Bericht und Gesuch der Reuttlinger Tuch- und Zeugmacherzunft an die kaiserl. Subdelegations-Commission
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2554 a
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
1733 Juni 27
Regest: Die Zunft überreicht ihre Beschwerungspunkte über die Verwaltung des gemeinen Wesens. Sie bittet die Commission, an den Magistrat die vorläufige Verordnung geschärfter ergehen zu lassen, dass derselbe seine wegen des Recurses an die Commission bereits geschehenen Drohungen eines harten Verfahrens gegen die Zunft nicht ins Werk setzen und überhaupt sie pflichtmässig behandeln solle. Die Beschwerden sind folgende:
1) Ihre Voreltern haben bei den alten Kriegen so grosse Quartierlasten erlitten, dass es fast nicht auszustehen gewesen. Dabei sind grosse Anlagen erfordert worden, dass man in 1 Jahr 10-16 Steuern hat bezahlen müssen. Doch hat alles nichts verfangen und helfen wollen.
2) Obwohl man 1648 genötigt worden ist, einige Güter der Stadt zu den schwedischen Geldern zu veräussern, hat man doch dazu noch Capitalien aufnehmen müssen.
3) I. I. 1726 hat Gott die Stadt mit einem schweren Brand heimgesucht. Alle Früchte waren eingebracht und sind verbrannt. Der Wein aber hat sich noch am Stock befunden. Er wurde reichlich und sehr gut in die Kelter gebracht, aber unbarmherzig durch die Obrigkeit ein Arrest darauf gelegt, bis man zuvor Steuern bezahlt hat. Es haben auch einige Bürger Steuern bezahlen müssen, die damals keine schuldig gewesen. Der Wein ist um ein halbes Geld verkauft und dem Bürger fast alle Hoffnung entzogen worden.
4) Die Bürger haben sich auf nichts anderes versehen können, weil damals keine Obrigkeit nach ihnen gefragt hat, um einen Rat zu erteilen, wie das Elend anzugreifen wäre. So haben die Bürger Notzwangs halber sich bedacht, den Stab zu nehmen und gutherzige Leute um eine Beisteuer anzusprechen.
5) Es ist zwar von gutherzigen Leuten aus dem Württembergischen wie auch Reichsstädten ein ziemliches Quantum an Brot, Salz, Kleidern und anderem übersandt worden, aber es ist leider dem armen Bedürftigen wenig zu seinem Anteil gereicht worden.
6) Der Bürger hat gehofft, bei den Mitmeistern seines Handwerks in dem Württembergischen, in den Reichsstädten und in der Ferne eine Brandschatzung einzufordern. Das ist aber durch die Obrigkeit mit Übersendung so vieler Briefe an alle Orte und Enden hintertrieben worden. So konnte der Bürger sich nicht erholen, sondern um bauen zu können, musste er seine Güter um ein halbes Geld verkaufen oder verpfänden und auch alles, was er noch an Mobilien herausgebracht, zum Bauen verwenden.
7) Die Obrigkeit hat Collectanten (= Sammler von Gaben) ausgeschickt und dabei versprochen, alles, was von mitleidigen Herzen als Brandsteuer eingegangen sei und was in einer grossen Summe bestand, auf der Kanzel der Bürgerschaft kund zu tun. Das ist aber bisher unterlassen worden.
8) Was für Brandschatzung und sonst von den Collectanten eingefordert worden ist, hat ein Ziemliches eingetragen. Aber es ist noch keine Rechnung davon erstattet worden, und man ist damit umgegangen, als wenn das Geld nicht mehr ausgehen könnte.
9) Die Commission wird gebeten, darüber eine Untersuchung vorzunehmen, damit gesamte Bürgerschaft zu ihrem Recht gelangen und das von Gott und gutherzigen Leuten Bescherte an seinen gehörigen Ort ausgeteilt werden möchte.
10) Die Collecten-Verwalter geben vor, das Bauen der Kirch habe ein Ziemliches gekostet, was glaubhaft ist, weil sie solche dem Baumeister Heim zu Winneten für 8000 fl ohne Vorwissen kleinen und grösseren Rats, sondern nur mit Zuziehung allhiesigen Baumeisters veraccordiert haben. Wenn solche in Taglöhnen im Betrag von ca. 2000 fl erbaut worden wäre, so hätte ein ziemliches erspart werden können, das unter die arme Bürgerschaft hätte ausgeteilt werden können.
11) Sie geben vor, die hiesige Schul habe 5000 fl gekostet, was fast unmöglich ist. Die Zunft bittet daher, alle Handwerksleute, auch beide Bau- und Werkmeister samt Holzfactor, auch alle, die etwas daran verdient haben, eidlich zu vernehmen.
12) Sie haben von den Collecten-Geldern Ziemliches zu dem Steueramt angewandt, auch viel Unnötiges erbauen lassen wie das Kloster und anderes, worin mehrenteils Haushaltungen bewohnt werden, welche von Anfang bis hierher keinen Hauszins bezahlt haben. Hätte also diese Bauung wohl vermieden werden können.
13) Man hat von dem Land Baumeister angeordnet, um die Gassen abzumessen. Hat ein Merkliches gekostet und nichts Nützliches damit ausgerichtet, und man ist nicht dabei verblieben, sondern ein jeder hat nach seinem Gefallen gebaut. Hat also der Collect-Cass ziemlich verzogen (= entzogen?).
14) Von gemeiner Stadt wird alles verkauft, wie die Zügelhütten, auch etliche Häuser wie Gisshübel und Öhlmühle samt Häuslen (Sandhäuslen?), viele Hofstätten samt Viehweiden und anderes, und wird weder kleiner noch grösserer Rat befragt, ob es tunlich wäre oder nicht, da doch nach Billigkeit solche gemeine Güter zuvor allen Zünften publiciert und, wie in dem Württembergischen üblich, aufstreichsweis verkauft und dem Meistbietenden überlassen werden. Wenn nichts mehr zu verkaufen ist, muss alles aus dem bürgerlichen Seckel bestritten werden. Gott gebe uns ein reichliches Jahr. Sonst müsste der mehrere Teil vor Hunger verschmachten. Wenn man die Fruchtkästen bei den Pflegschaften, auch zum Teil bei den Bürgern visitierte, würde ein so schlechter Vorrat gefunden, wie man nicht geglaubt hätte.
15) Es ist zu bedauern, dass den verbrannten Bürgern zu ihren wieder neuerbauten Häusern nicht mehr als etwa 2-3 Stumpen Eichenholz zu dem Bauen gegeben worden sind. Zum Teil aber haben Herren soviel genommen, dass ihnen noch übrigbleibt. Jedoch im Steuernzahlen hat der Bürger den Vorzug.
16) Man hat sich nicht wenig über das Feldschultheissenamt zu beschweren, weil sich der Pförch das ganze Jahr hindurch meistens auf Herren-Gütern befindet und der gemeine Bürger wenig Anteil daran hat, obwohl seine Güter höher in der Steuer "ratione der Quartier" (?) als die der Herrn. Auch werden durch die Schafe und anderes Vieh im Frühling und Herbst die Güter der Bürger so verderbt, dass sie fast keinen Nutzen mehr zu suchen wissen.
17) Die Commission wird angerufen, "uns bei unsern Privilegien zu erhalten und, was abgegangen, bei dem grösseren Rat, da sie doch jederzeit das jus gehabt, samt dem kleineren Rat, 2 Pflegschaften als die Stadtrechnerei wie auch das Umgeld aus ihren Mitteln zu ersetzen, solches aber schon etliche Jahr vermitten verblieben, und sie nach ihrem Belieben genohmen, wen sie haben wohl wollen."
18) Über diese zwei Pflegschaften hat man sich nicht wenig zu beschweren. Bei der Umgelds-Pfleg ist ein grosser Abusus (= Missbrauch), der mit vielen Punkten benamset werden könnte, z. B. was in dem sogenannten Eichstüblein alle 14 Tag vorgeht, wenn sie die Bürger zur Bezahlung anhalten, da dann 5 denominierte (= ernannte) Personen ohne was sich sonst zuschlägt (= abgesehen von denen, die sich sonst noch einfinden), zusammen kommen, und nicht wenig dabei eingeschenkt wird. Sie werden zwar vorgeben, es geschehe wegen der Bürger. Aber es kommt manchmal wenig oder gar nichts in ihre Bezahlung ein. Dennoch wird das Trinken nicht unterlassen. Könnte also solches wohl moderiert (= gemässigt) werden.
19) Bei der Stadtrechnerei ist ein solcher Zerfall, dass sie nichts mehr bezahlen können und nur 2 geschworene Hebammen über 80 fl zu ihrem sauren Verdienst dort gutstehen haben. Auch die Tag- und Nachtwächter auf Türmen und Toren samt den bei der Nacht rufenden Wächtern, welche alle schlechten Lohn haben, können denselben durch bares Geld nicht erlangen. Entweder werden sie mit bösen, schimpflichen Worten oder, wenn sie noch recht wohl befohlen (= empfohlen) sind, mit Zetteln an andere Bürger gewiesen, da dann manche Quittungen bekommen, welche Jahr und Tag anstehen, bis sie bezahlt werden.
20) Die Stadtrechnerei ist seit etlichen Jahren in vielen Dingen sehr geschwächt worden, weil man ihr ihre angewiesenen und richtichen Einkünfte völlig entzogen hat. Vor Zeiten war üblich, dass alle Strafen dahin flossen, wie Huren und andere boshafte Sachen. Man hat aber leider Exempel, dass zwar frühe Beischläfer ihren gemachten Tax haben erlegen müssen, hingegen Hurer und Huren frei gelassen wurden. Ausserdem wird auch durch die zwar an sich nicht verwerflichen Deputationen ein merklicher Schaden dem Publicum (= Gemeinwesen) zugezogen, indem man über geringe Dinge Deputationen niedersetzt und den Bürger mit Kosten beschwert. Erst nach unserem leidigen Brand sind solche stärker in Übung gekommen, wobei zwar öfters keine Strafen angesetzt, sondern nur Deputationskosten gemacht wurden. Wenn öfters ein Handel vor den 5 Geheimbden oder dem Rat ausgemacht worden und die Sache strafwürdig gewesen wäre, so hätte solches nach Recht und Billigkeit geschehen können. Die davon angefallene Pön (= Strafe) hätte in ihrem gehörigen Ort angewiesen werden sollen. Das ist aber nicht geschehen.
21) Sehr zu bedauern ist, dass der arme Bürger zu Kriegszeiten alles schwere Quartier, ausser anderem hauptsächlich das holländische, zu tragen hatte, da es manchen fast sein Vermögen gekostet hat, der Magistrat aber wie auch alle andern Officianten (= Beamten, Bediensteten) hier davon befreit waren, obschon sie die allerbesten Güter besitzen, während sie in keinen Reichsstädten, viel weniger an andern Orten befreit gehalten werden.
22) Die Commission wird bei Untersuchung der Pflegschaften grosse nachgeführte Reste finden, welche bei Absterben dessen, der sie gemacht, hätten abgemacht und bezahlt werden sollen.
23) Bei Lieferung der Früchte haben sie solchen gottlosen Missbrauch: auch wenn sie die ganze Woche niemals zusammenkommen, so muss der heilige Sonntag dazu gewidmet sein, ja sie verschonen die hohen Festtage nicht, dass auch mehrmals (?) die Hauptstühle in der Kirche leer stehen bleiben und schon mancher gottselige Prediger gegen Gott geseufzet hat, dass solches möchte unterlassen werden.
24) Es ist ein Unrecht, dass, wenn Bürger oder Bürgerinnen hier angenommen werden, von etlichen das gewisse Bürgergeld gleich bezahlt werden soll, anderen aber, die es in Wahrheit gut bezahlen könnten, nachgesehen wird. Das kann mit Wahrheitsgrund und vielen Personen erwiesen werden.
25) Man hat es nicht für gut angesehen, dass der verbrannte und fast verderbte Bürger einen neu erbauten Kirchenstuhl hat bezahlen müssen, da (vgl. Punkt 10) die Kirch so viel gekostet hat und der Bürger damals ohne Bezahlung einer Brandsteuer dennoch über die Gebühr auch an der Kirche hat bezahlen müssen.
26) Viele Bürger beschweren sich, weil die, die Häuser gehabt haben, welche verbrannt sind, für verbrannt gehalten werden, die aber, die keine Häuser, jedoch Mobilien und Victualien verloren haben, dennoch unter die Unverbrannten gerechnet werden, auch noch dazu 6 Steuern als unverbrannt bezahlen müssen, was mit Recht wohl könnte geändert werden.
27) Gemeiner Bürger hat wenig zu gaudieren (= zu geniessen) von gemeiner Stadt Gras- und Küchengärtlein, auch Zwängel (= Zwinger-Raum zwischen Stadtmauer und Graben), sondern was von diesem allem für gut gehalten wird, nehmen sie zum voraus hinweg ohne Zins, und könnte solches mit Daraufschlagung der Zinsen an den Bürger mit Recht verliehen werden. Überdies muss der Funden-hirt (= Aufseher im Findelhaus) bis 30 Fuhren Dung in die genannten Gärten liefern.
28) Der Bürger beschwert sich wegen Übersetzung der Teilungskosten. Er bittet daher, hierin eine Milderung und einen bestimmten Tax zu machen, damit er sich zu richten weiss.
29) Man hat sich höchlich zu beschweren, weil durch den fatalen Brand von 1726 aller Brandzeug, wie Feuerspritzen, Feuerleitern, Kübel und alles andere in den Grund verderbt worden und nichts wieder angeschafft, viel weniger verbessert worden ist. Sollte es wiederum zu solchem Jammerstand geraten, so könnte man sich mit nichts salvieren, wie sich denn leider kürzlich ein Exempel gezeigt hat bei Brennung der untern Mühlen, da der Bürger gern gerettet hätte, aber mit leerer Hand nichts hat arbeiten können.
30. Zum Schluss werden 2 Gesangbuch-Liederverse zitiert
Tuch- und Zeugmacherzunft zu Reuttlingen.
1) Ihre Voreltern haben bei den alten Kriegen so grosse Quartierlasten erlitten, dass es fast nicht auszustehen gewesen. Dabei sind grosse Anlagen erfordert worden, dass man in 1 Jahr 10-16 Steuern hat bezahlen müssen. Doch hat alles nichts verfangen und helfen wollen.
2) Obwohl man 1648 genötigt worden ist, einige Güter der Stadt zu den schwedischen Geldern zu veräussern, hat man doch dazu noch Capitalien aufnehmen müssen.
3) I. I. 1726 hat Gott die Stadt mit einem schweren Brand heimgesucht. Alle Früchte waren eingebracht und sind verbrannt. Der Wein aber hat sich noch am Stock befunden. Er wurde reichlich und sehr gut in die Kelter gebracht, aber unbarmherzig durch die Obrigkeit ein Arrest darauf gelegt, bis man zuvor Steuern bezahlt hat. Es haben auch einige Bürger Steuern bezahlen müssen, die damals keine schuldig gewesen. Der Wein ist um ein halbes Geld verkauft und dem Bürger fast alle Hoffnung entzogen worden.
4) Die Bürger haben sich auf nichts anderes versehen können, weil damals keine Obrigkeit nach ihnen gefragt hat, um einen Rat zu erteilen, wie das Elend anzugreifen wäre. So haben die Bürger Notzwangs halber sich bedacht, den Stab zu nehmen und gutherzige Leute um eine Beisteuer anzusprechen.
5) Es ist zwar von gutherzigen Leuten aus dem Württembergischen wie auch Reichsstädten ein ziemliches Quantum an Brot, Salz, Kleidern und anderem übersandt worden, aber es ist leider dem armen Bedürftigen wenig zu seinem Anteil gereicht worden.
6) Der Bürger hat gehofft, bei den Mitmeistern seines Handwerks in dem Württembergischen, in den Reichsstädten und in der Ferne eine Brandschatzung einzufordern. Das ist aber durch die Obrigkeit mit Übersendung so vieler Briefe an alle Orte und Enden hintertrieben worden. So konnte der Bürger sich nicht erholen, sondern um bauen zu können, musste er seine Güter um ein halbes Geld verkaufen oder verpfänden und auch alles, was er noch an Mobilien herausgebracht, zum Bauen verwenden.
7) Die Obrigkeit hat Collectanten (= Sammler von Gaben) ausgeschickt und dabei versprochen, alles, was von mitleidigen Herzen als Brandsteuer eingegangen sei und was in einer grossen Summe bestand, auf der Kanzel der Bürgerschaft kund zu tun. Das ist aber bisher unterlassen worden.
8) Was für Brandschatzung und sonst von den Collectanten eingefordert worden ist, hat ein Ziemliches eingetragen. Aber es ist noch keine Rechnung davon erstattet worden, und man ist damit umgegangen, als wenn das Geld nicht mehr ausgehen könnte.
9) Die Commission wird gebeten, darüber eine Untersuchung vorzunehmen, damit gesamte Bürgerschaft zu ihrem Recht gelangen und das von Gott und gutherzigen Leuten Bescherte an seinen gehörigen Ort ausgeteilt werden möchte.
10) Die Collecten-Verwalter geben vor, das Bauen der Kirch habe ein Ziemliches gekostet, was glaubhaft ist, weil sie solche dem Baumeister Heim zu Winneten für 8000 fl ohne Vorwissen kleinen und grösseren Rats, sondern nur mit Zuziehung allhiesigen Baumeisters veraccordiert haben. Wenn solche in Taglöhnen im Betrag von ca. 2000 fl erbaut worden wäre, so hätte ein ziemliches erspart werden können, das unter die arme Bürgerschaft hätte ausgeteilt werden können.
11) Sie geben vor, die hiesige Schul habe 5000 fl gekostet, was fast unmöglich ist. Die Zunft bittet daher, alle Handwerksleute, auch beide Bau- und Werkmeister samt Holzfactor, auch alle, die etwas daran verdient haben, eidlich zu vernehmen.
12) Sie haben von den Collecten-Geldern Ziemliches zu dem Steueramt angewandt, auch viel Unnötiges erbauen lassen wie das Kloster und anderes, worin mehrenteils Haushaltungen bewohnt werden, welche von Anfang bis hierher keinen Hauszins bezahlt haben. Hätte also diese Bauung wohl vermieden werden können.
13) Man hat von dem Land Baumeister angeordnet, um die Gassen abzumessen. Hat ein Merkliches gekostet und nichts Nützliches damit ausgerichtet, und man ist nicht dabei verblieben, sondern ein jeder hat nach seinem Gefallen gebaut. Hat also der Collect-Cass ziemlich verzogen (= entzogen?).
14) Von gemeiner Stadt wird alles verkauft, wie die Zügelhütten, auch etliche Häuser wie Gisshübel und Öhlmühle samt Häuslen (Sandhäuslen?), viele Hofstätten samt Viehweiden und anderes, und wird weder kleiner noch grösserer Rat befragt, ob es tunlich wäre oder nicht, da doch nach Billigkeit solche gemeine Güter zuvor allen Zünften publiciert und, wie in dem Württembergischen üblich, aufstreichsweis verkauft und dem Meistbietenden überlassen werden. Wenn nichts mehr zu verkaufen ist, muss alles aus dem bürgerlichen Seckel bestritten werden. Gott gebe uns ein reichliches Jahr. Sonst müsste der mehrere Teil vor Hunger verschmachten. Wenn man die Fruchtkästen bei den Pflegschaften, auch zum Teil bei den Bürgern visitierte, würde ein so schlechter Vorrat gefunden, wie man nicht geglaubt hätte.
15) Es ist zu bedauern, dass den verbrannten Bürgern zu ihren wieder neuerbauten Häusern nicht mehr als etwa 2-3 Stumpen Eichenholz zu dem Bauen gegeben worden sind. Zum Teil aber haben Herren soviel genommen, dass ihnen noch übrigbleibt. Jedoch im Steuernzahlen hat der Bürger den Vorzug.
16) Man hat sich nicht wenig über das Feldschultheissenamt zu beschweren, weil sich der Pförch das ganze Jahr hindurch meistens auf Herren-Gütern befindet und der gemeine Bürger wenig Anteil daran hat, obwohl seine Güter höher in der Steuer "ratione der Quartier" (?) als die der Herrn. Auch werden durch die Schafe und anderes Vieh im Frühling und Herbst die Güter der Bürger so verderbt, dass sie fast keinen Nutzen mehr zu suchen wissen.
17) Die Commission wird angerufen, "uns bei unsern Privilegien zu erhalten und, was abgegangen, bei dem grösseren Rat, da sie doch jederzeit das jus gehabt, samt dem kleineren Rat, 2 Pflegschaften als die Stadtrechnerei wie auch das Umgeld aus ihren Mitteln zu ersetzen, solches aber schon etliche Jahr vermitten verblieben, und sie nach ihrem Belieben genohmen, wen sie haben wohl wollen."
18) Über diese zwei Pflegschaften hat man sich nicht wenig zu beschweren. Bei der Umgelds-Pfleg ist ein grosser Abusus (= Missbrauch), der mit vielen Punkten benamset werden könnte, z. B. was in dem sogenannten Eichstüblein alle 14 Tag vorgeht, wenn sie die Bürger zur Bezahlung anhalten, da dann 5 denominierte (= ernannte) Personen ohne was sich sonst zuschlägt (= abgesehen von denen, die sich sonst noch einfinden), zusammen kommen, und nicht wenig dabei eingeschenkt wird. Sie werden zwar vorgeben, es geschehe wegen der Bürger. Aber es kommt manchmal wenig oder gar nichts in ihre Bezahlung ein. Dennoch wird das Trinken nicht unterlassen. Könnte also solches wohl moderiert (= gemässigt) werden.
19) Bei der Stadtrechnerei ist ein solcher Zerfall, dass sie nichts mehr bezahlen können und nur 2 geschworene Hebammen über 80 fl zu ihrem sauren Verdienst dort gutstehen haben. Auch die Tag- und Nachtwächter auf Türmen und Toren samt den bei der Nacht rufenden Wächtern, welche alle schlechten Lohn haben, können denselben durch bares Geld nicht erlangen. Entweder werden sie mit bösen, schimpflichen Worten oder, wenn sie noch recht wohl befohlen (= empfohlen) sind, mit Zetteln an andere Bürger gewiesen, da dann manche Quittungen bekommen, welche Jahr und Tag anstehen, bis sie bezahlt werden.
20) Die Stadtrechnerei ist seit etlichen Jahren in vielen Dingen sehr geschwächt worden, weil man ihr ihre angewiesenen und richtichen Einkünfte völlig entzogen hat. Vor Zeiten war üblich, dass alle Strafen dahin flossen, wie Huren und andere boshafte Sachen. Man hat aber leider Exempel, dass zwar frühe Beischläfer ihren gemachten Tax haben erlegen müssen, hingegen Hurer und Huren frei gelassen wurden. Ausserdem wird auch durch die zwar an sich nicht verwerflichen Deputationen ein merklicher Schaden dem Publicum (= Gemeinwesen) zugezogen, indem man über geringe Dinge Deputationen niedersetzt und den Bürger mit Kosten beschwert. Erst nach unserem leidigen Brand sind solche stärker in Übung gekommen, wobei zwar öfters keine Strafen angesetzt, sondern nur Deputationskosten gemacht wurden. Wenn öfters ein Handel vor den 5 Geheimbden oder dem Rat ausgemacht worden und die Sache strafwürdig gewesen wäre, so hätte solches nach Recht und Billigkeit geschehen können. Die davon angefallene Pön (= Strafe) hätte in ihrem gehörigen Ort angewiesen werden sollen. Das ist aber nicht geschehen.
21) Sehr zu bedauern ist, dass der arme Bürger zu Kriegszeiten alles schwere Quartier, ausser anderem hauptsächlich das holländische, zu tragen hatte, da es manchen fast sein Vermögen gekostet hat, der Magistrat aber wie auch alle andern Officianten (= Beamten, Bediensteten) hier davon befreit waren, obschon sie die allerbesten Güter besitzen, während sie in keinen Reichsstädten, viel weniger an andern Orten befreit gehalten werden.
22) Die Commission wird bei Untersuchung der Pflegschaften grosse nachgeführte Reste finden, welche bei Absterben dessen, der sie gemacht, hätten abgemacht und bezahlt werden sollen.
23) Bei Lieferung der Früchte haben sie solchen gottlosen Missbrauch: auch wenn sie die ganze Woche niemals zusammenkommen, so muss der heilige Sonntag dazu gewidmet sein, ja sie verschonen die hohen Festtage nicht, dass auch mehrmals (?) die Hauptstühle in der Kirche leer stehen bleiben und schon mancher gottselige Prediger gegen Gott geseufzet hat, dass solches möchte unterlassen werden.
24) Es ist ein Unrecht, dass, wenn Bürger oder Bürgerinnen hier angenommen werden, von etlichen das gewisse Bürgergeld gleich bezahlt werden soll, anderen aber, die es in Wahrheit gut bezahlen könnten, nachgesehen wird. Das kann mit Wahrheitsgrund und vielen Personen erwiesen werden.
25) Man hat es nicht für gut angesehen, dass der verbrannte und fast verderbte Bürger einen neu erbauten Kirchenstuhl hat bezahlen müssen, da (vgl. Punkt 10) die Kirch so viel gekostet hat und der Bürger damals ohne Bezahlung einer Brandsteuer dennoch über die Gebühr auch an der Kirche hat bezahlen müssen.
26) Viele Bürger beschweren sich, weil die, die Häuser gehabt haben, welche verbrannt sind, für verbrannt gehalten werden, die aber, die keine Häuser, jedoch Mobilien und Victualien verloren haben, dennoch unter die Unverbrannten gerechnet werden, auch noch dazu 6 Steuern als unverbrannt bezahlen müssen, was mit Recht wohl könnte geändert werden.
27) Gemeiner Bürger hat wenig zu gaudieren (= zu geniessen) von gemeiner Stadt Gras- und Küchengärtlein, auch Zwängel (= Zwinger-Raum zwischen Stadtmauer und Graben), sondern was von diesem allem für gut gehalten wird, nehmen sie zum voraus hinweg ohne Zins, und könnte solches mit Daraufschlagung der Zinsen an den Bürger mit Recht verliehen werden. Überdies muss der Funden-hirt (= Aufseher im Findelhaus) bis 30 Fuhren Dung in die genannten Gärten liefern.
28) Der Bürger beschwert sich wegen Übersetzung der Teilungskosten. Er bittet daher, hierin eine Milderung und einen bestimmten Tax zu machen, damit er sich zu richten weiss.
29) Man hat sich höchlich zu beschweren, weil durch den fatalen Brand von 1726 aller Brandzeug, wie Feuerspritzen, Feuerleitern, Kübel und alles andere in den Grund verderbt worden und nichts wieder angeschafft, viel weniger verbessert worden ist. Sollte es wiederum zu solchem Jammerstand geraten, so könnte man sich mit nichts salvieren, wie sich denn leider kürzlich ein Exempel gezeigt hat bei Brennung der untern Mühlen, da der Bürger gern gerettet hätte, aber mit leerer Hand nichts hat arbeiten können.
30. Zum Schluss werden 2 Gesangbuch-Liederverse zitiert
Tuch- und Zeugmacherzunft zu Reuttlingen.
13 S.
Beschreibstoff: Pap.; geheftet
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
20.03.2025, 11:14 AM CET