Wasser- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
NLA OL, Rep 680 WHV
Nds. Landesarchiv, Abt. Oldenburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Staatliches Archivgut, Neuere Bestände >> 2.2 Bau / Wasser / Verkehr
1945-1998
Enthält: Innere Organisation und Geschäftsführung, Bauvorhaben, Karten- und Pressewesen, Dokumentation 1877-1997 (111); Personalsachen 1935-2000 (79); Haushalts- und Kassensachen 1956-1987 (33); Dienstgebäude, Wohnungs- und Liegenschaftswesen 1947-1992 (9); Statistiken 1947-1991 (11); Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen 1941-1987 (6); Seevermessung, Pegelwesen 1855-1993 (37); Leuchtfeuer, Feuerschiffe, Seezeichen, Radaranlagen 1855-2000 (131); Seewege 1977-1983 (1); Schiffsunglücke, Wracksachen 1947-1993 (27); Alter Kriegshafen Wilhelmshaven 1869-1922 (29); Hafen Wilhelmshaven ab 1920 bis 1946 1902-1975 (152); Hafenbauwesen nach 1946, Brückensachen 1936-2000 (61); Wangerooge 1875-1991 (63), Schiffe und Gerätschaften des WSA 1943-1994 (39); Küsten- und Umweltschutz, Deichsachen 1854-1995 (19); Notstandsmaßnahmen, Katastrophenschutz, Sturmfluten 1960-1986 (18); geologische und meteorologische Beobachtungen, Wasserbauversuchsanstalt 1907-1991 (26); strompolizeiliche Verfügungen 1947-1998 (14); Lotsenwesen, Verkehrsüberwachung, Nachrichtenwesen 1946-1995 (45); Munitionsfunde, Kampfmittelbeseitigung 1949-1992 (11); Militär- und Marinesachen 1954-1985 (7).
Beschreibung: Rep 680 WHV Wasser- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven
Zeit: 1854-2000
Geschichte des Bestandsbildners: Bis zur Kapitulation 1945 wurden die strom- und hafenbaulichen Einrichtungen und Neubauaufgaben im Bereich des Reichskriegshafens Wilhelmshaven von dem Strom- und Hafenbauressort der Marinewerft wahrgenommen. Mit der Herauslösung der Strombauabteilung aus der ehemaligen Kriegsmarinewerft am 7.1.1946 begann eine neue schifffahrtsverantwortliche Einrichtung ihre provisorische Tätigkeit, lagen doch der Hafen wie die Stadt in Trümmern. Die endgültige Zerstörung des Wilhelmshavener Kriegshafens wurde von den Alliierten angesichts des sich entwickelnden globalen Gegensatzes zwischen den ehamaligen Alliierten zurückgenommen. Das Bedürfnis der seewärts orientierten Bevölkerung und der regionalen Wirtschaft sowie das Interesse der Besatzungsmächte an einem gewissen Schiffsverkehr im Jadefahrwasser und nach Wilhelmshaven führte am 10.6.1947 zur Gründung des Seewasserstraßenamts in Wilhelmshaven, das eine nachgeordnete Dienststelle der so genannten Hauptverwaltung des Seeverkehrs der amerikanischen und britischen Besatzungsmacht in Hamburg war. Das Seewasserstraßenamt übernahm seine Aufgabe für das Jadegebiet von dem Seezeichenamt Brunsbüttel, dem Wilhelmshavener Lotsenkommando und der bereits erwähnten Strombauabteilung der ehemaligen Marinewerft, die unter der Bezeichnung Strombau Wilhelmshaven firmierte. Das neu geschaffene Seewasserstraßenamt sollte die erhalten gebliebenen Strombauten, Schleusen und Hafenteile verwalten und unterhalten bzw. nutzbar machen. Kurzzeitig trug das Amt noch den Namen Wasserstraßenamt Wilhelmshaven, erhielt dann aber seine heutige Bezeichnung am 1.11.1949. Das Wilhelmshavener Wasser- und Schifffahrtsamt wurde nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland Bundesbehörde und unterstand zunächst der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Aurich, dann nach der Zusammenlegung mit der WSD Bremen (1.1.1976) der in Aurich neu eingerichteten WSD Nordwest.
Der Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes in Wilhelmshaven erstreckt sich bis heute auf das gesamte Jadefahrwasser mit seinen Zufahrten einschließlich der Insel Wangerooge und das Fahrwasser der Harle, ferner auf die Feuerschiffe im entsprechenden Küstenabschnitt der Deutschen Bucht, der von der Mitte Butjadingens am so genannten Hohen Weg seinen Ausgangspunkt nahm, über die Melluminsel und Mellumplate sowie das Minsener Oog herum im Halbkreis bis zur Westküste der Insel Wangerooge reicht. Durch die Planungen der Marine, die neu gegründete Nord-West-Ölleitung, den Wiederaufbau und Ausbau des Hafens von Wilhelmshaven und die Vertiefung der Jade sowie die zahlreiche Neuerungen im Seezeichen- und Seesicherungswesen erhielt das Amt umfangreiche Aufgaben. Zum Aufgabenbereichs des Amtes gehört schließlich der Ausbau des Handels- und Containerumschlagshafens, des so genannten Jade-Weser-Ports.
2019 erfolgte im Rahmen einer großen Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes der Zusammenschluss der drei Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (unter Erhalt der Standorte) in Wilhelmshaven, Bremen und Bremerhaven zum neuen Amt Weser-Jade-Nordsee. Durch die Fusion entstand eines der größten Ämter im Bundesgebiet mit Zuständigkeit für etwa 40 Prozent des bundesweiten Schiffsverkehrs.
Findmittel: Erschließung: Archivdatenbank
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Beschreibung: Rep 680 WHV Wasser- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven
Zeit: 1854-2000
Geschichte des Bestandsbildners: Bis zur Kapitulation 1945 wurden die strom- und hafenbaulichen Einrichtungen und Neubauaufgaben im Bereich des Reichskriegshafens Wilhelmshaven von dem Strom- und Hafenbauressort der Marinewerft wahrgenommen. Mit der Herauslösung der Strombauabteilung aus der ehemaligen Kriegsmarinewerft am 7.1.1946 begann eine neue schifffahrtsverantwortliche Einrichtung ihre provisorische Tätigkeit, lagen doch der Hafen wie die Stadt in Trümmern. Die endgültige Zerstörung des Wilhelmshavener Kriegshafens wurde von den Alliierten angesichts des sich entwickelnden globalen Gegensatzes zwischen den ehamaligen Alliierten zurückgenommen. Das Bedürfnis der seewärts orientierten Bevölkerung und der regionalen Wirtschaft sowie das Interesse der Besatzungsmächte an einem gewissen Schiffsverkehr im Jadefahrwasser und nach Wilhelmshaven führte am 10.6.1947 zur Gründung des Seewasserstraßenamts in Wilhelmshaven, das eine nachgeordnete Dienststelle der so genannten Hauptverwaltung des Seeverkehrs der amerikanischen und britischen Besatzungsmacht in Hamburg war. Das Seewasserstraßenamt übernahm seine Aufgabe für das Jadegebiet von dem Seezeichenamt Brunsbüttel, dem Wilhelmshavener Lotsenkommando und der bereits erwähnten Strombauabteilung der ehemaligen Marinewerft, die unter der Bezeichnung Strombau Wilhelmshaven firmierte. Das neu geschaffene Seewasserstraßenamt sollte die erhalten gebliebenen Strombauten, Schleusen und Hafenteile verwalten und unterhalten bzw. nutzbar machen. Kurzzeitig trug das Amt noch den Namen Wasserstraßenamt Wilhelmshaven, erhielt dann aber seine heutige Bezeichnung am 1.11.1949. Das Wilhelmshavener Wasser- und Schifffahrtsamt wurde nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland Bundesbehörde und unterstand zunächst der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Aurich, dann nach der Zusammenlegung mit der WSD Bremen (1.1.1976) der in Aurich neu eingerichteten WSD Nordwest.
Der Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes in Wilhelmshaven erstreckt sich bis heute auf das gesamte Jadefahrwasser mit seinen Zufahrten einschließlich der Insel Wangerooge und das Fahrwasser der Harle, ferner auf die Feuerschiffe im entsprechenden Küstenabschnitt der Deutschen Bucht, der von der Mitte Butjadingens am so genannten Hohen Weg seinen Ausgangspunkt nahm, über die Melluminsel und Mellumplate sowie das Minsener Oog herum im Halbkreis bis zur Westküste der Insel Wangerooge reicht. Durch die Planungen der Marine, die neu gegründete Nord-West-Ölleitung, den Wiederaufbau und Ausbau des Hafens von Wilhelmshaven und die Vertiefung der Jade sowie die zahlreiche Neuerungen im Seezeichen- und Seesicherungswesen erhielt das Amt umfangreiche Aufgaben. Zum Aufgabenbereichs des Amtes gehört schließlich der Ausbau des Handels- und Containerumschlagshafens, des so genannten Jade-Weser-Ports.
2019 erfolgte im Rahmen einer großen Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes der Zusammenschluss der drei Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (unter Erhalt der Standorte) in Wilhelmshaven, Bremen und Bremerhaven zum neuen Amt Weser-Jade-Nordsee. Durch die Fusion entstand eines der größten Ämter im Bundesgebiet mit Zuständigkeit für etwa 40 Prozent des bundesweiten Schiffsverkehrs.
Findmittel: Erschließung: Archivdatenbank
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
37,9; 929 Verzeichnungseinheiten (Stand Februar 2013)
Bestand
Literatur: 25 Jahre - 1947-1972 - Wasser- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven, Wilhelmshaven 1972; Stefan Hartmann, Studien zur oldenburgischen Seeschiffahrt in der Mitte des 19. Jahrhunderts, in: Hansische Geschichtsblätter 94 (1976), S. 38-80; Albecht Eckhardt (u.a.), Brake. Geschichte der Seehafenstadt an der Unterweser, Oldenburg 1981; Klaus Lampe, Wirtschaft und Verkehr im Landesteil Oldenburg von 1800 bis 1945, in: Albrecht Eckhardt/Heinrich Schmidt (Hg.), Geschichte des Landes Oldenburg, 4. Aufl. Oldenburg 1993, S. 709 ff.; Jahresberichte der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest, Aurich 1991-1997.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 10:42 MESZ