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Feststellung einer Ausnahme vom staatlichen Kohlenbergbaurecht für von Arnimsche Steinkohlenwerke im Rödlitzer Grubenfeld
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Enthält u.a.: Sonderheft mit Antrag auf Fristenverlängerung der von Arnimschen Steinkohlenwerke in Niederplanitz.- Antragsablehnung mit Aufführung der entsprechenden Flürstücke.
Akten
Registratursignatur: 022 II Kst
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).