Vertrag zwischen der Amtshauptmannschaft zu Marienberg und der dortigen Stadtgemeinde wegen Einziehung des über den dortigen Marktplatz führenden fiskalischen Pflastertrakts der Reitzenhainer Chaussee zum Zweck der Aufstellung eines Gaskandelabers und wegen unentgeltlicher Überlassung des fraglichen Areals an die genannte Stadtgemeinde.

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Sächsisches Staatsarchiv
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