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Geschichte: Mit dem Sächsischen Polizeigesetz wurden ab 1. August 1991 unterhalb der Landespolizeidirektionen (ab 1994 Polizeipräsidien) dreizehn Polizeidirektionen eingerichtet. Diese waren allgemeinpolizeilich für die Sicherheit und Ordnung sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die ihnen nachgeordneten Polizeireviere und Inspektionen verantwortlich. Der Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Grimma erstreckte sich auf die Kreise Grimma, Borna, Geithain und Döbeln, ab 1994 auf den Muldentalkreis, das Leipziger Land und den Kreis Döbeln. Mit der Polizeireform 2005 wurde die Polizeidirektion Grimma aufgelöst. Ihre Aufgaben übernahm die neu gebildete Polizeidirektion Westsachsen.
Inhalt: Organisation und Verwaltung.- Einsatzunterlagen.- Eingaben und Beschwerden.- Hochwasserkatastrophe 2002.