Markgraf Phillipp I. von Baden beurkundet einen Anspruch seines Hofgerichts, welches in einem Streit zwischen der Gemeinde zu Au und dem David Ryse zu Sulzbach, der die Hälfte am großen Zehnten daselbst hat, einen Vergleich zu Stande brachte, wonach David Ryse denen von Au zur Deckung der Langkwerkes ihrer Kirche 12 Gulden beitragen soll, ohne dadurch eine Verpflichtung zu dieser Leistung anzuerkennen