a) Grundriss von der Grenze zu Traisa an der Lumda [Treis], nebst deren darin befindlichen strittigen Orten. Mainzlar. - b) Plan von der neuerlich verteilten und abgesteinten Huth (Weide) zwischen Mainzlar und Traisa, wovon Mainzlar zwei und Traisa drei Fünftel bekommen hat. - c) Grundriss von der Koppelhuth, welche bei der Grenzregulierung mit Bewilligung beiderseits Herrschaften und beiden Gemeinden Traisa und Mainzlar zum gemeinschaftlichen Gebrauch vorbehalten worden ist. -