Der Kämmerer Heinrich von Biegenburg beurkundet, dass sein Eigenmann Wernher Huzo dessen ganzes väterliches Erbgut in Blümetsweiler samt genannten Eigenleuten mit seiner Zustimmung dem Kloster Weißenau vermacht und gegen einen jährlichen Wachszins für sich und die Seinigen wieder zurückerhalten habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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