Johann Bayer von Sonderheim ("Sunderhaim") [Stadt Höchstädt a. d. Donau/Lkr. Dillingen] bekennt, dass ihm Dekan und Kapitel des Stifts St. Moritz in Augsburg ihren halben Hof in Sonderheim, den zuvor Leonhard Schmid bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und dem Stift davon jährlich 3 Malter oder 18 Metzen Kernen, 3 Malter oder 18 Metzen Roggen, 3 Malter oder 30 Metzen Gerste, 3 Malter oder 45 Metzen Hafer, 1 Viertel oder 0,5 Metzen Öl, alles Augsburger Maß, 32 Schilling, je 3 Pfennige für einen Schilling gerechnet, und 12 Pfennige als Weisung, 2 Gänse, 4 Hühner und 50 Eier nach Augsburg zu liefern. Er muss den Hofteil persönlich bewirtschaften und darf nichts davon verpfänden oder verkaufen. Da er derzeit noch leibeigen ist, verpflichtet er sich, sich innerhalb eines Vierteljahres aus der Leibeigenschaft zu lösen, falls sein Leibherr irgendwelche Forderungen an ihn stellt. Nach seinem Tod fällt der Hofteil wieder an das Stift zurück.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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