Philipp Jakob Werner, Bürger und Müller von Balingen, beurkundet für sich und seine Erben, dass er Georg Schütz von Purschütz zu Geislingen, dem kaiserlichen Generalmajor und Kommandanten von Freiburg, vom Kaufpreis für eine vor einigen Jahren gekaufte Mahlmühle noch eine Rate von 200 fl schuldig ist, die am 2. Februar (uf Liechtmeß) 1674 fällig war, wegen der Zerstörung des Wehrs durch ein großes Hochwasser aber von ihm nicht bezahlt werden konnte. Für die Befreiung der Untertanen von Geislingen vom Mühlenbann wurde dem Aussteller daraufhin die Bezahlung der letzten Rate von 200 fl an Georg Schütz von Purrschütz erlassen. Nach einem Bericht von Vogt, Bürgermeister und Gericht von Balingen und der Zustimmung von Herzog Wilhelm Ludwig von Württemberg am 9. Oktober 1676 übergibt der Aussteller gegen eine Hauptquittung von Georg Schütz von Purrschütz den Mühlenbann an die Einwohnerschaft von Geislingen, die künftig ihre Früchte überall mahlen lassen kann, wo sie möchte. Abschließend verzichtet der Aussteller auf alle seine bisherigen Rechte an diesem Mühlenbann.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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