mehreren Tatorten gab es keinen Austausch zwischen den Ermittlungsbehörden.

Auch gab es einige mögliche Beweisstücke, die nicht ausgewertet wurden. So wurde es versäumt, das private E-Mail-Postfach der Ermordeten auszuwerten, bevor die Daten – nach einer üblichen Frist – automatisch gelöscht wurden. Auch wurden in der Nähe des Tatorts gefundene blutige Taschentücher erst Jahre nach der Tat näher untersucht (vgl. Bericht NSU UA BT II, S. 645ff.). 

Selbstenttarnung des NSU

Zertörtes Haus in der Frühlingsstraße in Zwickau, letzte Wohnung des NSU.
Bedienstete der Polizei untersuchen den Schutt der ausgebrannten Wohnung in der Zwickauer Frühlingsstraße, 4.11.2011. | picture alliance / Eibner-Pressefoto / Koehler |

Im November 2011 kam es zur Selbstenttarnung des NSU. Die Leichen von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos wurden am 4. November 2011 nach einem Banküberfall in einem ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach gefunden; dort fand man ebenfalls die Dienstwaffen von Michèle Kiesewetter und ihrem Kollegen Martin A. Kurz darauf brannte eine Wohnung in der Zwickauer Frühlingsstraße, der letzte Wohnort des Trios, angezündet von Beate Zschäpe. Die Diensthandschellen von Kiesewetter, eindeutig identifizierbar durch eine Nummer, wurden im Brandschutt der Wohnung gefunden, außerdem weitere Utensilien der Polizeibeamtin. Auch wurden die beiden Waffen gefunden, mit denen auf Kiesewetter und Martin A. geschossen worden war sowie eine Jogginghose, auf der Blut von Kiesewetter nachgewiesen werden konnte – einer der Täter musste sie bei der Tat getragen haben, wahrscheinlich Mundlos (zu diesem Geschehen vgl. hierzu ausführlich den Abschlussbericht des 2. NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, insbes. S. 206–262).

Ebenso konnte durch den Fund der Tatwaffe die Mordserie an den neun türkisch- und griechischstämmigen Männern dem NSU zugeordnet und aufgeklärt werden. Der dadurch schlagartig sichtbar gewordene Zusammenhang zwischen all diesen Morden offenbarte das jahrelange Versagen der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden. 

In den Tagen darauf wurden mindestens 15 Videos, in denen sich der NSU zu den Morden an insgesamt zehn Menschen, darunter auch Kiesewetter, bekannte, an verschiedenen Orten in ganz Deutschland in die Post gegeben und an Redaktionen verschickt. Bis heute ist unklar, wer diese Post aufgab. Nur auf einem der sichergestellten Umschläge wurde ein Fingerabdruck von Zschäpe gefunden, auf den restlichen gab es keinerlei Spuren oder DNA von ihr oder Böhnhardt und Mundlos. In mindestens einem Fall, in Nürnberg, erreichte das Video den Adressaten zudem in einem unfrankierten Umschlag. Möglicherweise hatte also ein unbekannter Komplize den Umschlag dort in den Briefkasten geworfen. Am 8. November 2011 stellte sie sich – nach einer tagelangen Fahrt durch Deutschland, die bis heute nicht vollständig rekonstruiert werden konnte – in Jena der Polizei (vgl. ebd.).

Die Angehörigen der Mordopfer vermuteten früh ein rassistisches Motiv hinter den Taten. 

Kurz nach den Morden an Mehmet Kubaşık in Dortmund (4. April 2006) und Halit Yozgat in Kassel (6. April 2006) demonstrierten sie mit tausenden anderen Menschen in den beiden Städten unter dem Motto „Kein 10. Opfer!“ und forderten, endlich in diese Richtung zu ermitteln und die Mordserie zu stoppen. Die Stimmen der Betroffenen wurden jedoch ignoriert. Das zehnte Opfer des NSU wurde ein knappes Jahr später Michèle Kiesewetter. 

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel bat die Angehörigen der Opfer bei einer Gedenkveranstaltung am 23. Februar 2012 um Verzeihung für die Versäumnisse bei den Ermittlungen sowie die Verdächtigung der Opferfamilien und sagte: „Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“ (zitiert nach SZ). Die Bundesrepublik Deutschland tat und tut sich jedoch sehr schwer, dieses von höchster Stelle gegebene Versprechen einzulösen. 

Die juristische Aufarbeitung: Wenige Verurteilte, keine Aufklärung der strukturellen Hintergründe

Das Bundeskriminalamt (BKA) übernahm im November 2011 die Ermittlungen und die Bundesanwaltschaft erhob am 8. November 2012 Anklage gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des NSU, unter anderem wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Der Prozess begann am 6. Mai 2013 vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Er dauerte über fünf Jahre, es gab 438 Verhandlungstage, über 600 Zeug*innen und Sachverständige kamen zu Wort, über 60 Anwält*innen vertraten die fünf Angeklagten und die 93 Nebenkläger*innen. Damit war er einer der umfangreichsten Strafprozesse in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (vgl. NSU Watch, Prozess in Zahlen). 

Am 75. Prozesstag (16. Januar 2014) wurde der Mordfall Michèle Kiesewetter und der Mordversuch an Martin A. verhandelt. Nach der Vernehmung von Polizeibediensteten, die als erste am Tatort eingetroffen waren bzw. diesen untersucht hatten, wurde der Überlebende des Anschlages, Martin A., vernommen (vgl. das Protokoll von NSU Watch). Am 76. Verhandlungstag (21. Januar 2014) ging es, nach anderen Sachverhalten, wieder um die Tat in Heilbronn. Gehört wurden ein Kriminalbeamter, der zu den früheren Einsätzen von Kiesewetter und A. ermittelt hatte. Ein Zeuge sagte aus, dass er in zeitlicher Nähe zum Mord in der Nähe des Tatortes zwei Radfahrer gesehen habe. Weitere Zeugen berichteten von der Auffindesituation von Kiesewetter und A. (vgl. das Protokoll von NSU Watch).

Der 77. Verhandlungstag (22. Januar 2014) war vollständig dem Mord an Kiesewetter und den Mordversuch an ihrem Kollegen Martin A gewidmet. Ein Gerichtsmediziner rekonstruierte aus den Schussverletzungen das Tatgeschehen, dabei berücksichtigte er die Jogginghose mit den Blutspritzern von Kiesewetter, die in der Zwickauer Wohnung gefunden worden war. Ein Ermittler des LKA Baden-Württemberg berichtete, dass an einer Kontrollstelle in Heilbronn kurz nach der Tat ein Wohnmobil registriert wurde, das auf den Namen eines der angeklagten Unterstützer ausgeliehen worden war. Nachmittags sagte ein Beamter des BKA aus: Er berichtete über die Dienstpläne Kiesewetters, ihr privates Umfeld und den Ku-Klux-Klan. Gründe für eine gezielte Tat gegen Kiesewetter konnten die Ermittelnden laut seinen Aussagen nicht feststellen, doch blieben verschiedene Fragen offen, insbesondere zu ihren Einsätzen bei Demos von Neonazis (vgl. das Protokoll von NSU Watch).

Die Indizienkette, auf die sich die Ermittelnden und auch die Richter bei der Rekonstruktion der Tat in Heilbronn beziehen konnten, ist dennoch „entgegen landläufiger Meinung besonders stark“ (Schultz, NSU, S. 344). Alles passte zusammen: das Bekennervideo, der Fund sowohl der beiden Tatwaffen als auch der beiden Dienstpistolen, der Vertrag über ein angemietetes Wohnmobil, dessen Kennzeichen bei der auf die Tat folgenden Rasterfahndung notiert wurde und eine Blutspur von Kiesewetter an der Hose, die in der Zwickauer Wohnung gefunden wurde (zu den Unklarheiten bzgl. des Blutes vgl. Schultz, NSU, S. 508, Fußnote 5). 

Der institutionelle Rassismus, der die Ermittlungen leitete und den Blick auf die wahren Täter verstellte, gab gewissermaßen auch den Tenor vor Gericht vor.

Die Angehörigen der Opfer, die sich Antworten auf ihre vielen offenen Fragen erhofft hatten, wurden enttäuscht; Beate Zschäpe gab ihnen diese Antworten nicht und reagierte auch nicht auf die teils persönliche Ansprache der Angehörigen. Aber auch der vorsitzende Richter Manfred Götzl wandte sich im gesamten Prozess kein einziges Mal direkt an die Opfer (vgl. Bach, Institutioneller Rassismus im NSU-Prozess). Gamze Kubaşık, die Tochter des ermordeten Mehmet Kubaşık, sagte in einem Interview: „Immer wieder werden wir zu Randfiguren unserer eigenen Geschichte gemacht.“ (Deutschlandfunk Kultur, 04.09.2025) In der Öffentlichkeit und der Presse standen Fragen wie Zschäpes Kleidungswahl oder die Namen ihres Verteidigerteams im Mittelpunkt des Interesses. Für die Angehörigen der Opfer interessierte man sich vergleichsweise wenig.

Am 11. Juli 2018 verhängte das OLG München eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen Beate Zschäpe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Mittäterschaft bei allen dem NSU zur Last gelegten Taten; zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Zschäpe wurde also als gleichwertiger Teil des Trios beurteilt, auch wenn sie nicht selbst tatausführend war. Die vier anderen Angeklagten wurden zu Haftstrafen von zwei, zweieinhalb, drei und zehn Jahren verurteilt (Urteil im NSU-Prozess, OLG München, Az: 6 St 3/12, S. 25f.). Die Strafen gegen die anderen Angeklagten blieben teils weit hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Als das sehr niedrige Urteil (zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe) gegen den überzeugten Rechtsextremisten Andre Eminger verkündet wurde, brachen die vielen auf der Zuschauertribüne sitzenden Rechten in lauten Jubel aus (vgl. Ramelsberger, Nach dem NSU-Prozess). Im Dezember 2021 trat die Rechtskraft der Urteile ein.

Demonstration zum Ende des NSU-Prozesses vor OLG München 2018
Mehrere tausend Menschen, unter Ihnen Angehörige der Opfer des NSU, protestieren nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess unter dem Motto "Kein Schlusstrich" und "Wir werden nicht aufhören zu fragen", München, 11.7.2018. | picture alliance / SZ Photo / Christian Mang |
Beginnen will ich diese Geschichte (…) an dem Punkt, an dem viele gesagt haben, jetzt ist dieser NSU-Komplex, dieses Thema NSU, abgeschlossen. Das war im Jahr 2018, am Ende des NSU-Prozesses, (…) denn da hat in Wahrheit überhaupt nichts aufgehört.
Vinzent-Vitus Leitgeb im Podcast "Deutsche Abgründe. Der NSU und der rechte Terror in Deutschland", Folge 1: NSU 2.0, Min. 00:37

Und auch die Angehörigen der Opfer und eine kritische Zivilgesellschaft verkündeten nach der Urteilsverkündigung auf Demonstrationen: „Wir werden nicht aufhören zu fragen!“ 

Bemühungen um Aufklärung nach 2018

Am 22. Mai 2023 reiste der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags im Rahmen einer auswärtigen Sitzung zu der in der JVA Chemnitz inhaftierten Beate Zschäpe. Zum ersten Mal wurde sie von einem Untersuchungsausschuss befragt. Knapp acht Stunden beantwortete sie die Fragen der Ausschussmitglieder, wobei der Mord an Kiesewetter gegen Ende der Befragung auch Thema war. Kiesewetter sei ein „Zufallsopfer“ gewesen, so Zschäpe. Der Überfall auf Polizeibedienstete sei vorher nie Thema gewesen: „Ich habe im Vorfeld nie gehört: Wir besorgen uns eine Polizeiwaffe. – Noch nie.“ Einen Überfall auf Polizeibedienstete bewertete sie wie folgt: „Ich finde es Irrsinn, […] diejenigen zu überfallen und denen eine Waffe abzunehmen.“ Auch zur Ausführung der Tat an einem Platz wie der Theresienwiese äußerte sie sich kritisch: „Ich finde es Wahnsinn, (…) das an so einem Platz – wenn ich doch gesehen habe, wie die Bilder an diesem Platz waren – zu machen.“ Über die Auswirkungen der Tat berichtete sie, „dass es mit dem Mundlos mehr gemacht hatte als bei anderen Morden. Also das kann ich Ihnen auch ganz klar sagen, weil ich sie natürlich auch danach erlebt habe.“ Weiter sagte sie: „Vielleicht war das auch ein Ausschlaggrund, warum danach nichts mehr war. Kann ich aber auch nicht direkt sagen.“ Zu der Frage nach den Tatbeteiligten äußerte sie sich wie folgt: „Aber es hat ja nun mal so stattgefunden. Es waren ja auch die zwei. Es steht ja nicht zur Debatte, ob ich jetzt – ob die beiden das waren oder nicht. Ich finde, das ist ja so eine feststehende Sache.“ Die Befragung brachte also bezüglich der Tat in Heilbronn keine wesentlichen neuen Erkenntnisse (NSU UA Bayern II, Zeugeneinvernahme Zschäpe, alle Zitate S 182f.). Allerdings begünstigte sie aber neue Spekulationen um die Tat (vgl. die Recherche von MDR Investigativ „Neue Erkenntnisse: Michèle Kiesewetter“, 17.11.2023).

Die Bundesanwaltschaft und das BKA führen die Ermittlungen zum NSU bis heute weiter fort. Am 6. November 2025 begann vor dem OLG Dresden der Prozess gegen Susann Eminger. Es ist der bisher erste Strafprozess gegen eine Person aus dem Netzwerk des NSU seit dem Münchner Urteil von 2018. Eminger ist angeklagt wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; konkret wegen Überlassung ihrer Krankenkassenkarte und Personalien für Beate Zschäpe; außerdem habe sie Zschäpe und Böhnhardt zur Abholung eines Wohnmobils gefahren, das der NSU bei einem Überfall am 04. November 2011 verwendete. Die Bundesanwaltschaft hatte im Februar 2024 Anklage erhoben, aber das OLG Dresden hatte die Anklage zunächst nicht angenommen und an das Landgericht Zwickau verwiesen. Dagegen hatte die Bundesanwaltschaft Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt und dieser entschied, dass es eine Verhandlung vor dem OLG Dresden, allerdings vor einem anderen Senat, geben müsse. Angesetzt sind über 40 Sitzungstermine bis Juni 2026, wie lange der Prozess tatsächlich dauern wird, ist ungewiss. (vgl. Legal Tribune Online, 8.10.2025 sowie die Seite von NSU watch zum Prozess). 

Untersuchungsausschüsse des Bundestags und in Baden-Württemberg

Anfangs war die Beteiligung von Untersuchungsausschüssen an der Aufklärung der Mordserie und den Gewalttaten des NSU, ihrem Unterstützungsnetzwerk und der Rolle der Sicherheitsbehörden durchaus umstritten und es gab die Ansicht, dass ein Strafprozess für die Aufklärung hinreichend sei. Da sich der Prozessauftakt jedoch zunächst verzögerte und in den Medien skandalöse Vorgänge in den Verfassungsschutzämtern ans Licht kamen (z.B. der Einsatz von V-Leute im Umfeld des NSU sowie das Schreddern von Akten nach dessen Selbstenttarnung, vgl. z.B. Ramelow, Schreddern), wurde der NSU-Komplex zu einer parlamentarischen Angelegenheit erklärt (zu den Aufgaben, Erfolgen und Grenzen der Arbeit der Untersuchungsausschüsse zum NSU vgl. Pichl, NSU-Aufklärung).

Der Begriff "NSU-Komplex" meint dabei nicht nur die rassistischen Morde und die anderen Taten des NSU und auch nicht nur dessen Unterstützungsumfeld, sondern bezieht sich auf das gesamte Versagen staatlicher Institutionen und der Gesellschaft bei der Verhinderung und Aufklärung dieser Verbrechen. Er steht für das Zusammenspiel von Rechtsterrorismus, den jahrelangen Fehlern der Sicherheitsbehörden und dem institutionellen Rassismus in der Gesellschaft.

Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen im Bundestag sowie in Thüringen, Bayern und Sachsen im Jahr 2012 markierte den Startpunkt dieser parlamentarischen Aufarbeitung. Der Bundestag und bisher acht Länderparlamente (außer den genannten zusätzlich Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern) haben bisher insgesamt 15 Untersuchungsausschüsse eingesetzt (Stand April 2026). 

Im Folgenden soll sich zum einen auf jene Ausschüsse beschränkt werden, die sich ausschließlich oder ausführlicher mit der Tat in Heilbronn beschäftigten. Zum anderen erfolgt eine Konzentration auf die Feststellungen, die die Ausschüsse im Hinblick auf die diesbezüglich wichtigsten offenen Fragen getroffen haben:

Erster NSU Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags, mit Angehörigen
Bundespräsident Joachim Gauck (1.R.3.v.r.) mit Angehörigen von NSU-Opfern während einer Sondersitzung über den Abschlussbericht des ersten NSU-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag, 2.9.2013. | Bundesarchiv, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - Bildbestand, B 145 Bild-00290395. |
  • War Kiesewetter ein Zufallsopfer?
  • Was war das Motiv für die Tat?
  • Gibt es Hinweise auf weitere Täter außer Böhnhardt und Mundlos?
  • Gab es Verbindungen des NSU in den Südwesten? 

 

Der Bundestag setzte am 26. Januar 2012 einen ersten NSU-Untersuchungsausschuss ein; dessen Abschlussbericht am 22. August 2013 vorgestellt wurde. Die Tat in Heilbronn betreffend, stellte der Ausschuss zusammenfassend fest: 

Der Ausschuss hat keinen Zweifel, dass die Ermittlungen (…) aufwändig und mit großem Engagement geführt wurden. Mehr als in jedem anderen Fall hat der Ausschuss hier aber den Eindruck gewonnen, dass die bisherigen Ermittlungsergebnisse entscheidende Fragen offen lassen.
Abschlussbericht, S. 840 (zu allen Feststellungen vgl. ausführlich S. 639–663)

Ungewöhnlich viele gravierende Ermittlungspannen und -fehler seien hierfür ursächlich. Die genauen Tatumstände seien unklar geblieben. Kiesewetter und ihr Kollege seien Zufallsopfer gewesen; die Beschaffung von Waffen ein mögliches Motiv für die Tat. Zeugenbefragungen und Gutachten legten die Vermutung nahe, dass neben den bekannten Tätern Böhnhardt und Mundlos weitere Personen an der Tat beteiligt gewesen sein könnten. Bezüge des NSU nach Baden-Württemberg wurden ebenfalls behandelt (vgl. S. 460–474, zum Ku-Klux-Klan vgl. S. 180–190 sowie S. 656). 

Aufgrund dieser Ergebnisse wurde die Forderung laut, auch in Baden-Württemberg einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Im Januar 2014 wurde vom Innenministerium zunächst ein Bericht zu den Kontakten des NSU nach Baden-Württemberg veröffentlicht, der Kiesewetter als „Zufallsopfer“ bezeichnete, die Tat ausschließlich Böhnhardt und Mundlos zuordnete und keine Beweise für ein Unterstützungsnetzwerk des NSU im Südwesten sah (zitiert nach S. 4).

Nachdem eine zuerst eingerichtete Enquete-Kommission im Herbst 2014 eingestellt worden war, entschied sich der Landtag doch für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der am 5. November 2014 seine Arbeit aufnahm. Dieser sollte unter anderem klären, welche Fehler und Versäumnisse es bei den Ermittlungen gab.

Im Januar 2015 sagten die vor den Landes-Ausschuss geladenen Angehörigen des ersten Bundestags-Untersuchungsausschusses Clemens Binninger (CDU) und Eva Högl (SPD) aus: Kiesewetter sei ihrer Meinung nach gezielt vom NSU ermordet worden (vgl. SN, Politiker im NSU-Ausschuss, 16.1.2015). Sie empfahlen den Abgeordneten, die rechtsextreme Szene in Baden-Württemberg in den 1990er Jahren – inklusive ihrer Verbindungen in die kriminelle Szene – zu beleuchten, da sich Mitglieder des NSU bereits damals im Raum Stuttgart-Ludwigsburg aufgehalten hatten. 

Der Abschlussbericht des Landes-Ausschusses wurde am 28. April 2016 veröffentlicht. Viele Themen wurden aufgrund des kurz bevorstehenden Endes der Wahlperiode nicht abschließend behandelt, auf einige ungeklärte Fragen aber vorläufige Antworten gegeben: Der Ausschuss habe „keine begründeten Zweifel an der Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos“. Nicht ausgeschlossen werden könne aber, dass es weitere Tatbeteiligte gegeben habe, wofür jedoch keine konkreten Beweise gefunden wurden. Auch habe der Ausschuss keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Michèle K. und Martin A. gezielt als Anschlagsopfer ausgesucht worden seien (zitiert nach der Pressemitteilung zur Vorstellung des Abschlussberichts, vgl. hierzu auch die Einschätzung von NSU Watch). Die Ausschussmitglieder empfahlen einen die Arbeit fortsetzenden zweiten NSU-Untersuchungsausschuss in der nachfolgenden Legislaturperiode.

Dieser wurde am 20. Juli 2016 eingesetzt und konzentrierte sich auf offene Fragen zu den Hintergründen der Tat und die Verbindungen des NSU in den Südwesten und dem dortigen Unterstützerumfeld. Dessen Abschlussbericht wurde am 21. Januar 2019 veröffentlicht. 

Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags hat nichts Konkretes erbracht – sieht man vom Ausschluss diverser Verschwörungstheorien ab. (…) Zwar sind bei weitem nicht alle Fragen beantwortet und nicht alle Widersprüche geklärt. Doch konkrete Belege für eine Beihilfe oder gar eine Mittäterschaft beim Anschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn ließen sich nicht beibringen. Michèle Kiesewetter wurde von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt getötet, ihr Streifenpartner schwer verletzt. Das wusste man schon vorher. Mögliche Helfer bleiben im Dunkeln.
Stuttgarter Zeitung, 29.11.2018

Eine Erkenntnis des Ausschusses seien die auffällige Größe und die gute Vernetzung der rechten Szene in Baden-Württemberg gewesen, die Rolle der rechten Musik und der Umstand, dass man bis zu 30 Besuche von Mitgliedern des NSU-Trios im Bundesland feststellen konnte (vgl. StZ, 11.07.2018). 

NSU-Watch Baden-Württemberg begleitete beide Ausschüsse mit Dokumentation und kritischer, vertiefender Recherche. 

Es gab Überlegungen zu einem möglichen dritten NSU-Ausschuss in Baden-Württemberg, insbesondere wegen der ungeklärten Frage, ob es weitere, bisher unbekannte Täter in Heilbronn gegeben hat. Dieser kam jedoch nicht zustande.

Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags wurde am 11. November 2015 eingesetzt, seinen Abschlussbericht veröffentlichte er am 22. Juni 2017. In Bezug auf die Tat in Heilbronn führte der Ausschuss eine ganze Reihe an Ermittlungsversäumnissen auf. Einer der zentralen Kritikpunkte lautete, dass an diesem (und anderen) Tatorten die Möglichkeiten der DNA-Spurenanalyse und Funkzellenauswertung nicht voll ausgeschöpft worden seien (zu der Tat in Heilbronn vgl. v.a. S. 909–973 und S. 1079–1103). Clemens Binninger stellte laut einer Pressemitteilung des Bundestags fest: 

Gerade beim Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter im April 2007 in Heilbronn haben wir eine ganze Reihe von Indizien herausgearbeitet, die darauf hindeuten, dass mehr als zwei Personen an der Tat beteiligt waren. Konkrete Verdächtige können wir aber nicht benennen.
Clemens Binninger (CDU)

Reaktionen auf die Tat und Auswirkungen

Die Ermordung einer Polizistin und der versuchte Mord an einem Polizeibeamten sorgten zwar für Entsetzen, aber unmittelbar nach der Tat erschienen nur vergleichsweise kurze Polizei- und Nachrichtenmeldungen, weil zunächst kein Zusammenhang mit den anderen Morden des NSU gesehen wurde. Spiegel Online meldete um 14:04 Uhr:  

Überfall in Heilbronn. Polizistin starb beim Mittagessen. Die in Heilbronn erschossene Polizistin und ihr Kollege wurden nach SPIEGEL-Informationen in ihrer Mittagspause überfallen. Demnach saßen die Polizisten gerade in ihrem Auto und aßen dort zu Mittag.
Spiegel Online, 25. April 2007

Erst im Laufe der Zeit nahm die Berichterstattung zu, weil der Mord nicht aufgeklärt werden konnte, das „Phantom von Heilbronn“ durch die Presse geisterte und schließlich die Panne im Labor bekannt wurde.

Dass auch Polizeiangehörige zum Feindbild von Rechten gehören, wurde durch die Ermordung Kiesewetters erstmals einer breiteren Öffentlichkeit bekannt – wenn auch erst nach der Selbstenttarnung des NSU, die die Tat plötzlich in einem ganz anderen Licht erscheinen ließ.

Am 17. Januar 2012 wählte eine Jury der Gesellschaft für deutsche Sprache „Döner-Morde“ zum Unwort des Jahres 2011 und begründete dies so:  

Der Ausdruck steht prototypisch dafür, dass die politische Dimension der Mordserie jahrelang verkannt oder willentlich ignoriert wurde: Die Unterstellung, die Motive der Morde seien im kriminellen Milieu von Schutzgeld- und/oder Drogengeschäft zu suchen, wurde mit dieser Bezeichnung gestützt. Damit hat Döner-Mord(e) über Jahre hinweg die Wahrnehmung vieler Menschen und gesellschaftlicher Institutionen in verhängnisvoller Weise beeinflusst. Im Jahre 2011 ist der rassistische Tenor des Ausdrucks in vollem Umfang deutlich geworden: Mit der sachlich unangemessenen, folkloristisch-stereotypen Etikettierung einer rechts-terroristischen Mordserie werden ganze Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt und die Opfer selbst in höchstem Maße diskriminiert, indem sie aufgrund ihrer Herkunft auf ein Imbissgericht reduziert werden.
Gesellschaft für deutsche Sprache

Wenige Wochen nach dem Urteil im Münchner Prozess, im August 2018, wurden die ersten mit NSU 2.0 unterschriebenen Drohschreiben versandt. Das erste richtete sich gegen die damals 3-jährige Tochter von Seda Başay-Yıldız, eine Frankfurter Anwältin, die im Prozess die Familie von Enver Şimşek vertreten, dem ersten bekannten Opfer der rassistischen Mordserie. Im Laufe der nächsten Jahre erhielt sie insgesamt vier solcher Drohbriefe, auch dann noch, als ihre Adresse bereits beim Einwohnermeldeamt gesperrt war. Später stellte sich heraus, dass die Adresse unbefugt von einem Computer in einem Frankfurter Polizeirevier abgefragt worden war. 

Mit der Unterschrift NSU 2.0 wurden in den Jahren 2018/19 rund 170 Drohschreiben per Fax, E-Mail, SMS oder mit Kontaktformularen versandt. Die Absendenden bedrohten rund 70 verschiedene Personen, meist Frauen, oft mit Migrationsbiografie, die sich öffentlich gegen Rassismus, Antisemitismus, für Geflüchtete und Migrant*innen engagierten, und etwa 60 Behörden und Institutionen in Deutschland und Österreich. Viele Schreiben enthielten persönliche, zum Teil bei Behörden gesperrte Empfängerdaten. In drei Fällen hatten Beamte der Polizei Hessen vorher diese Daten abgefragt; auch bei der Polizei Berlin und Hamburg gab es solche Fälle. Im Zuge der Ermittlungen wurde eine rechtsextreme Chatgruppe in der Frankfurter Polizei aufgedeckt und es wurden mindestens 180 Verdachtsfälle rechtsradikaler Polizeibediensteten in Hessen und weitere in anderen Bundesländern bekannt, zudem tausende illegale Datenabfragen bei Polizeibehörden. Daher werden Polizeibedienstete als Urheber oder zumindest als Helfende einiger Drohschreiben vermutet (vgl. hierzu z.B. Schwarz, Kurzgutachten NSU 2.0).

Viele weitere Drohschreiben wurden mit Unterschriften wie Staatsstreichorchester, Elysium, NationalSozialistischeOffensive oder Wehrmacht versandt (vgl. Schwarz, Kurzgutachten NSU 2.0, S. 9ff.). Nur einige wenige Absender*innen konnten identifiziert und verurteilt werden (vgl. hierzu z.B. die Pressemitteilung des BGH, Nr. 117/2024, 27.05.2024). Die New York Times berichtete am 21. Dezember 2020 ausführlich über die Drohschreiben: Trotz der angestrebten Entnazifizierung Deutschlands nach 1945 und der Aufklärung von Polizeianwärter*innen über die Zeit des Nationalsozialismus tauchten dort immer mehr rechtsextreme Chatgruppen und Neonazipropaganda auf. Fraglich sei, ob Polizeibehörden Rechtsextreme in den eigenen Reihen angemessen strafverfolgten.

Das Innenministerium von Baden-Württemberg äußerte sich – als Reaktion auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Boris Weirauch (SPD) vom 28. Juli 2020 – recht lapidar zu den Ermittlungen im Bundesland im Zusammenhang mit den Drohschreiben: 

Hinsichtlich der bundesweit versandten Drohmails (…) geht das Bundeskriminalamt von einer Mischung aus Unmutsbekundungen und Erpressungsschreiben ohne erkennbare, resultierende Gefährdungslage aus. Ein schädigendes Ereignis trat demnach bislang nicht ein. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg schließt sich dieser Einschätzung an.
Innenministerium von Baden-Württemberg, Drucksache 16/8578

Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Verurteilten nicht von einem deutlich größeren Netzwerk unterstützt wurden. Alle, die sich intensiver mit dem "NSU-Komplex" beschäftigt haben, sind sich sicher, dass es viel mehr Helfende und noch viel mehr Mitwissende gab und gibt. 

In der allerersten Szene des Bekennervideos wird folgender Text eingeblendet: „Der Nationalsozialistische Untergrund ist ein Netzwerk von Kameraden. Mit dem Grundsatz – Taten statt Worte –. Solange sich keine grundlegenden Änderungen in der Politik, Presse und Meinungsfreiheit vollziehen werden die Aktivitäten weitergeführt.“ (Rechtschreibung wie im Original). Es gibt keinen Grund, an dieser Selbstaussage zu zweifeln.

Im Dezember 2011 wurde Barbara John zur ehrenamtlichen Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer des NSU und ihre Angehörigen bestellt. In dieser Funktion setzt sie sich für die Interessen und Belange der Opferfamilien ein (vgl. BT-Drs. 18/1938). In der letzten öffentlichen Sitzung des ersten Untersuchungsausschusses auf Bundesebene am 16. Mai 2013 sprach sie sich für die Schaffung einer Stiftung zum Gedenken an die Opfer des NSU und zur Dokumentation rechtsextremer Gewalt aus. Dieser Vorschlag wurde im Abschlussbericht des Ausschusses, im Abschnitt „Empfehlungen der Sachverständigen“ aufgegriffen (S. 822f.); eingerichtet wurde eine solche Stiftung allerdings nicht. Die „Möglichkeiten des Ausgleichs der entstandenen Nachteile“ wurden ebenfalls im Bericht thematisiert – und zugleich auch die Schwierigkeiten und Grenzen der bis dato bestehenden Hilfsmöglichkeiten benannt (Bericht NSU UA BT II, Zitat S. 736, allg. hierzu siehe S.736ff.). John mahnte im September 2025 an: 

Das Thema ist hoch brisant. Sie [die Opferfamilien] müssen dafür entschädigt werden, denn sie haben große materielle Verluste erlitten. Aber es bleibt auf der Tagesordnung. Und ich hoffe sehr, dass es sich durchsetzen kann.
Barbara John, rbb24 Inforadio, 9.9.2025

Bereits kurz nach der Selbstenttarnung des NSU begannen Opferberatungsstellen, kritische Journalist*innen und Oppositionsparteien, die Rolle der Sicherheitsbehörden im Rahmen der NSU-Ermittlungen zu problematisieren. Durch den Vorwurf, der Staat und die Sicherheitsbehörden seien unfähig, die innere Sicherheit zu gewährleisten, wurde starker politischer Druck aufgebaut und es kam in der Folge zu einem drastischen Legitimitätsverlust dieser Institutionen. Die im Jahr 2017 erfolgte Reform und Erweiterung des Konzepts der politisch motivierten Kriminalität (PMK) lässt sich „als staatlich-behördliche Reaktion auf diesen Vertrauens- und Legitimitätsverlust verstehen; als Versuch, verspieltes Vertrauen zurückzugewinnen.“ (Laube, Politische Kriminalität, S. 266) Die PMK-Definition enthält seitdem den Hinweis, dass bei der Würdigung der Umstände der Tat „neben anderen Aspekten auch die Sicht des/der Betroffenen mit einzubeziehen“ sei (vgl. die Definition des BKA und den Text „Die Klassifikation“ hier im Portal).

Bemühen um Gedenken und Aufarbeitung

Angehörige und zivilgesellschaftliche Initiativen engagieren sich für eine umfassende Aufklärung der Morde des NSU und für die Etablierung einer würdigen Erinnerungskultur. Auch Kolleg*innen von Michèle Kiesewetter und staatliche Institutionen haben eigene Gedenkformen entwickelt.

Im April 2007 gedachten etwa 2000 Polizeibedienstete Kiesewetter in einem Trauerzug in Böblingen, dem Ort, an dem sie zuletzt eingesetzt war. In der dortigen Kaserne wurde von ihren Kolleg*innen ein Baum für sie gepflanzt. Am 17. Oktober 2007 wurde in Heilbronn in der Nähe des Tatortes eine Stele zum Gedenken an Kiesewetter vom Oberbürgermeister der Stadt und dem Landespolizeipräsidenten aufgestellt. In den Monaten danach wurde sie mehrfach geschändet, einmal sogar mitsamt Sockel ausgerissen und in den nahen Neckar geworfen (siehe Spiegel, 2.2.2008). Nach der Selbstenttarnung des NSU wurde sie am 25. April 2012, dem fünften Jahrestag des Verbrechens, durch eine Gedenkplatte mit den Namen aller Opfer ersetzt. Hier fanden und finden am Todestag Kiesewetters regelmäßig Gedenkveranstaltungen statt.

Gedenktafel für Kiesewetter und die anderen Opfer des NSU in Heilbronn, Theresienwiese
Die neue Gedenktafel für Michèle Kiesewetter und die anderen Opfer des NSU am Rande der Theresienwiese in Heilbronn, 25.4.2012. | picture alliance / dpa | Franziska Kraufmann |

An den meisten Tatorten des NSU befinden sich heute Erinnerungsorte zum Gedenken an die Mordopfer. In Thüringen und Sachsen gibt es zudem Gedenkorte, die die Herkunft der Täter*innen aus dem Bundesland und das Versagen der dortigen Sicherheitsbehörden in den Blick nehmen: Am Landtag in Erfurt wurde am 19. Juni 2024 das Denkmal Schattenwurf eingeweiht. Angesichts der Herkunft der Täter*innen aus Thüringen und des umfassenden Versagens der Thüringer Sicherheitsbehörden bei der Verhinderung und Aufklärung der Taten beschloss der Landtag 2017 die Errichtung eines Gedenkorts für die Opfer des NSU. Über QR-Codes an den Stelen des Denkmals sind Audiobeiträge mit Erinnerungen der Angehörigen zu den einzelnen Mordopfern abrufbar. 

In Jena wurde 2018 eine Skulptur eingeweiht, die symbolisch für die Aufarbeitung des NSU-Komplexes in Jena stehen soll, also der Stadt, in der Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt aufwuchsen und sich politisch radikalisierten. Im sächsischen Zwickau, dem letzten Wohnort des Trios, gibt es seit 2019 einen Gedenkort mit zehn Bäumen, die an die zehn durch den NSU getöteten Menschen erinnern. Immer wieder wurden die Bäume abgesägt. 

Bei weitem nicht alle Vorhaben und Wünsche der Betroffenen wurden umgesetzt. In der Kölner Keupstraße (siehe auch Mahnmal Keupstrasse), dem Ort des Nagelbombenattentate des NSU, gibt es trotz großer Bemühungen der Opfer nach wie vor keinen Gedenkort. Ismail Yozgat bat darum, die Holländische Straße in Kassel, in der sein Sohn geboren und ermordet worden war, in Halit-Straße umzubenennen – bislang vergebens (vgl. z.B. den Artikel in der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen vom 13.3.2014). 

Zwischenzeitlich war geplant, dass in Thüringen ein Archiv zum NSU entstehen sollte, auch war ein NSU-Dokumentationszentrum in Zwickau geplant. 

Das so genannte NSU-Tribunal war ein Projekt des Aktionsbündnisses NSU-Komplex auflösen, getragen von Künstler*innen, Aktivist*innen und Betroffenen des NSU-Komplexes, das den offiziellen Untersuchungsprozess ergänzen, die Geschichten der Opfer erzählen und ihnen gedenken sowie die rassistischen Strukturen und das Versagen der Behörden öffentlich anklagen sollte – Aspekte, die im Rahmen der juristischen Aufarbeitung keinen oder kaum Raum bekommen hatten. Das Tribunal fand an vier Orten statt, beginnend im Mai 2017 in Köln. Es umfasste Workshops, Theateraufführungen und vor allem das öffentliche Erzählen von Geschichten durch die Betroffenen.

Unter dem programmatischen Motto „Kein Schlussstrich!“ fanden im Jahr 2021 zahlreiche Veranstaltungen, insbesondere Theaterprojekte, in 15 Städten statt, die von den Taten des NSU betroffen sind. In Heilbronn widmete sich das dokumentarische Theater-Projekt Verschlusssache dem Mord an Michèle Kiesewetter und dessen Folgen. Das 2016 uraufgeführte und bis heute gespielte – ebenfalls dokumentarische – Theaterstück Die NSU-Monologe erzählt von den jahrelangen Kämpfen dreier Familien der Opfer des NSU. Die Perspektive der Angehörigen nimmt auch die Webdokumentation „Gegen uns“ ein. 

Die NSU-Untersuchungsausschüsse wurden zum Ausgangspunkt von Forderungen nach einer zentralen Archivierung von Unterlagen zum NSU-Komplex bzw. zum Rechtsterrorismus. In ihrem Koalitionsvertrag kündigte die damalige Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 7. Dezember 2021 die Einrichtung eines „Archivs zu Rechtsterrorismus“ an (S. 85); Ergebnis ist das hier präsentierte Themenportal (vgl. dazu ausführlicher den Text „Das Projekt“

Die beiden baden-württembergischen Untersuchungsausschüsse wiederum verdeutlichten die Größe der rechten Szene im Bundesland und die Notwendigkeit ihrer Beobachtung und führten zur Gründung der – am Generallandesarchiv Karlsruhe angesiedelten – Dokumentationsstelle Rechtsextremismus. Diese leistet seit 2021 Grundlagenarbeit für die Erforschung des Rechtsextremismus in allen seinen Facetten und legt ihrer Tätigkeit einen breiten Begriff von Rechtsextremismus zugrunde, der sowohl die Alte als auch die Neue Rechte umfasst, und bezieht deren gesellschaftliches Vor- und Umfeld in ihre Recherchen ein.

Am 29.2.2024 wurde eine Machbarkeitsstudie zu einem geplanten NSU-Dokumentationszentrum von der der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) veröffentlicht. Darin wurden Aufgaben eines solchen Zentrums formuliert sowie auch Kriterien für die Wahl eines geeigneten Standortes definiert, jedoch wurde kein konkreter Ort vorgeschlagen. In einer Pressemitteilung wurden die Aufgaben so auf den Punkt gebracht: 

Das Dokumentationszentrum soll ein Ort der historisch-politischen Bildung werden. Es wird damit einen wichtigen Beitrag zur weiteren Aufarbeitung und Aufklärung, aber auch einen wichtigen Beitrag für die Gesamtgesellschaft leisten können. Wir wollen den ‚NSU‘-Komplex in die lange Geschichte des Rechtsterrorismus und Rassismus nach 1945 einbetten und damit eine Lücke in der bisherigen Gedenkstättenlandschaft schließen. Dabei sollen auch das Versagen des Staates, seiner Sicherheitsbehörden und der gesellschaftlichen Kontrollmechanismen thematisiert werden. Das Dokumentationszentrum soll auch ein Ort des würdigen Gedenkens werden, der an die Mordopfer des ‚NSU‘ erinnert und sich solidarisch den Überlebenden, Angehörigen und Betroffenen zuwendet.
Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung
Preview der SWR Dokumentation zu Kiesewetter in Heilbronn, Oktober 2025
Preview der SWR-Dokumentation "Warum starb Michèle Kiesewetter?" in Heilbronn, 8.10.2025. | Dokumentationsstelle Rechtsextremismus, Generallandesarchiv Karlsruhe |

In dem von der Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD am 9. April 2025 vorgestellten und am 5. Mai unterzeichneten Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass das Zentrum in Nürnberg entstehen solle. Mit der Umsetzung wurde eine Projektgruppe bei der BpB beauftragt. 

Am 25. Mai 2025 wurde in Chemnitz das bundesweit erste Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex eröffnet. Das Zentrum ist ein dauerhafter Erinnerungs- und Bildungsort, der die Perspektive der Betroffenen stärkt, die Geschichte des NSU-Komplexes kritisch beleuchtet und die gesellschaftliche Aufarbeitung voranbringt. Es bietet eine Dauerausstellung, Bildungs- und Vermittlungsformate, einen Forschungsbereich, ein Archiv sowie einen geschützten Begegnungsraum für Betroffene von rechter Gewalt. Das Zentrum ging aus langjährigen Vorarbeiten der sächsischen Zivilgesellschaft hervor und basiert auf einer 2024 erschienenen Machbarkeitsstudie.

Anfang Oktober 2025 wurden in der ARD sowohl ein Spiel- als auch ein Dokumentarfilm zum Fall Michèle Kiesewetter gezeigt, die – einmal fiktional, einmal dokumentarisch – die Frage verhandeln, warum Kiesewetter als Opfer ausgewählt wurde. 

Leerstellen, Versäumnisse, offene Fragen

Die Fragen rund um die Ermordung von Kiesewetter ist eine der vielen „großen“ offenen Fragen zum gesamten NSU-Komplex, wie beispielsweise die nach dem rechtsextremen Unterstützungsnetzwerk des Trios oder danach, welche Informationen Sicherheitsbehörden wie der Verfassungsschutz hatten und warum war es ihnen trotz des Einsatzes zahlreicher V-Personen im näheren Umfeld des NSU nicht möglich, die Taten aufzuklären und den NSU aufzudecken.

Trotz der jahrelangen Ermittlungen, des Prozesses und der Arbeit mehrerer Untersuchungsausschüsse, die sich mit dem Verbrechen und dem Versagen der staatlichen Ermittlungsbehörden befasst haben, bleibt der Anschlag in Heilbronn, der für viele Expert*innen als Schlüssel zur Aufklärung des gesamten NSU-Komplexes gilt, weiterhin rätselhaft. Bis heute gibt es große Unklarheiten und viele offene Fragen: 

  • Was war das Motiv für den Mord an Michèle Kiesewetter?
  • Und für den Angriff auf ihren Kollegen Martin A.?
  • War sie ein Zufallsopfer? War er ein Zufallsopfer?
  • Wer hat die Tatwaffe besorgt?
  • Warum wurde eine andere Waffe als bei den anderen Taten verwendet?
  • Warum wurde Heilbronn als Tatort ausgewählt?
  • Waren Mitglieder des NSU bereits vorher in Heilbronn? Oder hat jemand anderes den Tatort vorher ausgekundschaftet?
  • Waren nur Mundlos und Böhnhardt am Tatort? Gibt es weitere Täter*innen?
  • Warum war Kiesewetter das – vermutlich – letzte Opfer des NSU, viereinhalb Jahre, bevor sich dieser selbst enttarnte? Warum sind in diesem Zeitraum keine Taten mehr passiert? 
  • Welche Rolle spielten Personen aus dem Umfeld des NSU als – möglicherweise – konkrete Täter oder Tatbeteiligte?
  • Welche möglichen historischen Vorläufer und Vorbilder hatte der NSU? 

„Realität hat Lücken, nur Verschwörungstheorien haben keine“ sagt Katharina König-Preuss (Die Linke) am Ende der im Oktober 2025 ausgestrahlten SWR-Dokumentation zum Fall Kiesewetter. Dem kann man kaum widersprechen – die Frage ist jedoch, ob man diese Lücken und offenen Fragen akzeptiert oder weiterhin auf Leerstellen und Ungereimtheiten hinweist und eine Aufklärung einfordert.

 

Autor*in: KC

(Erst-)Veröffentlicht am: 24.4.2026

Zuletzt redaktionell aktualisiert am: 13.5.2026

Literatur und Artikel (Auswahl):

 

  • Amadeu Antonio Stiftung (Hrsg.): Le_rstellen im NSU-Komplex. Geschlecht – Rassismus – Antisemitismus, Berlin 2018, online hier verfügbar.
  • Bach, Nina: Institutioneller Rassismus im NSU-Prozess. Eine Dispositivanalyse. Arbeitshefte aus dem Otto-Stammer-Zentrum, Nr. 28, Berlin 2017, online hier verfügbar.
  • Bennhold, Katrin: She Called Police Over a Neo-Nazi Threat. But the Neo-Nazis Were Inside the Police, New York Times, 21.12.2020, online hier verfügbar.
  • Billstein, Thomas: kein vergessen. Todessopfer rechter Gewalt in Deutschland seit 1945. Münster 2020, insbes. S.268f.
  • Bruns, Lucia: Jung, männlich, ostdeutsch, gewalttätig? Die Debatte um Jugendarbeit und rechte Gewalt seit den 1990er Jahren. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, 49-50/2022, S. 39-45, Rechte Gewalt in den 1990er Jahren, online hier verfügbar.
  • Bundeszentrale für politische Bildung: Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Erinnerungsortes sowie eines Dokumentationszentrums für die Opfer des NSU, Bonn 2024, online hier verfügbar.
  • Hansen, Felix/Schneider, Sebastian: Der NSU-Prozess in Zahlen – eine Auswertung. Online hier verfügbar.
  • Hess, Sabine: »Zeugnis ablegen und gehört werden. Betroffenenperspektiven auf ein mögliches Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex«, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. NSU-Komplex, 37–38/2023, S. 40–47. Online hier verfügbar.
  • John, Barbara (Hrsg.) in Zusammenarbeit mit Vera Gaserow und Taha Kahya: Unsere Wunden kann man nicht heilen. Was der NSU-Terror für die Opfer und Angehörigen bedeutet. Freiburg, Basel, Wien 2014, insbes. Kapitel „Es vergeht kein Tag, an dem sie uns nicht fehlt. Familie Kiesewetter erzählt“, S. 145–152.
  • Keller, Caro: Die Rolle der akzeptierenden Jugendarbeit im NSU-Komplex. Ein Kommentar von NSU-Watch, in: Widersprüche, Heft 167, 43. Jg. 2023, Nr. 1, 113–125, online hier verfügbar.
  • Kleffner, Heike: Die Leerstelle in der Fachdiskussion füllen. Sozialarbeit und der NSU-Komplex, in: BpB, 21.9.2015 (zuletzt abgerufen am: 24.4.2026)
  • Kleffner, Heike: NSU und das »Phantom von Heilbronn« – Rassistische Ermittlungen gegen Roma und Sinti, NSU Watch, 23.10.2017, online hier verfügbar.
  • Kleffner, Heike: "Szenetypische Straftaten". Zur Rolle der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex, in: BpB, 8.9.2023 (zuletzt abgerufen am: 24.4.2026)
  • Kubaşık, Gamze; Şimşek, Semiya; Werner, Christine: Unser Schmerz ist unsere Kraft. Neonazis haben unsere Väter ermordet, Frankfurt am Main 2025
  • Mair, Birgit: Michèle Kiesewetter. In: Zimmermann, Hannah; Klaus, Martina (Hg.): Vom Lernen und Verlernen. Methodenhandbuch zur rassismuskritischen Aufarbeitung des NSU-Komplex, 2. Aufl., Chemnitz 2022, S. 26f., online hier verfügbar.
  • Merkel, Angela: Jugend im Kontext von Gewalt, Rassismus und Rechtsextremismus, in: Otto, Hans-Uwe/Merten, Roland (Hrsg.), Rechtsradikale Gewalt im vereinigten Deutschland, Opladen–Bonn 1993, S. 402–406.
  • NSU-Watch (Hrsg.): Aufklären und Einmischen. Der NSU-Komplex und der Münchener Prozess, Neuausgabe mit einem aktualisierten Nachwort, Berlin 2023.
  • Pichl, Maximilian: NSU-Aufklärung im Bund und in den Ländern. Zur Rolle und Bedeutung der Untersuchungsausschüsse des Bundestags und der Länderparlamente, auf bpb.de, 23.07.2025, online hier verfügbar.
  • Prantl, Heribert: Unwort, Untat, Ungeist, Süddeutsche Zeitung, 17.01.2012, online hier verfügbar.
  • Ramelow, Bodo (Hrsg.): Schreddern, Spitzeln, Staatsversagen. Wie rechter Terror, Behördenkumpanei und Rassismus aus der Mitte zusammengehen, Hamburg 2013, online hier verfügbar.
  • Ramelsberger, Annette (Hrsg.), Schultz, Tanjev (Hrsg.), Stadler, Rainer (Hrsg.): Der NSU Prozess. Das Protokoll. München 2018.
  • Ramelsberger, Annette: Nach dem NSU-Prozess: Leerstellen und Lehren. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 49-50/2019, Rechtsterrorismus, online hier verfügbar.
  • Ramelsberger, Annette, Schultz, Tanjev: Was wir wissen, was wir nicht wissen Der Rechtsterrorismus des NSU, auf bpb.de, 08.09.2023, online hier verfügbar.
  • Roth, Linda: Auch ein Opfer des NSU. Portrait. In: Dokumentationsstelle Rechtsextremismus (Hrsg): rechts.geschehen, Ausgabe 7/2023, S. 17-19, online hier verfügbar.
  • Schultz, Tanjev: NSU. Der Terror von rechts und das Versagen des Staates. 2018, insbes. das Kapitel „Polizisten und Rassisten: Der Mord in Heilbronn“, S. 307–352.
  • Schwarz, Karolin: Kurzgutachten zur Ideologie und Wirkung der NSU2.0-Drohschreiben, Berlin 2022, online hier verfügbar.
  • Virchow, Fabian Virchow/Thomas, Tanja/Grittmann, Elke: „Das Unwort erklärt die Untat.“ Die Berichterstattung über die NSU-Morde – eine Medienkritik. Frankfurt am Main 2015, online hier verfügbar.

Medien (Auswahl)

  • Podcast von Bayern2: „Saal 101 – NSU Prozess“, hier insbes. Folge 14 „Die Morde 2006-2007 – Beweisaufnahme“, veröffentlicht am 18.2.2021, hier online verfügbar.
  • Podcast der Süddeutschen Zeitung: „Deutsche Abgründe. Der NSU und der rechte Terror in Deutschland“, veröffentlicht im September 2020, hier online verfügbar.
  • Podcast von MDR Investigativ: „Neue Erkenntnisse: Beate Zschäpe, der NSU und die ermordete Polizistin Michèle Kiesewetter“, veröffentlicht am 17.11.2023, hier online verfügbar.
  • Dokumentation des Südwestdeutschen Rundfunks, "Warum starb Michèle Kiesewetter?", ausgestrahlt in der ARD am 8.10.2015.

Informationen und Materialen zu Untersuchungsausschüssen

Erklärungen zu im Text verwendeten Abkürzungen:

  • BT: Bundestag
  • BT-Drs.: Bundestags-Drucksache
  • LT BW: Landtag Baden-Württemberg
  • LT Bayern: Landtag Bayern
  • UA: Untersuchungsausschuss

 

Zu den Ausschüssen in Baden-Württemberg:

Innenministerium Baden-Württemberg: Bezüge der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) nach Baden-Württemberg – Bericht, 31. Januar 2014, online hier verfügbar.

1. NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg, „Die Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und die Umstände der Ermordung der Polizeibeamtin M. K.“ Laufzeit: 2014-2016. Allhgemeine Informationen finden sich hier.

Landtag von Baden-Württemberg (2016): Bericht und Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses „Die Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und die Umstände der Ermordung der Polizeibeamtin M.K.“, Drucksache 15 / 8000 vom 28. April 2016, online hier verfügbar.

NSU Watch BW: Der erste NSU-Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag – Eine kurze Einschätzung, online hier verfügbar. 

2. NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg, „Das Unterstützerumfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und Fortsetzung der Aufklärungsarbeit des Terroranschlags auf die Polizeibeamten M. K. und M. A. (Rechtsterrorismus/NSU BW II)“. Laufzeit: 2016-2019. Allgemeine Informationen finden sich hier.

Landtag von Baden-Württemberg (2019): Bericht und Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses „Das Unterstützerumfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und Fortsetzung der Aufarbeitung des Terroranschlags auf die Polizeibeamten M. K. und M. A. (Rechtsterrorismus/NSU BW II)“, Drucksache 16 / 5250 vom 21. Januar 2019, online hier verfügbar. 

 

Zu den Ausschüssen des Bundestags: 

Hinweis zur Zählung der NSU-Untersuchungsausschüsse des Bundestags: 

Es gab zwei NSU-Untersuchungsausschüsse des Bundestags. Diese werden in offiziellen Dokumenten nicht als „erster“ und „zweiter“, sondern als „zweiter“ und „dritter“ NSU-Untersuchungsausschuss bezeichnet – das liegt daran, dass offiziell immer die Ausschüsse der jeweiligen Wahlperiode gezählt werden: Der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags war der zweite Untersuchungsausschuss in der 17. Wahlperiode und der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags der dritte in der darauf folgenden 18. Wahlperiode.

Im Text sowie in den folgenden HInweisen werden die Ausschüsse des besseren Verständnisses wegen jedoch als „erster“ und „zweiter“ NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags bezeichnet.

1. NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags, Laufzeit: 2012-2013.

Deutscher Bundestag (2013): Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses, Drucksache 17/14600, 17. Wahlperiode, 22.8.2013, online hier verfügbar.

2. NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags, Laufzeit: 2015-2017.

Allgemeine Informationen finden sich hier.

Deutscher Bundestag (2017): Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses, Drucksache 18/12950, 18. Wahlperiode, 23.6.2017, online hier verfügbar. 

 

Zum – hier relevanten – bayerischen Untersuchungsausschuss:

2. NSU-Untersuchungsausschuss Bayern, Laufzeit 2022-2023.

33. Sitzung, 22.5.2023, Zeugeneinvernahme Beate Zschäpe, hier online verfügbar. 

Zuordnungen

Hass auf den demokratischen Staat Baden-Württemberg

Bestandsübersicht

Folgend finden Sie Archivbestände, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Landesarchiv Baden-Württemberg


Hinweis: Dossier von Peter Fink, ehem. Mitarbeiter der "SoKo Parkplatz"/Heilbronn.
Stand: 2026

Bestandssignatur:
1500
Archivaliennummern:
Dossier Fink
Laufzeit:
ca. 2007-2026
Hinweis: Unterlagen aus den beiden NSU-Untersuchungsausschüssen in Baden-Württemberg.

Es gelten die aktuellen Sperrfristen des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg (30 Jahre ab Entstehung sowie bei personenbezogenen Unterlagen 10 Jahre nach Tod.) Diese Fristen sind unter bestimmten Auflagen und Voraussetzungen auf Antrag verkürzbar. Teilweise gelten Nutzungsbeschränkungen aufgrund von Geheimschutzbestimmungen.

Bestandssignatur:
1500
Archivaliennummern:
9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 29
Laufzeit:
ca. 2014-2018
Umfang:
ca. 70 cm
Letzte Aktualisierung: 13.05.2026