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Arbeitsgemeinschaft der Musikreferenten der deutschen Kultus- und Sozialministerien Hamburg.
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NW 0060 Kultusministerium Abt. III Kunst- und Kulturpflege
Kultusministerium Abt. III Kunst- und Kulturpflege >> 4. Theater, Musik, Rundfunk, Film >> 4.3. Musikwesen >> 4.3.4. Musikerziehung, Orchester Chöre, Verbände
1948 - 1950
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Egon Kraus, Die Jugendmusikarbeit im Lande Nordrhein-Westfalen [1948]; Erwin Klest, Bericht über den gegenwärtigen Stand der Berliner Schulmusik und die seit l945 getroffenen Maßnahmen [1948]; Rudolf Schoch, Bericht über die Einführung von unentgeltlichem, fakultativem Instrumentalunterricht an den Volksschulen der Stadt Zürich mit Lehrplan [1948]; Rundfrage über den Schul- und Privatmusikunterricht (März 1949); Bericht über die Arbeitstagung der Abteilungsleiter für Schulmusik an den Musikhochschulen und Musikakademien 24.-27. August 1950 in Calw.
Kultusministerium
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.