Erbansprüche der Kinder bzw. Erben Sturms aus seinen beiden ersten Ehen an seine Witwe und deren jetzigen Ehemann Johann Bodden auf Grund des Ehevertrags Sturm-Breuer vom 22. Okt. 1674. In der Akte liegen als Acta priora der 1. bis 4. Instanz gekennzeichnete Schriftstücke (davon 2 mit der Aufschrift: „Praes. Pro Mand. 26. Aug. 1687“) sowie zwei Juristenrelationen vor. Vor der gesamten Akte liegt ein Blatt mit der Aufschrift: “Acta in causa Bodden contra Sturm, Lit. E, prod. Wetzlaria 16. Junii 1693“.
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Erbansprüche der Kinder bzw. Erben Sturms aus seinen beiden ersten Ehen an seine Witwe und deren jetzigen Ehemann Johann Bodden auf Grund des Ehevertrags Sturm-Breuer vom 22. Okt. 1674. In der Akte liegen als Acta priora der 1. bis 4. Instanz gekennzeichnete Schriftstücke (davon 2 mit der Aufschrift: „Praes. Pro Mand. 26. Aug. 1687“) sowie zwei Juristenrelationen vor. Vor der gesamten Akte liegt ein Blatt mit der Aufschrift: “Acta in causa Bodden contra Sturm, Lit. E, prod. Wetzlaria 16. Junii 1693“.
AA 0627, 547 - B 2366/7125
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
(1674 - 1690)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Bodden, villicus auf dem zum Stift St. Ursula in Köln gehörenden Heckhof bei Longerich, namens seiner Ehefrau Angela Breuer, verwitwete Friedrich Sturm, auf dem Heckhof, (Bekl.) Beklagter: Erben des Friedrich Sturm, Halfmann im Heckhof: Johann Unkel (Unckel), zu Vingst bei Deutz, namens seiner Ehefrau, einer Tochter Sturms, und sein Schwager Peter Sturm zu Merheim, (Kl.) Prozeßart: Appellationsprozeß (?) Instanzen: 1. Kölner Offizial (judex ordinarius quomodlibet ventilatorum) 1684 - 1685 - 2. Kölner Offizial (judex ordinarius) 1685 - 1686 - 3. Kölner Offizial (judex ordinarius quomodlibet ventilatorum) mit kommissarischer Tätigkeit 1686 - 1688 - 4. Kölner Offizial (judex ordinarius quomodlibet ventilatorum) mit kommissarischem Zeugenverhör 1688 - 1690 - 5. RKG ? - ? (1674 - 1690) Beweismittel: Relatio et sententia Doctoris Sybertz (Bl. 154 - 155). Relatio et sententia Doctoris Tils (Bl. 156 - 157). Ehevertrag zwischen Friedrich Sturm und Angela Breuer (Brewers), 1674: Sturms 8 Kinder - Peter, Dietrich, Johann, Katharina, Maria, Gertrud, Anna und Margarete - aus seinen beiden früheren Ehen mit Anna Lang von Neel und Kathrina von Heimersdorf bei Volkhoven sollen wie Einehekinder erben (8-12). Inventar der nachgelassenen Güter Sturms (25-29). Zeugenbefragung (62-66). Meister Adam von Longerich und seine Ehefrau Gertrud von Broell, Jakob Herpertz und seine Ehefrau Gertrud Lamberta Fahrings und die ledige Katharina Herpertz verkaufen ihre Wohnbehausung zu Longerich samt dazugehörigen 8 Morgen Land an Friedrich Sturm, 1678 (127-129). Zeugenrotulus (145-153). Beschreibung: 4 cm, 158 Bl., lose; kein Prot., 6 unquadrangulierte Aktenstücke, davon 4 lateinisch; es handelt sich wahrscheinlich um Parteiakten.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:26 MESZ
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Hierarchie Detailansicht
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)