Verfügung: Bei Ablösung der fiskalischen Grundrenten im Rentamt Gießen, insbesondere in der Gemarkung Frankenbach von Seiten der Gemeindevorstände sind die Unterschriften der auszustellenden Schuldscheine wegen fiskalischer und nichtfiskalischer Grundrenten-Ablösungen in der hier aufgeführten Form zu bestätigen