Verordnung über Form und Einsendung der Auszüge aus den Tag- und Handbüchern der Rentbeamten. Die Auszüge sind nach den beigelegten Mustern anzufertigen, die Vordrucke sind vom Buchdrucker R. Weiß zu beziehen. (verschiedene Formular-Muster sind beigelegt, ebenso ein Überweisungsschreiben)