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Verordnung: Es wird erneut vom Oberkonsistorium verfügt, dass ausländische Untertanen in Rheinhessen nicht durch katholische Geistliche oder hessische Bürgermeister getraut werden dürfen
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Verordnung: Es wird erneut vom Oberkonsistorium verfügt, dass ausländische Untertanen in Rheinhessen nicht durch katholische Geistliche oder hessische Bürgermeister getraut werden dürfen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.4 Eheschließungen, Sterbefälle, Geburten, Vormundschaft, Standesregister
Darmstadt, 1846 Dezember 29
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