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Anweisung: Die Dispensationsgelder wegen minderjährigen Alters sollen vor Aushändigung der Dekrete bezahlt werden (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.4 Eheschließungen, Sterbefälle, Geburten, Vormundschaft, Standesregister
Gießen, 1819 Dezember 16
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