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Anweisung: Nach dem Ausschreiben vom 28. Juni sollen in jedem Ort eines Landratsbezirkes ein oder höchstens zwei Zunftmeister zur Anstellung kommen. Wenn es erforderlich scheint, sollen dann an einem weiteren Orte nochmals ein oder zwei Zunftmeister zur Anstellung kommen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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