Revers des Erzbischofs Roprecht von Köln über die zwischen ihm und dem Herzog Johann von Kleve von dem Grafen Vincenz von Meurs vermittelten Sühne, wonach die Gefangenen ausgewechselt, über den Besitz von Recklinghausen zwischen Soest und Werl durch Schiedsspruch erkannt, das Gericht zu Geysseren vor Wachtendonk dem Erzbischof wieder eingeräumt werden und die im Amt Kempen gelegenen zur Herrlichkeit Wachtendonk gehörigen Güter dem Herzog von Kleve verbleiben sollen. d. Freitag nach Frauentag concept.