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Verordnung: Das erste Bataillon des Regiments 'Erbprinz' ist wieder aus der Verstärkung des Reichskontingents in sein Standquartier zurück gekehrt. An der Jurisdiktion ändert sich nichts (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
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Verordnung: Das erste Bataillon des Regiments 'Erbprinz' ist wieder aus der Verstärkung des Reichskontingents in sein Standquartier zurück gekehrt. An der Jurisdiktion ändert sich nichts (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> G Militär- und Kriegsangelegenheiten >> G.4 Militärpersonal, militärische Einheiten, Behörden und Kommissionen >> G.4.2 Militärische Einheiten
Darmstadt, 1798 Oktober 26
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