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Die Landgrafen-Brüder Philipp und Friedrich von Hessen-Darmstadt bekunden, dass sie die im Testament Landgraf Ludwigs V. von Hessen-Darmstadt getr...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1601 - 1635
1616 Juni 27
Hessen-Darmstadt
Pergament, mit den Unterschriften und angehängten Siegeln der Aussteller, die Unterschrift Landgraf Philipps gestrichen, sowie Vermerk über die Rückgabe der Urkunde durch Kanzler Wolff, Frankfurt 1626 April 8, im Austausch gegen die durch Landgraf Friedrich verwahrten vier Pergamenturkunden und acht Vollmachten
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Landgrafen-Brüder Philipp und Friedrich von Hessen-Darmstadt bekunden, dass sie die im Testament Landgraf Ludwigs V. von Hessen-Darmstadt getroffene Vormundschaftsregelung als Administrator und Regent neben Statthalter, Kanzler und Räten sowie den aus der Ritterschaft Adjungierten, Kurfürst Johann Georg von Sachsen sowie Markgrafen Christian und Joachim Ernst von Brandenburg als Mitvormündern, nachdem Prälaten, Ritter- und Landschaft bedingungsgemäß schriftlich ihre Zustimmung erklärt haben und dies beschworen haben, einhalten werden
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung der Aussteller