Verordnung: Dem Ersuchen der Schäfer des Amtes Bingenheim wird stattgegeben, das Bengeln der Schäferhunde gänzlich abzuschaffen, dagegen bleibt das Führen derselben an einem Strick bestehen (das Überweisungsschreiben vom 19. September 1789 an das Amt Bingenheim liegt bei)