Das Essen lügt - Schützt uns die Politik vor Schummel-Produkten?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 R120091/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012 >> Unterlagen
12. Juli 2012
Wie kann es sein, dass in Lebensmitteln nicht das drin ist, was der Hersteller behauptet? Dass manches nicht die versprochene gesunde Wirkung hat, stattdessen vielleicht sogar eine schädliche? Viele Kontrollen und Vorschriften müssten eigentlich die Sicherheit von Lebensmitteln in Deutschland garantieren. Das jedenfalls betonen Industrie und Politik. Während Kritiker, etwa die Organisation "Foodwatch", anprangern, dass Verbraucher bei der industriellen Nahrungsmittel getäuscht werden, betont die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU): "Unsere Lebensmittel sind so sicher wie nie zuvor, auch wenn es eine 100 prozentige Sicherheit nicht gibt".
Lebensmittelskandale wie der Ehec-Erreger in Sprossen oder Dioxin in Hühnereiern haben viele Verbraucher misstrauisch gemacht. Die Behörden haben reagiert: ohne Rücksicht auf Verluste auf Seiten der Produzenten, zum Schutz der Verbraucher. Betriebe wurden stillgelegt, Tiere gekeult, Gemüse massenhaft vernichtet.
Anderseits gibt es eine rechtliche Grauzone, in der Lebensmittelprodukte ganz legal als gesund, naturbelassen oder besonders bekömmlich beworben werden, trotz berechtigter Zweifel von Verbraucherschutzverbänden. Warum darf der Hersteller eines Joghurts sagen, sein Produkt reguliere die Verdauung, obwohl das nicht stimmt? Warum kann ein Kindertee als "Durstlöscher" für die Kleinen angepriesen werden, obwohl der eher Zuckerwasser ist als Tee? Weil das in einer Kommission festgelegt worden ist, in der die Politiker der Lobby der Lebensmittelindustrie gegenübersitzen. Kein Wunder, dass das Misstrauen vieler Verbraucher wächst.
Aber was in vielen Lebensmitteln fehlt und andererseits in überraschender Weise drin ist, das ist eigentlich nicht witzig, sondern erschreckend. Vor allem, wenn ein Lebensmittel als besonders gesundheitsfördernd beworben wird, ist Vorsicht geboten. Von Joghurt-Drink über Vitamintabletten wird der Verbraucher häufig hinters Licht geführt, sagt Stephan Bischoff vom Institut für Ernährungsmedizin an der Universität Hohenheim: "Da gibt es viele schwarze Schafe".
Zu Gast im Studio: Hans-Ulrich Grimm, Autor des Buches "Vom Verzehr wird abgeraten"
Lebensmittelskandale wie der Ehec-Erreger in Sprossen oder Dioxin in Hühnereiern haben viele Verbraucher misstrauisch gemacht. Die Behörden haben reagiert: ohne Rücksicht auf Verluste auf Seiten der Produzenten, zum Schutz der Verbraucher. Betriebe wurden stillgelegt, Tiere gekeult, Gemüse massenhaft vernichtet.
Anderseits gibt es eine rechtliche Grauzone, in der Lebensmittelprodukte ganz legal als gesund, naturbelassen oder besonders bekömmlich beworben werden, trotz berechtigter Zweifel von Verbraucherschutzverbänden. Warum darf der Hersteller eines Joghurts sagen, sein Produkt reguliere die Verdauung, obwohl das nicht stimmt? Warum kann ein Kindertee als "Durstlöscher" für die Kleinen angepriesen werden, obwohl der eher Zuckerwasser ist als Tee? Weil das in einer Kommission festgelegt worden ist, in der die Politiker der Lobby der Lebensmittelindustrie gegenübersitzen. Kein Wunder, dass das Misstrauen vieler Verbraucher wächst.
Aber was in vielen Lebensmitteln fehlt und andererseits in überraschender Weise drin ist, das ist eigentlich nicht witzig, sondern erschreckend. Vor allem, wenn ein Lebensmittel als besonders gesundheitsfördernd beworben wird, ist Vorsicht geboten. Von Joghurt-Drink über Vitamintabletten wird der Verbraucher häufig hinters Licht geführt, sagt Stephan Bischoff vom Institut für Ernährungsmedizin an der Universität Hohenheim: "Da gibt es viele schwarze Schafe".
Zu Gast im Studio: Hans-Ulrich Grimm, Autor des Buches "Vom Verzehr wird abgeraten"
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Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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