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A1: Georg Graue zu Knölling. A2: Wenzel Schmid zu Wolfring . A1 und A2 als Zechleute des Gotteshauses zu Wolfring . E: Abt Johann und der Konvent des Klosters Ensdorf. Vereinbarungen wegen eines vom Kloster geschütteten Weihers oberhalb des Dorfes Högling, der ein zum Heiligengut in Wolfring gehörendes Wiesflecklein ertränkt hat. Das Kloster vermachte dafür dem Gotteshaus zu Wolfring einen jährlichen Ewigzins von 36 Pfennigen Amberger Währung aus dem klostereigenen Gut zu Högling, das der Mostlin Gut genannt ist und jetzt dem Andre Schmied zu Högling vererbt ist, von welchen das Kloster 6 Pfennige alsbald abgelöst hat. Außerdem geben die Zechleute dem Kloster das Heiligengut zu Högling mit allen Zugehörungen.

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Staatsarchiv Amberg
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