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Verordnung: Alle Justiz- und Polizeibeamten werden zur Feier des 18. Oktober auf die dafür erlassenen Ausschreiben vom 8. Oktober 1815 und 16. Oktober 1816 verwiesen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
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Verordnung: Alle Justiz- und Polizeibeamten werden zur Feier des 18. Oktober auf die dafür erlassenen Ausschreiben vom 8. Oktober 1815 und 16. Oktober 1816 verwiesen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> B Geschichte, Topografie, Kulturpflege >> B.1 Landesgeschichte, Jubiläen, staatliche Feste, Archive
Gießen, 1817 Oktober 7
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