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Magistrat zu Soest ./. Propst des Kollegiatstifts St. Patrokli: Ausübung geistlicher Gerichtsbarkeit, Bd. 1
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Kleve-Märkische Regierung, Landessachen >> 25. Kirchenorganisation und geistliche Gerichtsbarkeit >> 25.2. Geistliche Gerichtsbarkeit >> 25.2.3. Stadt Soest (Propst des Kollegiatstifts St. Patrokli als Kölnischer Groß-Archidiakon
1549-1553, 1582, 1623, 1656-1663
Enthaeltvermerke: Enthält u. a.: - Aufstellung der vom Propst von genannten Parteien erhobenen Sendbrüchten, seiner Einnahmen als Siegelaussteller sowie der ihm nach den Heberegistern zustehenden weiteren Einkünfte, 1552 und 1553 - Befragung genannter Zeugen durch Propst Dr. Gottfried Gropper über den Zuständigkeitsbereich des Soester Archidiakonats, 1582 - Befragung des ehemaligen Propstei-Fiskals Johann Stellingwerff durch Großrichter Dietrich Detmar Schmitz über die von ihm eingezogenen Sendbrüchten, 1656
Sachakte
Gropper, Gottfried
Propst
Archidiakonats
Stelingwerff, Johann
des
Großrichter
Sendbrüchten
Schmitz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.