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Anordnung: Anlässlich des Todes des Prinzen Karl v. Hessen und bei Rhein ist von den ersten vier Uniformklassen bis einschließlich 1. Mai 1877 Trauer anzulegen. Es ist um den linken Oberarm ein drei Finger breiter, glatter Trauerflor zu tragen
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Anordnung: Anlässlich des Todes des Prinzen Karl v. Hessen und bei Rhein ist von den ersten vier Uniformklassen bis einschließlich 1. Mai 1877 Trauer anzulegen. Es ist um den linken Oberarm ein drei Finger breiter, glatter Trauerflor zu tragen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.1 Staatsoberhaupt, fürstliche Familie, Huldigung, Landestrauer, Orden und Ehrenzeichen
Darmstadt, 1877 März 22
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Karl (Hessen und bei Rhein, Prinz, 1809-1877)
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