Vertrag zwischen dem königlich sächsischen Staatsfiskus und der Stadtgemeinde Dresden, die Veräußerung eines Teiles des Staatsforstreviers Fischhaus mit Forstgehöft, Albertpark genannt, an genannte Stadtgemeinde in Ausführung der in Artikel III, §§ 3 und 4 enthaltenen Bestimmungen des zwischen beiden Parteien abgeschlossenen, unter Urkunde 19641b angefügten Vertrages vom 13. Dezember 1897 betreffend.

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Sächsisches Staatsarchiv
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