Verordnung betreffend die Bekanntmachungen wegen Genehmigung der Holz-Versteigerungen: Die Publikationen durch Umlaufschreiben und Schelle werden als unzureichend angesehen. Es sollen deshalb gedruckte Bekanntmachungen vor den Versteigerungen herausgegeben werden. Musterkonzepte für solche Bekanntmachungen sind beigelegt (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)