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Der Rat zu Frankfurt bekundet, dass die im einzelnen aufgezählten Briefe über Vogtei, Dorf und Gericht zu Nieder- und Mittelursel, die er zusammen...
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Rat zu Frankfurt bekundet, dass die im einzelnen aufgezählten Briefe über Vogtei, Dorf und Gericht zu Nieder- und Mittelursel, die er zusammen mit Frank d.Ä. v. Kronberg je zur Hälfte gekauft hatte, in ihrem Gewölbe in einer Lade, zu der beide einen Schlüssel haben, liegen, von welchen Urkunden beide Parteien beglaubigte Abschriften der Dekane von St. Bartholomeus und Liebfrauen zu Frankfurt haben, und dass diese beiden Parteien gemeinsam zustehen sollen