Rechtsstreit zwischen Wilhelm Friedrich Göler von Ravensburg auch im Namen seiner Brüder, alle Söhne des Johann Friedrich Göler (Kläger), und ihrem Onkel, dem Ritterrat Ludwig Ferdinand Göler von Ravensburg, um die Besitznachfolge in dem von Hessen-Darmstadt, Kurpfalz, Speyer und der Grafschaft Oettingen lehnbaren Schloß Ravensburg samt Zugehörden.
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 72 Nr. 5185
72 Spezialia Göler von Ravensburg 015
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 72 Lehen- und Adelsarchiv
Lehen- und Adelsarchiv >> Spezialia >> G >> Göler von Ravensburg
1727-1730
Großherzogliches Justizdepartement, Lehenhof
Archivale
Göler von Ravensburg; Johann Friedrich
Göler von Ravensburg; Ludwig Ferdinand
Göler von Ravensburg; Wilhelm Friedrich
Ravensburg, Sulzfeld KA
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:21 MESZ
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