Peter und Hans von Kanitz (Canitz) zu Leisenau (Lißnow) und Hohndorf (Hondorff) [sö. Großenhain] bekennen, dass sie vor Johannes von Harras, Archidiakon von Nisan (Nisitz) und Domherrn zu Meißen, und dessen Testamentsvollstreckern (seelwartern) 2 Schock Groschen jährlichen Zinses im Dorf Seelitz [n. Mügeln] auf den beiden Männern Topel und Hartmut für 72 Rheinische Gulden und 5 Schock Groschen mit Genehmigung des Lehnsherrn Bischof Caspar von Meißen verkauft, jetzt aber das Dorf Bischof Dietrich von Meißen verkauft haben, weshalb sie den Testamentsvollstreckern andere Zinse einräumen müssten. Deshalb verkaufen sie jenen mit Rat ihrer Freunde, besonders des Burggrafen Georg (Jorg) von Leisnig, des Domkapitels Meißen und des Magister und Predigers Donatus Kluge (Cluge), Vikars zu St. Dyonisii in der Kirche zu Meißen, für 72 Rheinische Gulden und 5 Schock Groschen einen Zins von 2 Schock Groschen aus dem Beyerholz bei Seelitz.

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Sächsisches Staatsarchiv
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