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Vor den Schöffen zu REES verkauft der Schöffe GERARDUS dictus UMMATE an seinen Schwiegersohn THEOD. dictus MERPUTE und Frau BERTRADIS das Lehen HIRKIN gen. ter WUYSTERHUVEN im Gericht HALDERN (Lehnsherr JOH. de HASEWENKEL) für 75 Mark brab. Pf. und eine Leibrente von 10 Malter Roggen und 10 Malter Hafer aus dem GENSINGELANT und der Hälfte von 10 Tagwerken in SPELDORF und WANTWICK, deren andere Hälfte den Kindern des verstorbenen ANTHONIUS dictus SVALVENBERGE gehört. D. in festo beati Michaelis archangeli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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