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Bernardt, Herr zu Wiltz und Muerstorff, und seine Frau Peters von Hoffeitz überlassen dem Hans, des Meiers Sohn von Prümzurlay (Proem zu der Leigen), und dessen Frau Treyne das Buetges Erbe, das zur Herrschaft Muerstorff gehört, gegen eine Rente von 1/2 Gulden und 1/2 Malter Roggen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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