Zeugen-Verhör über die Ochsenhauserin im Beisein von Urban Zaininger, Jos Weiss und Ludwig Wölfflin
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7729
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
(15)65 Mai 28
Regest: Die Hausfrau des Hans Stadtknecht (oder: des Stadtknechts Hans?) sagt, vor ungefähr 5 Jahren sei die Hauserin bei ihr im Bad gewesen und habe sie auf dem Rücken gestreift (= berührt). Davon habe sie seither nicht viel Ruh gehabt. Auf dem letzten Jahrmarkt habe sie die Zeugin vor der Kirche auf die Achsel geklopft. Seither sei der Schmerz grösser gewesen.
Abraham alt Lamparther sagt, vor ungefähr 5 Jahren sei seinem Vater selig eine Kuh gestorben. Was ihr gewesen, wisse er nicht.
Ludwig Thieringer sagt, an Fasnacht sei es 2 Jahr gewesen, da sei ihm eine Kuh gestorben. Sie sei gut 6 Wochen im Stall gelegen.
Die Witib des Hans alt Kübelwein sagt, in diesem Jahr sei die Ochsenhauserin zu ihr gekommen und habe eine Milch begehrt, welche sie ihr versagt (= abgeschlagen) habe. Da sei ihr, der Zeugin, bald eine Kuh krank geworden und gestorben.
Mathis Nürnberger sagt, es seien ihm in kurzer Zeit 3 Ross abgegangen. Es sei noch nicht ein Jahr, da kaufte er ein Ross, welches 3 Tage hernach gestorben sei.
Lasserus (Lazarus) Staiger sagt, vor ungefähr 6 oder 7 Jahren sei ihm eine Kalbel in dem Feld (= im Freien) unter dem Hirten krank geworden und in ungefähr 3 Tagen gestorben. Der Hirt sagte, sie sei nicht lang im Feld krank gewesen und das Heuhäuslin habe ihm gehütet, bis er ihr Dreyags (= Theriak) eingeschüttet hatte.
Theis Mayer sagt, es sei ihm eine Kuh gestorben. Er habe einen Argwohn auf die Ochsenhauserin gehabt. Es sei vor ungefähr 12 Jahren gewesen.
Die Witib des Jörg Bauder sagt, vor ungefähr 3 Jahren habe sie einen Buben gehabt, der 6 Wochen nicht gehen noch sehen konnte. Nachher sei es an ihren Mann selig gekommen, dass er starb. Sie hab Argwohn auf das Heuhäuslin gehabt.
Enderis Schaubeckher sagt, vor ungefähr 5 Jahren sei ihm eine Kuh gestorben und ungefähr vor 6 Jahren ein Knab krank geworden, welchen der Gurrenschmied gearzneiet (= behandelt) habe. Sei ihm aber nicht gestorben.
Peter Schaupp und seine Hausfrau sagen, vor ungefähr 8 Jahren sei ihr ein Kind krank geworden und gestorben. Es sei ihres Erachtens versehrt (= verletzt) worden. Und jetzt habe sie eine Tochter, die habe jetzt lange Zeit an unüberschwenklichen (= übergrossen) Schmerzen gelitten.
Barbara Leir(in) sagt, vor ungefähr 6 Jahren sei sie wieder angegriffen worden über das, dass sie zuvor ein arm Mensch gewesen. Sie habe 3 grosse Geschwer (= Geschwüre) gehabt, welche ihr Martin Scherer aufgemacht habe.
Bastin Bugkh sagt, vor dem Palmtag (15)64 sei ihm ein 2 Jahr altes Kind gestorben, welches nur 1/2 Jahr gesund war. Er hab auch jetzt eines, welches nicht wohlauf sei.
Jorg Kübelwein sagt, auf Jacobi werden es 3 1/2 Jahr, dass ihm 2 Ross starben, die eine ungewöhnliche Krankheit hatten. Wer es aber getan, kann er nicht wissen.
Abraham alt Lamparther sagt, vor ungefähr 5 Jahren sei seinem Vater selig eine Kuh gestorben. Was ihr gewesen, wisse er nicht.
Ludwig Thieringer sagt, an Fasnacht sei es 2 Jahr gewesen, da sei ihm eine Kuh gestorben. Sie sei gut 6 Wochen im Stall gelegen.
Die Witib des Hans alt Kübelwein sagt, in diesem Jahr sei die Ochsenhauserin zu ihr gekommen und habe eine Milch begehrt, welche sie ihr versagt (= abgeschlagen) habe. Da sei ihr, der Zeugin, bald eine Kuh krank geworden und gestorben.
Mathis Nürnberger sagt, es seien ihm in kurzer Zeit 3 Ross abgegangen. Es sei noch nicht ein Jahr, da kaufte er ein Ross, welches 3 Tage hernach gestorben sei.
Lasserus (Lazarus) Staiger sagt, vor ungefähr 6 oder 7 Jahren sei ihm eine Kalbel in dem Feld (= im Freien) unter dem Hirten krank geworden und in ungefähr 3 Tagen gestorben. Der Hirt sagte, sie sei nicht lang im Feld krank gewesen und das Heuhäuslin habe ihm gehütet, bis er ihr Dreyags (= Theriak) eingeschüttet hatte.
Theis Mayer sagt, es sei ihm eine Kuh gestorben. Er habe einen Argwohn auf die Ochsenhauserin gehabt. Es sei vor ungefähr 12 Jahren gewesen.
Die Witib des Jörg Bauder sagt, vor ungefähr 3 Jahren habe sie einen Buben gehabt, der 6 Wochen nicht gehen noch sehen konnte. Nachher sei es an ihren Mann selig gekommen, dass er starb. Sie hab Argwohn auf das Heuhäuslin gehabt.
Enderis Schaubeckher sagt, vor ungefähr 5 Jahren sei ihm eine Kuh gestorben und ungefähr vor 6 Jahren ein Knab krank geworden, welchen der Gurrenschmied gearzneiet (= behandelt) habe. Sei ihm aber nicht gestorben.
Peter Schaupp und seine Hausfrau sagen, vor ungefähr 8 Jahren sei ihr ein Kind krank geworden und gestorben. Es sei ihres Erachtens versehrt (= verletzt) worden. Und jetzt habe sie eine Tochter, die habe jetzt lange Zeit an unüberschwenklichen (= übergrossen) Schmerzen gelitten.
Barbara Leir(in) sagt, vor ungefähr 6 Jahren sei sie wieder angegriffen worden über das, dass sie zuvor ein arm Mensch gewesen. Sie habe 3 grosse Geschwer (= Geschwüre) gehabt, welche ihr Martin Scherer aufgemacht habe.
Bastin Bugkh sagt, vor dem Palmtag (15)64 sei ihm ein 2 Jahr altes Kind gestorben, welches nur 1/2 Jahr gesund war. Er hab auch jetzt eines, welches nicht wohlauf sei.
Jorg Kübelwein sagt, auf Jacobi werden es 3 1/2 Jahr, dass ihm 2 Ross starben, die eine ungewöhnliche Krankheit hatten. Wer es aber getan, kann er nicht wissen.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: Laut Blutbuch S. 72 sind die Ochsenheusin und die Gürtlerin am 4. Juni als Hexen verbrannt worden.
Genetisches Stadium: Or.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ