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Wilhelm v. Schönberg und seine Ehefrau Idechin bekunden, dass sie dem Johann v. Rockenberg, Schreiber des Herrn v. Falkenstein, für 50 Gulden eine...
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 1 1131-1380
1373 Mai 2
Ausf., Perg., anh. Sg. leicht besch.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Feria secunda post Philippi et Jacobi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wilhelm v. Schönberg und seine Ehefrau Idechin bekunden, dass sie dem Johann v. Rockenberg, Schreiber des Herrn v. Falkenstein, für 50 Gulden eine jährliche Gülte von 1 Fuder Wein aus der Heidesheimer und Bretzenheimer Gemarkung wiederkäuflich verkauft und vor Schultheiß und Schöffen beider Gerichte aufgelassen haben
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1
Vermerke (Urkunde): Literatur: Regest: Herquet Nr. 112