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Verordnung: Das Amtsgehalt der Landräte und Landrichter soll im Verhältnis zu den Dienstjahren angehoben werden
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> E Einteilung, Verwaltung und Personal der Ämter und Kreise
Darmstadt, 1822 Juni 5
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