Vertrag zwischen dem königlichen Staatsfiskus und dem Gutsbesitzer Friedrich August Müller zu Prödel wegen Übernahme eines Kanons für die seinem Grundstück verliehene Realkonzession zum Gasthofsbetrieb; Leipzig und Prödel, am 30. Juli 1862, Gerichtsamt Zwenkau, den 7. November 1862.

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Sächsisches Staatsarchiv
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