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Verordnung betreffend die Bekanntmachungen wegen Genehmigung der Holz-Versteigerungen: Die Publikationen durch Umlaufschreiben und Schelle werden als unzureichend angesehen. Es sollen deshalb gedruckte Bekanntmachungen vor den Versteigerungen herausgegeben werden. Musterkonzepte für solche Bekanntmachungen sind beigelegt (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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