Search results
  • 13 of 1,014

Anweisung: Die Zolldirektion ist instruiert, sorgfältig darauf zu achten, dass durch die Ausführung des § 135 der Zollordnung keine unnötigen Belästigungen für die Gewerbetreibenden im Grenzbereich entstehen (zwei Überweisungsschreiben vom 29. August und 8. September 1829 anbei)

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...