Kurfürst Philipp von der Pfalz erneuert der Stadt Neunburg (Nuwburgk), die ihm nun als Herrn und Landesfürsten gehuldigt hat, auf deren Bitte hin ihre Briefe, Freiheiten, Privilegien, altes Herkommen und Gewohnheit, wie sie die bisher gehabt haben und insbesondere von Pfalzgraf Otto [II. von Pfalz-Mosbach] und dessen Vorgängern erhalten haben. Der Kurfürst gebietet in direkter Anrede allen seinen Räten, Viztümern, Pflegern, Rentmeistern, Landschreibern, Jägermeistern, Richtern, Kastnern, Amtleuten und allen Untertanen und Getreuen, dass sie die Stadt bei solchen Briefen, Gnaden, Freiheiten, Rechten, Gewohnheiten, altem Herkommen und insbesondere dieser Bestätigung bleiben lassen, handhaben, schützen und schirmen sowie dagegen nichts tun oder dies gestatten, wenn sie seine Gnade behalten wollen.