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HERMAN von BODBERG enthebt den GADERT von WYLAICK, der mit und für ihn dem JOHAN, Herrn zu HOMOET und WYSCH, und dessen Erben eine Schuldverschreibung über 1100 oberl. rhein. Gulden gegeben hat, von der Mithaftbarkeit dafür. D. op sente Anthonis dach abbate.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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