Wilhelm v. Ense mit seiner Frau Dietrade (Dedeke), die keine Kinder haben, und Gerhard v. Ense leihen sich 40 Mark1 gegen einen Jahreszins von vier Mark, den sie aus den 15 Mark begleichen, die sie jährlich am 22. Februar (up sunte Petry dach also he up den stol wart ghebracht) von den Sesteynen, also den Oberhäuptern der Sälzer, für die Nutzung des Salzwerkes bekommen. Jedes Jahr zum Peterstag bzw. bis zu acht Tage davor oder danach können sie die 40 Mark wieder zurückgeben. Nach der letzten Geldrückgabe von Verpfändung des Salzwerkes können die Sälzer das Werk noch weitere vier Jahre nutzen. Sie geloben Währschaft und setzen als Bürgen Konrad (Curde) und Rotger v. Ketteler, Söhne des Ritters Rotger v. Ketteler. Sie sind zusammen zum Einlager in Werl innerhalb von 14 Tagen nach einer Mahnung bereit. Wenn einer von ihnen stirbt, dann muss ein gleichwertiger Ersatz besorgt werden. Siegelankündigung durch Wilhelm und Gerhard v. Ense und die beiden Bürgen.

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