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Themenportal Wiedergutmachung
nationalsozialistischen Unrechts

#ZumFeindGemacht

Diese Seite informiert über die Social-Media-Kampagne #ZumFeindGemacht des Bundesverbandes Information & Beratung für NS-Verfolgte e.V. Mit ihr möchte der Bundesverband den weniger bekannten Verfolgtengruppen ein Gesicht geben und zeigen, wer die Menschen waren, die in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurden.

Social-Media-Kampagne

Dass unterschiedlichste Menschen Opfer der NS-Verfolgung werden konnten, darüber informiert die Social-Media-Kampagne #ZumFeindGemacht: Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden oder weil sie psychisch krank waren, weil sie die „falsche“ Hautfarbe hatten, weil sie ihre politischen Überzeugungen nicht aufgeben wollten oder einfach nur, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort ihre Meinung gesagt haben.

Auf einer eigenen Webseite, im #ZumFeindGemacht-Podcast und auf den Social-Media-Kanälen bei Instagram, TikTok, Facebook, YouTube und Threads erzählt #ZumFeindGemacht ihre Lebensgeschichten und klärt über die historischen Hintergründe auf. Niedrigschwellig, anschaulich und partizipativ erreicht #ZumFeindGemacht im März 2024 insgesamt über 80.000 Followerinnen und Follower.

Der Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte e.V. hat das vom Bundesministerium der Finanzen geförderte Projekt #ZumFeindGemacht im 30. Jahr seines Bestehens und im Gedenkjahr der Wiedergutmachung 2022 ins Leben gerufen. Anlass waren zwei Jubiläen zentraler Ereignisse der Nachkriegsgeschichte: 70 Jahre Luxemburger Abkommen, die erste Wiedergutmachungsvereinbarung mit dem Staat Israel, und 30 Jahre „Artikel 2-Fonds“, der jüdischen Überlebenden in Osteuropa erstmalig Entschädigungsleistungen ermöglichte. Seit Februar 2024 ist #ZumFeindGemacht eingebunden in das Themenportal „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“.

Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte e.V.

Der Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte e.V. ging im Jahr 1992 als eingetragener Verein aus einer Beratungsstelle für Überlebende der nationalsozialistischen Verfolgung hervor. Dort konnten sich NS-Verfolgte über bestehende Entschädigungsmöglichkeiten informieren und fanden Unterstützung bei komplizierten Wiedergutmachungsverfahren.

In der Folgezeit konnte der Verein mehrere Erfolge beim Einsatz für NS-Opfer verzeichnen: Auf sein Bestreben hin wurden in NRW ein Härtefonds sowie eine Transferstelle eingerichtet, die zu Fragen der Entschädigung und der Altenhilfe berät. 

Der Bundesverband machte sich von Anfang an auch für jene Überlebenden stark, denen die Anerkennung als NS-Verfolgte bislang verwehrt geblieben war. Für diese Gruppe, zu der insbesondere Opfer der NS-Militärjustiz und Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter gehörten, erkämpfte der Bundesverband bis zur Jahrtausendwende die Anerkennung als NS-Verfolgte.

Bis heute berät der Bundesverband alle Verfolgten des Nationalsozialismus in Entschädigungsfragen und unterstützt sie in sozialrechtlichen Belangen. Auch die Hilfe bei der Recherche nach dem Schicksal vermisster Angehöriger sowie die Beratung von Nachkommen der Verfolgten gehören zu den Aufgaben des Bundesverbandes. (Webseite, Tel: +49 (0)221 17 92 94 0, E-Mail: info [at] nsberatung.de)

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