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Anweisung: Jeder Bürgermeister ist verpflichtet, jede Woche am Donnerstag einen Bericht einzusenden, ob im Ort Fruchtverkäufe in der abgelaufenen Woche stattgefunden haben oder nicht
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> T Landwirtschaft >> T.2 Acker- und Wiesenbau, Getreidelagerung, Sicherung der Lebensmittelversorgung
Langen, 1822 Juli 27
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