Jurisdiktionsstreit wegen unzulässiger Appellation vom Hohen Weltlichen Gericht in Köln bzw. dem kurfürstl. köln. Hofgericht in Köln an die Kurie. Wegen rückständiger oder verweigerter Jahresrenten für eine Rentverschreibung von 2000 Rtlr. hatten die Erben des Salentin Buschmann vom Hohen Weltlichen Gericht in Köln einen Arrest auf Erträge des Klosters in Siegburg erlangt, worauf Dr. Nuland zunächst an das kurfürstl. köln. Hofgericht in Köln und nach der Bestätigung des Urteils an das RKG appellierte, die Appellation aber durch Fristversäumnis ( „per lapsum fatalium“) desert werden ließ und die Sache schließlich vor den päpstlichen Stuhl in Rom zog. Das RKG befiehlt allen Beteiligten, in dieser Sache alle Zitationen oder Befehle des päpstlichen Kommissars zu ignorieren.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...