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Otto [II., der Schütz], der junge Landgraf von Hessen, bekundet
für sich und seine Untertanen, dass er mit Heinrich [von Kranlucken], Abt
von Fuld...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1362 April 30
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (eingeschlagen in Pergament)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Der geben ist nach Godis geburt drytzenhundert in dem zcwey und sechstzigistin iare an sente Walpurge abinde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Otto [II., der Schütz], der junge Landgraf von Hessen, bekundet für sich und seine Untertanen, dass er mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda und dessen Untertanen Sühne vereinbart. Heinrich soll die Feste Rasdorf, die Otto mit den Markgrafen von Meißen [die Landgrafen von Thüringen Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.]] erobert hat, unverzüglich zurückerhalten. Auch Gefangene und beschlagnahmtes Geld sollen zurückgeben werden. Die Sühnevereinbarung erstreckt sich auch auf Ottos Vater, Heinrich [II.], Landgraf von Hessen, der die Feste zurückgeben soll. Im Rahmen der Sühne verzichtet Abt Heinrich auf alle geistlichen und weltlichen Forderungen. In der Feste entstandene Schäden sollen behoben werden. Wer während der Fehde widerrechtlich seines Besitzes enthoben wurde, soll in diesen wiedereingesetzt werden. Auch alle Untertanen Ottos - durch die Fehde geschädigt oder nicht - sollen sich der Sühne anschließen. Wer der Sühne nicht folgen will und gegen sie verstößt, wird von allen als Feind betrachtet. Otto gelobt für sich und seine Untertanen, die Sühne einzuhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Otto [II., der Schütz]
Vgl. hierzu Nr. 456.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.