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Anweisung, dass in den neu erworbenen Landesteilen rechts des Rheins nur der Hessische Landkalender zu Gunsten der Hessischen Invaliden-Kasse vertrieben werden soll (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
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Anweisung, dass in den neu erworbenen Landesteilen rechts des Rheins nur der Hessische Landkalender zu Gunsten der Hessischen Invaliden-Kasse vertrieben werden soll (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> W Versorgungs- und Versicherungswesen >> W.1 Invalidenversorgung
Gießen, 1816 November 11
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