Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, verkauft mit Zustimmung des Dekans Martin und des Konvents von Fulda für 700 kleine Gulden zum Nutzen des K...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1381-1390
1386 April 18
Ausfertigung, Pergament, zwei angehängte Siegel (fehlen)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCC° LXXX sexto quarta feria post diem Palmarum
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, verkauft mit Zustimmung des Dekans Martin und des Konvents von Fulda für 700 kleine Gulden zum Nutzen des Klosters dem Johann (Henne) von Fischborn die eine Hälfte, den Brüdern Otto, Wetzel (Wiczel) und Simon von Lüder die andere Hälfte des Gerichts Hosenfeld mit allem Zubehör, insbesondere den dazugehörenden Leuten, die Reichsleute und Gotteshausleute genannt werden. Der Wiederkauf ist jährlich 14 Tage vor und nach Walpurgis [Mai 1] möglich. Die Käufer können den Wiederkauf vier Wochen vor Walpurgis verlangen. Die Bezahlung erfolgt 14 Tage vor oder nach Walpurgis. Erfolgt die Bezahlung nicht, können die Käufer das Gericht an andere Lehnsmänner des Klosters verkaufen. Darüber soll eine neue Urkunde ausgestellt werden. Die Käufer sind zum Schutz des Gerichts verpflichtet. Sie versprechen, das Kloster nicht zu schädigen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Friedrich], [Dekan und Konvent von Fulda]
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift eines Revers zur Urkunde: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 105rv
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, verkauft mit Zustimmung des Dekans Martin und des Konvents von Fulda für 700 kleine Gulden zum Nutzen des Klosters dem Johann (Henne) von Fischborn die eine Hälfte, den Brüdern Otto, Wetzel (Wiczel) und Simon von Lüder die andere Hälfte des Gerichts Hosenfeld mit allem Zubehör, insbesondere den dazugehörenden Leuten, die Reichsleute und Gotteshausleute genannt werden. Der Wiederkauf ist jährlich 14 Tage vor und nach Walpurgis [Mai 1] möglich. Die Käufer können den Wiederkauf vier Wochen vor Walpurgis verlangen. Die Bezahlung erfolgt 14 Tage vor oder nach Walpurgis. Erfolgt die Bezahlung nicht, können die Käufer das Gericht an andere Lehnsmänner des Klosters verkaufen. Darüber soll eine neue Urkunde ausgestellt werden. Die Käufer sind zum Schutz des Gerichts verpflichtet. Sie versprechen, das Kloster nicht zu schädigen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Friedrich], [Dekan und Konvent von Fulda]
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift eines Revers zur Urkunde: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 105rv
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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- Reichsabteiliches / Stiftisches Archiv: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] (Bestand)
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- 1381-1390 (Gliederung)
Namensnennung 4.0 International